Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig dem Kreistag zu empfehlen, entsprechend dem vorliegenden Einzelantrag der Gemeinde Emstek für den geplanten Krippenbau einen Höchstbetrag von 85.314,77 € zu bewilligen.

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises.

 


Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/10/014 vor.

 

Sie wies ergänzend darauf hin, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 24.03.2009 Höchstbeträge als bezuschussungsfähige Baukosten für Krippenbauten unter Zugrundelegung des Baukostenindexes des Nds. Sozialministeriums mit Stand vom 01.10.2008 festgelegt habe. Es sei weiter beschlossen worden, dass die bezuschussungsfähigen Baukosten dem jährlichen Baukostenindex anzupassen seien.

 

Unter Zugrundelegung des Baukostenindexes vom 01.10.2009 ergäben sich folgende Veränderungen:

 

für eine eingruppige Krippe (15 Plätze) von               338.390,46 € auf         353.129,55 €

für eine zweigruppige Krippe (30 Plätze) von 564.817,44 € auf         588.549,26 €

für eine dreigruppige Krippe (45 Plätze) von  938.733,27 € auf         978.175,84 €.

 

Nach dem Stichtag 01.10.2009 sei lediglich noch über zwei Zuschussanträge entschieden worden (Änderungsantrag der Gemeinde Saterland, Krippe in Strücklingen, und der Stadt Friesoythe, Krippe in Gehlenberg). In beiden Fällen hätten die Baukosten nicht über der Höchstgrenze des Baukostenindexes vom 01.10.2008 gelegen, so dass eine Korrektur zugunsten der jeweiligen Kommune unter Berücksichtigung des erhöhten Baukostenindexes vom 01.10.2009 nicht notwendig sei.