Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, bei einer Stimmenthaltung, dem Kreistag zu empfehlen, keinen Antrag auf Zulassung des Landkreises Cloppenburg als kommunalem Träger im Sinne des § 6 a Abs. 2 SGB II ( BGBl. I S. 1112 ff. v. 10.08.2010) zu stellen.

 


Kreisoberamtsrätin Schröder  trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/10/003 vor.

 

Sei wies ergänzend darauf hin, dass die Verteilung der zusätzlichen Optionsplätze auf die Bundesländer noch nicht feststehe. Dies werde voraussichtlich erst im September 2010 auf der Tagesordnung des Bundesrates stehen. Nach dem derzeitigen Diskussionsstand könnten sich für Niedersachsen 3 bis 4 weitere Optionsplätze ergeben.

 

Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Riesenbeck erklärte Kreisoberamtsrätin Schröder, dass bislang nicht bekannt sei, ob eine bisherige Optionskommune keinen Antrag auf Entfristung der bisherigen Zulassung als kommunaler Träger stelle, um künftig gemeinsam mit der Agentur für Arbeit ein Jobcenter zu betreiben.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder äußerte die Auffassung, dass die Chancen für die Zulassung als Optionskommune für den Landkreis Cloppenburg eher gering seien. Wichtiger und entscheidungsrelevanter sei aber, dass der Landkreis mit der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zufrieden sei und von einer weiterhin guten Kooperation ausgehen könne.


Kreisoberamtsrätin Schröder erläuterte abschließend, dass in dieser Sitzung die Beschlussempfehlung für den Kreistag zu fassen sei, ob der Landkreis Cloppenburg einen Antrag auf Zulassung als kommunaler Träger aller

SGB II-Aufgaben stellen wolle.

 

Vorsitzender Niehaus dankte für die Ausführungen und bat um Wortmeldungen.

 

Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Loots zur Rückübertragung von Aufgaben auf Dritte (Seite 3 der Vorlage) erläuterte Kreisoberamtsrätin Schröder, dass diese Möglichkeit insbesondere für die sogenannten flankierenden Leistungen genutzt werden könne. Nach der Rechtslage übernehme die gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) sämtliche Aufgaben. Damit würden auch die derzeit nicht auf die ARGE übertragenen flankierenden Leistungen wie Schuldner-, Sucht- und psychosoziale Beratung sowie Kinderbetreuung zunächst auf die gemeinsame Einrichtung übergehen. Um die bewährten Strukturen dieser Leistungen beizubehalten, bestehe aber die Möglichkeit, die Aufgaben wieder auf die bisherigen Träger, also auf die Wohlfahrtsverbände und Kommunen (zurück) zu übertragen.

 

Vorsitzender Niehaus ergänzte, dass dies in einer noch abzuschließenden Vereinbarung zu regeln sei. Es gebe keinen Grund, die bisherige Regelung – Übertragung der Aufgaben auf die Wohlfahrtsverbände und Kommunen – zu ändern.

 

Kreistagsabgeordneter Loots bat des Weiteren um Auskunft zum kommunalen Anteil an den Verwaltungskosten der ARGE. Erster Kreisrat Frische erklärte, dass der Anteil des Landkreises wie bisher bei 12,6 % liege. Künftig sei dieser Anteil allerdings im SGB II gesetzlich geregelt. Im laufenden Haushaltsjahr seien für den kommunalen Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten der ARGE knapp 800.000 € eingeplant.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck fragte, ob die bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ab 2005 erwarteten Synergieeffekte eingetreten seien. Es habe immer wieder Personalaufstockungen gegeben.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder verwies darauf, dass die Personalaufstockungen der ARGE in den ersten Jahren insbesondere in den weitaus zu gering angesetzten Planzahlen aus 2004 begründet seien.

 

ARGE-Geschäftsführer Müller merkte an, dass sich die Situation in den Sozialämtern und der damaligen Arbeitsverwaltung kaum noch mit der heutigen Aufgabenstellung in der ARGE vergleichen ließe. Die ARGE habe den Auftrag, jeden Arbeitsuchenden zu vermitteln bzw. zunächst vorhandene Vermittlungshemmnisse abzubauen. Dies erfordere einen höheren Personaleinsatz.

