Sitzung: 11.06.2015 Sozialausschuss
6.
a) Zuweisung / Unterbringung (Sachstandsbericht)
Kreisoberamtsrätin Schröder
erläuterte einleitend, dass im Bereich Asyl die Zuweisungsquoten des Landes das
wichtigste Kriterium sei. Mit diesen Quoten lege das Land die Planzahlen für
die nächsten Monate für die Städte und Gemeinden fest. Seit ca. 2 Jahren würden
die zeitlichen Abstände zwischen den Zuweisungsquoten rapide kürzer und die
Anzahl der zugewiesenen Asylbewerber dramatisch angehoben.
Oberinspektor Trenkamp,
Sachbearbeiter der Ausländerbehörde, erläuterte anhand einer Tischvorlage die
aktuellen Zuweisungszahlen sowie die Verteilung auf die Städte und Gemeinden
(sh. Anlage 3). Er machte deutlich, dass die Zuweisungsquote im Dezember 2014 –
für den Zeitraum bis September 2015 – bei 697 Asylbewerbern gelegen habe. Nach
einer Prognose des Landes von Anfang Mai sei aber damit zu rechnen, dass bis
zum Jahresende bis zu 1.050 Asylbewerber zugewiesen würden.
Oberinspektor Trenkamp erklärte,
dass die Liste der Herkunftsländer zeige, dass zwar viele Flüchtlinge aus
Syrien kommen würden, aber auch ein großer Personenkreis aus Albanien und dem
ehemaligen Jugoslawien stamme. Für Asylbewerber aus Albanien und dem ehemaligen
Jugoslawien sei die Chance auf eine Anerkennung sehr gering, daher würden viele
Personen nach einigen Monaten freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren.
Auf Frage der
Kreistagsabgeordneten Stärk erläutere Oberinspektor Trenkamp zur Altersstruktur
der Asylbewerber, dass es sich um Personen aller Altersgruppen handeln würde.
Aus Syrien kämen häufiger junge Männer, die dann ihre Familien nachholen
könnten. Vom Westbalkan kämen viele Familien.
Kreistagsabgeordneter Trenkamp
bat um Auskunft zu den Beweggründen der Asylbewerber vom Westbalkan.
Oberinspektor Trenkamp verwies darauf, dass für mehrere Nachfolgestaaten des
ehemaligen Jugoslawien Visafreiheit gelte. Personen aus diesen Ländern könnten als
Touristen ohne Probleme einreisen und aufgrund der langen Dauer der
Asylverfahren für geraume Zeit Sozialleistungen beziehen.
Auf Frage des
Kreistagsabgeordneten Schute zur Integration der Bleiberechtigten und
anerkannten Flüchtlingen erklärte Oberinspektor Trenkamp, dass z.B. bei den
Bleiberechtlern alle 2 Jahre eine Verlängerung anstehe. Dann seien
Integrationsbemühungen nachzuweisen. Insgesamt – so sein Eindruck – gelinge die
Integration recht gut.
Beratendes Mitglied Fangmann
fragte nach der Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber. (Anmerkung: Zurzeit leben im Landkreis
Cloppenburg 11 unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber.)
Kreisoberamtsrätin Schröder
machte zum Thema Unterbringung deutlich, dass es für die in 2015 neu aufzunehmenden
Asylbewerber immer schwieriger werde, ein Dach über dem Kopf zu finden. Wichtig
sei zudem, eine soziale Betreuung sicherzustellen, damit sich die Asylbewerber
hier in einem fremden Umfeld orientieren könnten und sich die Unterbringung
sozialverträglich gestalte.
In 2014 sei es den Städten und
Gemeinden noch gelungen, für alle zugewiesenen Asylbewerber eine Unterkunft zu
finden, so Kreisoberamtsrätin Schröder weiter. Weiterhin habe die dezentrale
Unterbringung Vorrang vor einer Unterbringung in großen
Gemeinschaftsunterkünften. Darin bestehe Konsens mit den Bürgermeistern.
Kreisoberamtsrätin Schröder
erläuterte, dass die derzeitige Unterbringung 4 Bereiche umfasse:
1.
Unterbringung
in einer Gemeinschaftsunterkunft von mehr als 30 Plätzen.
