6. a) Zuweisung / Unterbringung (Sachstandsbericht)

 

 

Kreisoberamtsrätin Schröder erläuterte einleitend, dass im Bereich Asyl die Zuweisungsquoten des Landes das wichtigste Kriterium sei. Mit diesen Quoten lege das Land die Planzahlen für die nächsten Monate für die Städte und Gemeinden fest. Seit ca. 2 Jahren würden die zeitlichen Abstände zwischen den Zuweisungsquoten rapide kürzer und die Anzahl der zugewiesenen Asylbewerber dramatisch angehoben.

 

Oberinspektor Trenkamp, Sachbearbeiter der Ausländerbehörde, erläuterte anhand einer Tischvorlage die aktuellen Zuweisungszahlen sowie die Verteilung auf die Städte und Gemeinden (sh. Anlage 3). Er machte deutlich, dass die Zuweisungsquote im Dezember 2014 – für den Zeitraum bis September 2015 – bei 697 Asylbewerbern gelegen habe. Nach einer Prognose des Landes von Anfang Mai sei aber damit zu rechnen, dass bis zum Jahresende bis zu 1.050 Asylbewerber zugewiesen würden.

 

Oberinspektor Trenkamp erklärte, dass die Liste der Herkunftsländer zeige, dass zwar viele Flüchtlinge aus Syrien kommen würden, aber auch ein großer Personenkreis aus Albanien und dem ehemaligen Jugoslawien stamme. Für Asylbewerber aus Albanien und dem ehemaligen Jugoslawien sei die Chance auf eine Anerkennung sehr gering, daher würden viele Personen nach einigen Monaten freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren.

 

Auf Frage der Kreistagsabgeordneten Stärk erläutere Oberinspektor Trenkamp zur Altersstruktur der Asylbewerber, dass es sich um Personen aller Altersgruppen handeln würde. Aus Syrien kämen häufiger junge Männer, die dann ihre Familien nachholen könnten. Vom Westbalkan kämen viele Familien.

 

Kreistagsabgeordneter Trenkamp bat um Auskunft zu den Beweggründen der Asylbewerber vom Westbalkan. Oberinspektor Trenkamp verwies darauf, dass für mehrere Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien Visafreiheit gelte. Personen aus diesen Ländern könnten als Touristen ohne Probleme einreisen und aufgrund der langen Dauer der Asylverfahren für geraume Zeit Sozialleistungen beziehen.

 

Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Schute zur Integration der Bleiberechtigten und anerkannten Flüchtlingen erklärte Oberinspektor Trenkamp, dass z.B. bei den Bleiberechtlern alle 2 Jahre eine Verlängerung anstehe. Dann seien Integrationsbemühungen nachzuweisen. Insgesamt – so sein Eindruck – gelinge die Integration recht gut.

 

Beratendes Mitglied Fangmann fragte nach der Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber. (Anmerkung: Zurzeit leben im Landkreis Cloppenburg 11 unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber.)

 

 

Kreisoberamtsrätin Schröder machte zum Thema Unterbringung deutlich, dass es für die in 2015 neu aufzunehmenden Asylbewerber immer schwieriger werde, ein Dach über dem Kopf zu finden. Wichtig sei zudem, eine soziale Betreuung sicherzustellen, damit sich die Asylbewerber hier in einem fremden Umfeld orientieren könnten und sich die Unterbringung sozialverträglich gestalte.

 

In 2014 sei es den Städten und Gemeinden noch gelungen, für alle zugewiesenen Asylbewerber eine Unterkunft zu finden, so Kreisoberamtsrätin Schröder weiter. Weiterhin habe die dezentrale Unterbringung Vorrang vor einer Unterbringung in großen Gemeinschaftsunterkünften. Darin bestehe Konsens mit den Bürgermeistern.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder erläuterte, dass die derzeitige Unterbringung 4 Bereiche umfasse:

 

