Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kreisjugendpflegerin Alexandra Pille berichtete über ihre Tätigkeit in der Jugendarbeit und im Jugendschutz im Jahr 2015.

 

Anmerkung: Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Abschließend wies sie darauf hin, dass im Jahre 2016 die Vereinbarungen zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII sowie zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach §72a SGB VIII zu erneuern seien. Nicht alle Vereine und Verbände seien bereit, diese Vereinbarung zu unterzeichnen. Trotzdem erfolge vielfach eine finanzielle Förderung durch die Städte und Gemeinden. Der Landkreis habe jedoch keine rechtlichen Möglichkeiten, dieses zu verbieten.

 

Auf die Anmerkung der Kreistagsabgeordnete Lüdders, dass das nach den Vereinbarungen von den ehrenamtlich Tätigen vorzulegende erweiterte Führungszeugnis grundsätzlich von diesen selbst zu bezahlen sei, wies Frau Oltmann darauf hin, dass eine kostenlose Ausstellung des erweiterten Führungszeugnis möglich sei, wenn der Vereinsvorsitzende die Ehrenamtlichkeit bescheinige.