Diese gebe es in Cloppenburg (zwei Standorte), Friesoythe, Löningen und Emstek.
Dort seien Sozialarbeiter und Hauswarte vor Ort.
Da Friesoythe große Probleme habe, ausreichend Wohnungen anzumieten, sei von
dort eine konkrete Anfrage zum Bau einer neuen Gemeinschaftsunterkunft gestellt
worden.
Diesem Antrag wurde nach diversen Gesprächen und Prüfungen zugestimmt.
Das Hochbauamt habe im Rahmen von Standards, die sich an den Richtlinien für
Werkvertragsarbeitnehmerwohnungen orientieren würden, eine Kostenkalkulation
erstellt, die mit den Bürgermeistern einvernehmlich diskutiert wurden.
Inzwischen habe der Presse entnommen werden können, dass der geplante Standort
für diese Gemeinschaftsunterkunft in Friesoythe wohl nicht realisiert werden
könne. Die weitere Planung in Friesoythe sei dem Sozialamt zzt. nicht bekannt.
2.
Anmietung
von Wohnungen durch das Caritas-Sozialwerk.
Das Caritas-Sozialwerk engagiere sich sehr stark im Bereich der Unterbringung
und Betreuung der Asylbewerber, so Kreisoberamtsrätin Schröder weiter. In
Absprache mit den Städten und Gemeinden – und teilweise mit Unterstützung der
Kath. Kirche – miete das CSW größere Objekte für die Unterbringung von
Asylbewerbern an und übernehme zudem die Betreuung. Auch hier würde
grundsätzlich die Richtlinie für Wohnungen von Werkvertragsarbeiter gelten. Die
Kosten für diese Wohnungen – einschließlich der Betreuung - würden, wie bei den
großen Flüchtlingswohnheimen, vom Landkreis getragen.
3.
Seit
Ende 2013 hätten die Städte und Gemeinden eine größere Anzahl Wohnungen für die
Unterbringung angemietet.
Es sei Aufgabe der Städte und Gemeinden, die soziale Betreuung sowie
Hausmeisterdienste sicherzustellen. Die Betreuung der Asylbewerber/Neubürger
sei als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen. Diese Aufgabe sei nicht
allein vom Landkreis zu tragen.
Ab Juli 2015 würden die Städte und Gemeinden daher für diese Aufgaben vom
Landkreis je Asylbewerber einen Betrag von jährlich 250 € erhalten. Mit den
Bürgermeistern sei abgesprochen, dass die Städte und Gemeinden hierfür
denselben Betrag aufstocken und damit insgesamt 500 Euro pro Asylbewerber im
Jahr für die Betreuung zur Verfügung stehen.
Als Übergangsregelung in 2015 - bis die kommunalen Betreuungsstrukturen
aufgebaut oder koordiniert seien - habe der Landkreis für alle Städte und
Gemeinden im Kreisgebiet eine Vollzeitstelle vom Caritas-Sozialwerk eingekauft
– verteilt auf 2 Sozialarbeiter (Nordkreis / Südkreis). Diese sollten neuen
Asylbewerbern bei der Erstorientierung helfen, Problemlagen entschärfen,
Asylbewerbern bei die Wohnungssuche helfen und für die Kommunen Bindeglied
sein.
4.
Eine
letzte Unterbringungsvariante gebe es hinsichtlich der Asylbewerber, die in der
Regel schon länger hier seien und die selbst eine Wohnung angemietet hätten.
Kreisoberamtsrätin Schröder
führte zur momentanen Situation aus, dass es zzt. ausreichend freie Plätze in
Asylwohnungen geben würde. Ohne die zu erwartende Aufstockung der
Zuweisungsquote von rd. 700 auf ca. 1.050 Asylbewerber, hätte der Landkreis
Cloppenburg seine Aufnahmepflicht erfüllen können.
Abschließend gab
Kreisoberamtsrätin Schröder einen Überblick zu den Kosten und den Auswirkungen
auf den Kreishaushalt. Für den Asylbereich seien in 2015 rd. 6,3 Mio. €
Ausgaben eingeplant, allerdings bezogen auf die im Dezember 2014 zugewiesene
Quote von rd. 700 Asylbewerbern. Auf der Einnahmenseite seien rd. 2,55 Mio.
geplant. Somit ergebe sich in 2015 laut Haushaltsplan ein Zuschussbedarf von
rd. 3,75 Mio. €.
