Ein Einwohner wies darauf hin, dass er eine Eingabe per Email an den Landkreis gemacht habe. Seiner Ansicht nach sei die Darstellung der Ersatzzahlungen aus Ersatzgeld im Haushalt des Landkreises nicht richtig und widerspreche der Empfehlung des Niedersächsischen Landkreistages. Er bat um Auskunft, ob die Darstellung so bleiben solle.

 

Hierauf entgegnete Baudirektor Viets, bei der Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik handele es sich um eine grundlegende Jahrhundertreform. Der Landkreis Cloppenburg habe die Umstellung auf die Doppik ab Januar 2010 beschlossen. Da sowohl die Umstellungs- als auch die laufenden Haushalts- und Jahresabschlussarbeiten für den Landkreis, die Zweckverbände und sonstige Einrichtungen wie z. B. das Museumsdorf wahrzunehmen seien, fielen und fallen alle Aufgaben gleichzeitig an. Bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanzen, der weiteren Bilanzen und der darauf basierenden Jahresabschlüsse seien dabei die Prioritäten zunächst auf den Landkreis selbst gelegt worden, da die Arbeiten dafür deutlich umfangreicher seien. Es lägen daher für den Landkreis inzwischen mehrere Bilanzen und Jahresabschlüsse vor, die allerdings wegen des erheblichen Zeitaufwandes noch nicht vollständig den gesetzlichen Vorlagefristen entsprächen. Wenn der Landkreis dies im Laufe des Jahres abgearbeitet habe, würden unverzüglich die entsprechenden Arbeiten für die Zweckverbände und sonstigen Einrichtungen in Angriff genommen. Insgesamt habe sich gezeigt, dass die Umstellung auf das doppischen System ein erheblicher Aufwand sei.

Zur Verbuchung des Ersatzgeldes teilte er mit, dass diese vollständig der Intention der Empfehlung des Niedersächsischen Landkreistages entspräche. Aus praktikablen Gründen sei sie jedoch den gegebenen Rahmenbedingungen, hier der vorhandenen Finanzsoftware, angepasst worden. Die Abwicklung des Ersatzgeldes über eine Rücklage statt über einen Zweckbindungsvermerk bilde zudem eher eine deutlichere Abgrenzung und Transparenz der Verwendung der Ersatzgeldzahlungen. Gerade durch die Abführung eventueller Überschüsse in die entsprechende Rücklage blieben die Ersatzzahlungen für die Gesamthaushaltsdeckung unberücksichtigt. Aus dieser Rücklage würden dann in den Folgejahren die entsprechenden Maßnahmen finanziert.

 

Zur Ausführung, dass Flächen für den vierstreifigen Ausbau der E 233 erworben worden seien, die für eine Kompensation hätten verwendet werden können, sei festzustellen, dass bisher nur Flächen erworben worden seien, die für die Durchführung von artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen vorgesehen seien und für die Realisierung des Projektes als sogenannte CEF- bzw. FCS- Maßnahmen zwingend erforderlich seien. Ohne diese Flächen könne der vierstreifige Ausbau der E 233 nicht planfestgestellt werden. Es sei daher nicht möglich, diese Flächen anderweitig für Kompensationszwecke zu verwenden.

 

Weiterhin erklärte Baudirektor Viets, die Höhe des Prozentsatzes zur Ermittlung des Ersatzgeldes für den Bürgerwindpark Scharrel ergebe sich aus der Umweltverträglichkeitsstudie sowie dem dazugehörigen landschaftspflegerischen Begleitplan.

Dieser könne jederzeit eingesehen werden.

 

(Anmerkung der Verwaltung zum weiteren Inhalt der Email des Einwohners bezüglich des Bürgerwindparks Scharrel: „Aus dem Artikel in der „Land &. Forst“ ist zu entnehmen, dass die Grundsteinlegung am 25.Mai 2012 und der Turmbau Anfang Juli des gleichen Jahres erfolgten. Der Baubeginn fand somit nicht, wie dargestellt, im Februar 2012 statt.

Da zum Zeitpunkt der Erteilung der BImSchG- Genehmigung der Zeitpunkt des Beginns der Bauarbeiten wegen Lieferschwierigkeiten bei den Windkraftanlagen nicht abschließend feststand, ist in der erteilten BImSchG- Genehmigung der Zahlungstermin für das Ersatzgeld  auf ein halbes Jahr nach Erteilung der BImSchG- Genehmigung festgelegt worden. Von der Soll-Vorschrift zur Entrichtung einer Sicherheitsleistung in diesem Fall ist abgewichen worden, weil es sich bei dem Investor bzw. Windparkbetreiber um ein solventes Kreditinstitut handelt. Da für gewöhnlich Banken die Sicherheitsleistung stellen, hätte dies bei Anwendung der Soll-Vorschrift im vorliegenden Fall bedeutet, dass sich der Investor selbst eine Bürgschaft ausgestellt hätte. Auf diesen formalen Akt konnte nach Auffassung des Landkreises Cloppenburg verzichtet werden.“)

 

 

Sodann schloss der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf, den öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt.