Der
Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen,
die Heranziehung
der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg
zur Durchführung
des
- Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII;
2016 – 2018)
- Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG; neu 2016)
- Wohngeldgesetzes (WoGG; 2016)
- Bildungspaketes (§ 6b BKGG; 2016 - 2018)
entsprechend den Vereinbarungsentwürfen
vom 28.08.2015 und der Verkürzung der Vertragslaufzeit zum AsylbLG bis zum
31.12.2016 zu beschließen.
Hinweis:
Der geänderte Entwurf der Vereinbarung zum AsylbLG ist als Anlage
beigefügt (siehe Anlage 1).
Kreisoberamtsrätin
Schröder trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/15/052 vor.
Kreisoberamtsrätin
Schröder verwies darauf, dass die Heranziehungsvereinbarungen mit den Städten
und Gemeinden zur Durchführung der genannten Gesetze zum 31.12.2015 auslaufen.
Mit den Städten und Gemeinden sei abgestimmt, dass die Heranziehung weiter
bestehen solle, da sie sich bewährt habe.
Die Neufassungen der
Heranziehungsvereinbarungen würden zudem genutzt, um redaktionelle Änderungen
oder Klarstellungen vorzunehmen. Diese seien in den Entwürfen der Vorlage
farbig unterlegt. Neben den neuen Vertragslaufzeiten seien insbesondere die
Erstattungsleistungen für Personal- und Sachkosten zu regeln.
Nach einer
Berechnung der Personal- und Organisationsabteilung der Kreisverwaltung seien
die Kosten auf der Basis der Verwaltungskosten seit 2010/2011 fortgeschrieben
worden. Danach sei eine Kostensteigerung von 175,-- € auf 215,-- € je Fall und
Jahr gerechtfertigt, so Kreisoberamtsrätin Schröder weiter.
Beim Bildungspaket
erfolge eine gesonderte Erstattungsberechnung. Hier würden die vom Bund dem
Landkreis für die Aufgabe zugewiesenen Verwaltungskosten nach einem im Vertrag
näher beschriebenen Schlüssel auf das Jobcenter, die Kommunen und den LK
verteilt.
Hinsichtlich der
Vertragslaufzeiten erläuterte Kreisoberamtsrätin Schröder, dass die
Heranziehungsvereinbarungen SGB XII und Bildungspaket eine Laufzeit vom
01.01.2016 bis Ende 2018 vorsehen würden. Die Heranziehungsvereinbarungen für
das Wohngeld und für die Leistungen nach dem AsylbLG sollten nur eine Laufzeit
bis Ende 2016 haben. Im
vorgelegten
Vereinbarungsentwurf für das AsylbLG sei dies noch nicht enthalten. Den
Bürgermeistern erscheine die Pauschale angesichts des hohen
Bearbeitungsaufwandes zu niedrig. Sie wollen im kommenden Jahr nachverhandeln.
Zu den in der
Vorlage aufgeführten Kosten für die Bearbeitung des AsylbLG sei anzumerken, so
Kreisoberamtsrätin Schröder, dass die Kreisverwaltung für 2016 aufgrund der
steigenden Aufnahmezahlen von einem wesentlich höheren finanziellen Aufwand
ausgehen müsse, als noch in der Vorlage aufgeführt. Im Asylbereich würden sich
die Ereignisse zurzeit überschlagen. Aufgrund der jüngsten Zuweisungsquote
dürfte sich die Anzahl der Leistungsfälle mehr als verdoppeln. Daher würden im
Haushalt 2016 entsprechend höhere Ausgaben eingeplant.
Vorsitzender
Möller stellte den in der Vorlage aufgeführten Beschlussvorschlag, mit der
Verkürzung der Vertragslaufzeit zum AsylbLG auf ein Jahr, zur Abstimmung.