Inzwischen seien von Bund und
Land weitere finanzielle Zuweisungen angekündigt worden, die noch nicht im
Haushaltsplan berücksichtigt werden konnten.
Auf der Ausgabenseite sei aber noch die voraussichtliche Aufstockung der
Aufnahmequote zu bedenken (von rd. 700 auf ca. 1.050 Asylbewerber) sowie die
Betreuungspauschale, die den Städten und Gemeinden für die 50%ige
Ko-Finanzierung zur Verfügung gestellt werde.
Eine verlässliche Prognose zu den
zu erwartenden Ausgaben sei erst möglich, wenn die Aufnahmequote für das zweite
Halbjahr vorliege.
Erster Kreisrat Frische ergänzte die Ausführungen mit einem Lob für die
Mitarbeiter/innen in den örtlichen Sozialämtern. Die Mitarbeiter/innen der
Städte und Gemeinden hätten hervorragende Arbeit geleistet. Sie hätten
wesentlichen Anteil daran, dass die vielen Probleme im Zusammenhang mit der
Aufnahme und Unterbringung der Asylbewerber bislang gelöst werden konnten. Er
bat die Ausschussmitglieder, dieses Lob und diese Anerkennung in den Rathäusern
weiterzugeben.
6. b) Sprachkurse (Sachstandsbericht)
Kreisoberamtsrätin Schröder
verwies einleitend darauf, dass der Kreistag am 19. Februar 2015 im Rahmen der
Haushaltsberatungen für Sprachkurse für erwachsene Asylbewerber einen Betrag
von 100.000 € zur Verfügung gestellt habe. Das grundlegende Konzept sei mit
einigen Bildungsträgern abgestimmt worden. Nach der Ausschreibung habe der
Kreisausschuss am 24.03.2015 beschlossen, den Zuschlag für die Durchführung der
Sprachkurse dem Kath. Bildungswerk Cloppenburg e.V. zu erteilen. Am 26.03.2015
seien das Bildungswerk sowie die Städte und Gemeinden über die Einzelheiten des
Konzeptes und die Organisation der Umsetzung informiert worden.
Frau Fuhler berichtete, dass das
Kath. Bildungswerk Cloppenburg e.V. sofort nach der Auftragserteilung begonnen
habe, die Deutschkurse für den gesamten Landkreis zu organisieren. Insgesamt
seien 36 Basiskurse zu je 50 Unterrichtsstunden und 14 Fortsetzungskurse mit je
70 Unterrichtsstunden vorgesehen. Damit könnten in allen Städten und Gemeinden
die Kurse vor Ort angeboten werden.
Zunächst habe sie recherchiert,
wie es in den einzelnen Gemeinden aussehe, welche Angebote an Deutschkursen es
schon gebe, welche Einrichtungen/Verbände und vor allem, ob sich ehrenamtliche
Kräfte im Bereich Asylbewerber engagierten. Sofern bereits Sprachkurse auf ehrenamtlicher
Basis liefen, seien Absprachen getroffen worden, ob und ggfs. wann das
Bildungswerk ihre Kurse anbiete. Wie vom Landkreis vorgegeben, habe das
Bildungswerk besonderes Augenmerk darauf, dass das ehrenamtliche Engagement
nicht beeinträchtigt werde, so Frau Fuhler weiter. Dabei habe sie deutlich
gemacht, dass die schon geleistete Arbeit der Ehrenamtler wertgeschätzt werde
und die neuen Sprachkurse keine Konkurrenz seien, sondern das Angebot ergänzen
und bereichern sollen.
Des Weiteren habe sie Kontakt
aufgenommen mit den Integrationslotsen, dem Mehrfamilienhaus sowie den
Sozialarbeitern des Caritas-Sozialwerkes, denen die soziale Betreuung der
Asylbewerber obliege.