1.      Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft von mehr als 30 Plätzen.
Diese gebe es in Cloppenburg (zwei Standorte), Friesoythe, Löningen und Emstek. Dort seien Sozialarbeiter und Hauswarte vor Ort.
Da Friesoythe große Probleme habe, ausreichend Wohnungen anzumieten, sei von dort eine konkrete Anfrage zum Bau einer neuen Gemeinschaftsunterkunft gestellt worden.
Diesem Antrag wurde nach diversen Gesprächen und Prüfungen zugestimmt.
Das Hochbauamt habe im Rahmen von Standards, die sich an den Richtlinien für Werkvertragsarbeitnehmerwohnungen orientieren würden, eine Kostenkalkulation erstellt, die mit den Bürgermeistern einvernehmlich diskutiert wurden. Inzwischen habe der Presse entnommen werden können, dass der geplante Standort für diese Gemeinschaftsunterkunft in Friesoythe wohl nicht realisiert werden könne. Die weitere Planung in Friesoythe sei dem Sozialamt zzt. nicht bekannt.

 

2.      Anmietung von Wohnungen durch das Caritas-Sozialwerk.
Das Caritas-Sozialwerk engagiere sich sehr stark im Bereich der Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber, so Kreisoberamtsrätin Schröder weiter. In Absprache mit den Städten und Gemeinden – und teilweise mit Unterstützung der Kath. Kirche – miete das CSW größere Objekte für die Unterbringung von Asylbewerbern an und übernehme zudem die Betreuung. Auch hier würde grundsätzlich die Richtlinie für Wohnungen von Werkvertragsarbeiter gelten. Die Kosten für diese Wohnungen – einschließlich der Betreuung - würden, wie bei den großen Flüchtlingswohnheimen, vom Landkreis getragen.

3.      Seit Ende 2013 hätten die Städte und Gemeinden eine größere Anzahl Wohnungen für die Unterbringung angemietet.
Es sei Aufgabe der Städte und Gemeinden, die soziale Betreuung sowie Hausmeisterdienste sicherzustellen. Die Betreuung der Asylbewerber/Neubürger sei als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen. Diese Aufgabe sei nicht allein vom Landkreis zu tragen.
Ab Juli 2015 würden die Städte und Gemeinden daher für diese Aufgaben vom Landkreis je Asylbewerber einen Betrag von jährlich 250 € erhalten. Mit den Bürgermeistern sei abgesprochen, dass die Städte und Gemeinden hierfür denselben Betrag aufstocken und damit insgesamt 500 Euro pro Asylbewerber im Jahr für die Betreuung zur Verfügung stehen.

Als Übergangsregelung in 2015 - bis die kommunalen Betreuungsstrukturen aufgebaut oder koordiniert seien - habe der Landkreis für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet eine Vollzeitstelle vom Caritas-Sozialwerk eingekauft – verteilt auf 2 Sozialarbeiter (Nordkreis / Südkreis). Diese sollten neuen Asylbewerbern bei der Erstorientierung helfen, Problemlagen entschärfen, Asylbewerbern bei die Wohnungssuche helfen und für die Kommunen Bindeglied sein.

 

4.      Eine letzte Unterbringungsvariante gebe es hinsichtlich der Asylbewerber, die in der Regel schon länger hier seien und die selbst eine Wohnung angemietet hätten.

 

 

Kreisoberamtsrätin Schröder führte zur momentanen Situation aus, dass es zzt. ausreichend freie Plätze in Asylwohnungen geben würde. Ohne die zu erwartende Aufstockung der Zuweisungsquote von rd. 700 auf ca. 1.050 Asylbewerber, hätte der Landkreis Cloppenburg seine Aufnahmepflicht erfüllen können.

 

Abschließend gab Kreisoberamtsrätin Schröder einen Überblick zu den Kosten und den Auswirkungen auf den Kreishaushalt. Für den Asylbereich seien in 2015 rd. 6,3 Mio. € Ausgaben eingeplant, allerdings bezogen auf die im Dezember 2014 zugewiesene Quote von rd. 700 Asylbewerbern. Auf der Einnahmenseite seien rd. 2,55 Mio. geplant. Somit ergebe sich in 2015 laut Haushaltsplan ein Zuschussbedarf von rd. 3,75 Mio. €.