 

Erster Kreisrat Frische meinte, dass Ende 2004 über 50 Mitarbeiter/innen in den Sozialämtern der Städte und Gemeinden beschäftigt gewesen seien. Davon sei ein Großteil abgebaut und mit anderen Aufgaben betraut worden. Vor der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahre 2005 habe es bei den Sozialämtern und der Agentur für Arbeit viele Parallelstrukturen gegeben. Diese seien entfallen, was zu erheblichen Synergieeffekten geführt habe.

 

Kreistagsabgeordneter Möller erläuterte, dass die CDU-Fraktion das Thema intensiv beraten habe. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte sei die CDU-Fraktion zu der Auffassung gelangt, dass sich die mit der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) aufgebauten Strukturen zur Erledigung der Aufgaben nach dem SGB II bewährt hätten. Aufgrund der Erwartung, dass sich die gute Zusammenarbeit von Agentur für Arbeit und Landkreis im künftigen Jobcenter fortsetze, empfehle er, keinen Antrag auf Zulassung als kommunaler Träger zu stellen.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck erklärte, dass sich die SPD-Fraktion ebenfalls für die Weiterführung der ARGE in der Form des Jobcenters ausspreche. Aus seiner Sicht sei jedoch eine Reihe von Verbesserungen möglich. So gäbe es in der ARGE zu viele Personalveränderungen bzw. zu viele befristet Beschäftigte. Bedenklich sei ferner, dass in den Regelungen zur Neuorganisation die Zuweisung des Personals auf 5 Jahre befristet werde. Vor dem Hintergrund, dass langzeitarbeitslose Menschen mit teils erheblichen Problemen auf ein schwieriges gesetzliches Regelwerk treffen würden, sei es sinnvoll, den Anteil der befristet beschäftigten Mitarbeiter in der ARGE möglichst gering zu halten, um eine hohe Fachkompetenz zu gewährleisten. Zu bedenken sei dabei, dass die Bedarfsgemeinschaften nicht selten inhomogene Familien mit den unterschiedlichsten Problemen seien. Kreistagsabgeordneter Riesenbeck regte darauf bezogen an, besonders geschulte Ansprechpartner für die unterschiedlichen Problemkreise anzubieten. Außerdem sei zu hinterfragen, weshalb die kommunalen Beschäftigten wieder zu den Städten und Gemeinden zurückstrebten.

 

Letztendlich, so Kreistagsabgeordneter Riesenbeck abschließend, halte er das Servicecenter für zu schwerfällig, um den kurzfristigen Problemen der Hilfesuchenden gerecht zu werden.

 

Vorsitzender Niehaus dankte für die Anregungen. Er betonte, dass die Entfristung der Arbeitsverträge in der ARGE ein anzustrebendes Ziel sei.

 

Kreistagsabgeordneter Niemann meinte, dass die früheren Mitarbeiter/innen der Sozialämter in der ARGE unzufrieden seien. Er erkundigte sich nach der Beschäftigung von Leiharbeitern in der ARGE.

 

ARGE-Geschäftsführer Müller widersprach der Darstellung, dass die kommunalen Beschäftigen unzufrieden seien. Nach seiner Einschätzung sei das Betriebsklima sehr gut. Bei einem Personalbestand von über 90 Mitarbeiter/innen gäbe es natürlich eine fortlaufende Fluktuation. Sofern den kommunalen Beschäftigten von ihren Herkunftsbehörden günstigere, insbesondere höher bewertete Arbeitsplätze angeboten würden, sei es ihnen nicht zu verdenken, wenn sie sich bewerben. Hinsichtlich der Amtshilfekräfte, die über die Beschäftigungsgesellschaft „Vivento“ eingestellt wurden, erklärte ARGE-Geschäftsführer Müller, dass diese mittlerweile gut geschulte und eingearbeitete Verwaltungsmitarbeiter seien. Leiharbeiter gebe es bei der ARGE nicht.

 

Vorsitzender Niehaus dankte für die Wortmeldungen und stellte den Antrag des Kreistagsabgeordneten Möller zur Abstimmung.