Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen,

die Heranziehung der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg

zur Durchführung des

- Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII; 2016 – 2018)
- Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG; neu 2016)
- Wohngeldgesetzes (WoGG; 2016)
- Bildungspaketes (§ 6b BKGG; 2016 - 2018)
entsprechend den Vereinbarungsentwürfen vom 28.08.2015 und der Verkürzung der Vertragslaufzeit zum AsylbLG bis zum 31.12.2016 zu beschließen.

 

Hinweis:

Der geänderte Entwurf der Vereinbarung zum AsylbLG ist als Anlage beigefügt (siehe Anlage 1).


Kreisoberamtsrätin Schröder trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/15/052 vor.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder verwies darauf, dass die Heranziehungsvereinbarungen mit den Städten und Gemeinden zur Durchführung der genannten Gesetze zum 31.12.2015 auslaufen. Mit den Städten und Gemeinden sei abgestimmt, dass die Heranziehung weiter bestehen solle, da sie sich bewährt habe.

 

Die Neufassungen der Heranziehungsvereinbarungen würden zudem genutzt, um redaktionelle Änderungen oder Klarstellungen vorzunehmen. Diese seien in den Entwürfen der Vorlage farbig unterlegt. Neben den neuen Vertragslaufzeiten seien insbesondere die Erstattungsleistungen für Personal- und Sachkosten zu regeln.

 

Nach einer Berechnung der Personal- und Organisationsabteilung der Kreisverwaltung seien die Kosten auf der Basis der Verwaltungskosten seit 2010/2011 fortgeschrieben worden. Danach sei eine Kostensteigerung von 175,-- € auf 215,-- € je Fall und Jahr gerechtfertigt, so Kreisoberamtsrätin Schröder weiter.

 

Beim Bildungspaket erfolge eine gesonderte Erstattungsberechnung. Hier würden die vom Bund dem Landkreis für die Aufgabe zugewiesenen Verwaltungskosten nach einem im Vertrag näher beschriebenen Schlüssel auf das Jobcenter, die Kommunen und den LK verteilt.

 

Hinsichtlich der Vertragslaufzeiten erläuterte Kreisoberamtsrätin Schröder, dass die Heranziehungsvereinbarungen SGB XII und Bildungspaket eine Laufzeit vom 01.01.2016 bis Ende 2018 vorsehen würden. Die Heranziehungsvereinbarungen für das Wohngeld und für die Leistungen nach dem AsylbLG sollten nur eine Laufzeit bis Ende 2016 haben. Im

vorgelegten Vereinbarungsentwurf für das AsylbLG sei dies noch nicht enthalten. Den Bürgermeistern erscheine die Pauschale angesichts des hohen Bearbeitungsaufwandes zu niedrig. Sie wollen im kommenden Jahr nachverhandeln.

 

Zu den in der Vorlage aufgeführten Kosten für die Bearbeitung des AsylbLG sei anzumerken, so Kreisoberamtsrätin Schröder, dass die Kreisverwaltung für 2016 aufgrund der steigenden Aufnahmezahlen von einem wesentlich höheren finanziellen Aufwand ausgehen müsse, als noch in der Vorlage aufgeführt. Im Asylbereich würden sich die Ereignisse zurzeit überschlagen. Aufgrund der jüngsten Zuweisungsquote dürfte sich die Anzahl der Leistungsfälle mehr als verdoppeln. Daher würden im Haushalt 2016 entsprechend höhere Ausgaben eingeplant.

 

Vorsitzender Möller stellte den in der Vorlage aufgeführten Beschlussvorschlag, mit der Verkürzung der Vertragslaufzeit zum AsylbLG auf ein Jahr, zur Abstimmung.