 

Inzwischen seien von Bund und Land weitere finanzielle Zuweisungen angekündigt worden, die noch nicht im Haushaltsplan berücksichtigt werden konnten.


Auf der Ausgabenseite sei aber noch die voraussichtliche Aufstockung der Aufnahmequote zu bedenken (von rd. 700 auf ca. 1.050 Asylbewerber) sowie die Betreuungspauschale, die den Städten und Gemeinden für die 50%ige Ko-Finanzierung zur Verfügung gestellt werde.

Eine verlässliche Prognose zu den zu erwartenden Ausgaben sei erst möglich, wenn die Aufnahmequote für das zweite Halbjahr vorliege.


Erster Kreisrat Frische ergänzte die Ausführungen mit einem Lob für die Mitarbeiter/innen in den örtlichen Sozialämtern. Die Mitarbeiter/innen der Städte und Gemeinden hätten hervorragende Arbeit geleistet. Sie hätten wesentlichen Anteil daran, dass die vielen Probleme im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Asylbewerber bislang gelöst werden konnten. Er bat die Ausschussmitglieder, dieses Lob und diese Anerkennung in den Rathäusern weiterzugeben.

 

 

 

 6. b) Sprachkurse (Sachstandsbericht)

Kreisoberamtsrätin Schröder verwies einleitend darauf, dass der Kreistag am 19. Februar 2015 im Rahmen der Haushaltsberatungen für Sprachkurse für erwachsene Asylbewerber einen Betrag von 100.000 € zur Verfügung gestellt habe. Das grundlegende Konzept sei mit einigen Bildungsträgern abgestimmt worden. Nach der Ausschreibung habe der Kreisausschuss am 24.03.2015 beschlossen, den Zuschlag für die Durchführung der Sprachkurse dem Kath. Bildungswerk Cloppenburg e.V. zu erteilen. Am 26.03.2015 seien das Bildungswerk sowie die Städte und Gemeinden über die Einzelheiten des Konzeptes und die Organisation der Umsetzung informiert worden.

 

Frau Fuhler berichtete, dass das Kath. Bildungswerk Cloppenburg e.V. sofort nach der Auftragserteilung begonnen habe, die Deutschkurse für den gesamten Landkreis zu organisieren. Insgesamt seien 36 Basiskurse zu je 50 Unterrichtsstunden und 14 Fortsetzungskurse mit je 70 Unterrichtsstunden vorgesehen. Damit könnten in allen Städten und Gemeinden die Kurse vor Ort angeboten werden.

 

Zunächst habe sie recherchiert, wie es in den einzelnen Gemeinden aussehe, welche Angebote an Deutschkursen es schon gebe, welche Einrichtungen/Verbände und vor allem, ob sich ehrenamtliche Kräfte im Bereich Asylbewerber engagierten. Sofern bereits Sprachkurse auf ehrenamtlicher Basis liefen, seien Absprachen getroffen worden, ob und ggfs. wann das Bildungswerk ihre Kurse anbiete. Wie vom Landkreis vorgegeben, habe das Bildungswerk besonderes Augenmerk darauf, dass das ehrenamtliche Engagement nicht beeinträchtigt werde, so Frau Fuhler weiter. Dabei habe sie deutlich gemacht, dass die schon geleistete Arbeit der Ehrenamtler wertgeschätzt werde und die neuen Sprachkurse keine Konkurrenz seien, sondern das Angebot ergänzen und bereichern sollen.

 

Des Weiteren habe sie Kontakt aufgenommen mit den Integrationslotsen, dem Mehrfamilienhaus sowie den Sozialarbeitern des Caritas-Sozialwerkes, denen die soziale Betreuung der Asylbewerber obliege.

 

Zu den weiteren logistischen Vorbereitungen gehörten dann Absprachen mit den Sozialämtern, Terminabsprachen mit Dozenten und das Reservieren von Unterrichtsräumen. Den Sozialämtern wurden Flyer und Anmeldeformulare zur Verfügung gestellt. Frau Fuhler lobte die gute Zusammenarbeit mit den Sozialämtern.

 

Am 21.04.2015 sei der erste Kurs gestartet, berichtete Frau Fuhler weiter. Ende April war in jeder Stadt / Gemeinde ein Kurs organisiert. In Cloppenburg starteten aufgrund der hohen Teilnehmerzahl zwei Basiskurse. Die Teilnehmerzahl der einzelnen Kurse bewege sich zwischen 7 bis 12 Teilnehmer/innen. Die Herkunftsländer entsprechen der Auflistung in der Tischvorlage des Ausländeramtes. Bis Ende Mai sei eine Teilnehmerzahl von über 170 Asylbewerbern zu verzeichnen gewesen.

Ab Mitte Juni würden die ersten Fortsetzungskurse sowie parallel die weiteren Basiskurse geplant. Zudem würden regelmäßig Dozententreffen organisiert und Kooperationen mit Büchereien geschlossen.

 

Frau Fuhler schloss ihre Ausführungen mit dem Hinweis, dass die Dozenten oft von einer großen Dankbarkeit der Asylbewerber berichten würden.

 

Auf verschiedene Fragen der Kreistagsabgeordneten Poppe und Riesenbeck erläuterte Frau Fuhler, dass die Kurse zweimal in der Woche mit je vier Unterrichtsstunden stattfinden würden. Zu den ehrenamtlichen Sprachkursen in Cappeln verwies sie darauf, dass diese weiterliefen. Das Bildungswerk würde hier erst dann anfangen, wenn neue Kurse aufgelegt werden müssten.

Hinsichtlich der Qualifizierung der Dozenten erläuterte Herr Kessens, dass es sich ausnahmelos um gut ausgebildete Dozenten handeln würde, die in der Lehrausübung erfahren seien. Bislang hätten ausschließlich Asylbewerber die Kurse besucht. Andere Migranten hätten noch nicht an den Kursen teilgenommen. Es sei zwar vorgesehen, dass andere Migranten freie Plätze in den Kursen nutzen könnten, diese habe es bislang aber kaum gegeben.
 

Auf Frage der Kreistagsabgeordneten Wienken erläuterte Oberinspektor Trenkamp, dass der Sprachkurs in der Regel abgeschlossen werden könne, wenn sich der Aufenthaltsstatus ändere, ausgenommen sei aber eine terminierte Abschiebung. Ergänzend führte er aus, dass der Besuch des Sprachkurses auch dadurch Sinn mache, dass Asylbewerber sich während des Aufenthaltes um einen Arbeitsplatz bemühen könnten und nach freiwilliger Ausreise die Chance hätten, mit Visum zum Zweck der Arbeitsaufnahme korrekt einzureisen.

 

Kreistagsabgeordneter Poppe erinnerte daran, dass er in der Sitzung des Kreistages am 19.02.2015 eine Öffnung der Sprachkurse für andere Migranten beantragt habe und dort geäußert wurde, dass die Details der Sprachkurse noch im Sozialausschuss erörtert werden sollten. Es bat um Auskunft, was aus diesem Antrag geworden sei.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder entgegnete, dass die Verwaltung aufgrund der hohen Zuweisungszahlen die Sprachkurse schnell umsetzen musste; es habe zudem eine Öffnung für andere Migranten gegeben, falls freie Plätze vorhanden seien.

 

Hinsichtlich der Sprachförderung für Migranten verwies Oberinspektor Trenkamp darauf, dass anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht einen Anspruch auf einen umfangreichen Sprach- und Integrationskurs hätten. Herr Kessens teilte mit, dass auch für andere Migranten, wie z.B. Werkvertragsarbeiter aus den osteuropäischen EU-Ländern, Sprachkurse angeboten würden.

 

Vorsitzender Möller schloss die Diskussion mit der Feststellung, dass es wichtig sei, dass die Sprachkurse so gut angenommen würden.