Zu den weiteren logistischen
Vorbereitungen gehörten dann Absprachen mit den Sozialämtern, Terminabsprachen
mit Dozenten und das Reservieren von Unterrichtsräumen. Den Sozialämtern wurden
Flyer und Anmeldeformulare zur Verfügung gestellt. Frau Fuhler lobte die gute
Zusammenarbeit mit den Sozialämtern.
Am 21.04.2015 sei der erste Kurs
gestartet, berichtete Frau Fuhler weiter. Ende April war in jeder Stadt /
Gemeinde ein Kurs organisiert. In Cloppenburg starteten aufgrund der hohen
Teilnehmerzahl zwei Basiskurse. Die Teilnehmerzahl der einzelnen Kurse bewege
sich zwischen 7 bis 12 Teilnehmer/innen. Die Herkunftsländer entsprechen der
Auflistung in der Tischvorlage des Ausländeramtes. Bis Ende Mai sei eine
Teilnehmerzahl von über 170 Asylbewerbern zu verzeichnen gewesen.
Ab Mitte Juni würden die ersten Fortsetzungskurse sowie parallel die weiteren
Basiskurse geplant. Zudem würden regelmäßig Dozententreffen organisiert und
Kooperationen mit Büchereien geschlossen.
Frau Fuhler schloss ihre
Ausführungen mit dem Hinweis, dass die Dozenten oft von einer großen
Dankbarkeit der Asylbewerber berichten würden.
Auf verschiedene Fragen der
Kreistagsabgeordneten Poppe und Riesenbeck erläuterte Frau Fuhler, dass die
Kurse zweimal in der Woche mit je vier Unterrichtsstunden stattfinden würden.
Zu den ehrenamtlichen Sprachkursen in Cappeln verwies sie darauf, dass diese
weiterliefen. Das Bildungswerk würde hier erst dann anfangen, wenn neue Kurse
aufgelegt werden müssten.
Hinsichtlich der Qualifizierung der Dozenten erläuterte Herr Kessens, dass es
sich ausnahmelos um gut ausgebildete Dozenten handeln würde, die in der
Lehrausübung erfahren seien. Bislang hätten ausschließlich Asylbewerber die
Kurse besucht. Andere Migranten hätten noch nicht an den Kursen teilgenommen.
Es sei zwar vorgesehen, dass andere Migranten freie Plätze in den Kursen nutzen
könnten, diese habe es bislang aber kaum gegeben.
Auf Frage der
Kreistagsabgeordneten Wienken erläuterte Oberinspektor Trenkamp, dass der
Sprachkurs in der Regel abgeschlossen werden könne, wenn sich der
Aufenthaltsstatus ändere, ausgenommen sei aber eine terminierte Abschiebung.
Ergänzend führte er aus, dass der Besuch des Sprachkurses auch dadurch Sinn
mache, dass Asylbewerber sich während des Aufenthaltes um einen Arbeitsplatz
bemühen könnten und nach freiwilliger Ausreise die Chance hätten, mit Visum zum
Zweck der Arbeitsaufnahme korrekt einzureisen.
Kreistagsabgeordneter Poppe
erinnerte daran, dass er in der Sitzung des Kreistages am 19.02.2015 eine
Öffnung der Sprachkurse für andere Migranten beantragt habe und dort geäußert
wurde, dass die Details der Sprachkurse noch im Sozialausschuss erörtert werden
sollten. Es bat um Auskunft, was aus diesem Antrag geworden sei.
Kreisoberamtsrätin Schröder
entgegnete, dass die Verwaltung aufgrund der hohen Zuweisungszahlen die
Sprachkurse schnell umsetzen musste; es habe zudem eine Öffnung für andere
Migranten gegeben, falls freie Plätze vorhanden seien.
Hinsichtlich der Sprachförderung
für Migranten verwies Oberinspektor Trenkamp darauf, dass anerkannte
Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht einen Anspruch auf einen umfangreichen Sprach-
und Integrationskurs hätten. Herr Kessens teilte mit, dass auch für andere
Migranten, wie z.B. Werkvertragsarbeiter aus den osteuropäischen EU-Ländern,
Sprachkurse angeboten würden.
Vorsitzender Möller schloss die
Diskussion mit der Feststellung, dass es wichtig sei, dass die Sprachkurse so
gut angenommen würden.