Kreisoberamtsrätin Schröder gab einen Sachstandsbericht zur Unterbringungssituation von Asylbewerbern.

 

Seit Anfang 2013 sei die Zahl der Asylbewerber sprunghaft angestiegen:

-          Dez. 2012:                347

-          Dez. 2013:                451

-          Dez. 2014:        ca.             850

-          Dez. 2015:                         1.200 bis 1.300  (Schätzung)    

 

Zum Jahreswechsel 2014/15 werde eine Zuweisungsquote des Landes von ca. 400 Asylbewerber erwartet (Anm.: Voraussichtlich über 600).

 

In 2014 seien Wohnungen für über 400 Personen angemietet worden. Für die bislang zugewiesenen Asylbewerber hätten damit ausreichend Wohnungen zu Verfügung gestanden. In Zusammenarbeit mit dem Caritas-Sozialwerk würden Wohnmöglichkeiten für weitere rd. 100 Asylbewerber geschaffen.

 

Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass Vermieter durchaus bereit seien, auch relativ günstige Mieten zu akzeptieren. Dies gelte insbesondere, wenn sich das Caritas-Sozialwerk bei größeren Objekten als Mieter sowie Betreuer der Bewohner anbiete. 

 

Kreisoberamtsrätin Schröder bescheinigte den Städten und Gemeinden ein großes Engagement, ausreichend Wohnungen anzumieten.

 

Der Landkreis favorisiere – aus Kostengründen - aber auch aus sozialverträglichen Gründen, ausdrücklich die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern.

 

Hierbei werde bei neuen Zuweisungen insbesondere auf eine professionelle Betreuung gesetzt. Entsprechende Verträge mit dem Caritas-Sozialwerk würden derzeit abgestimmt.

 

Sollte der freie Wohnungsmarkt aber keinerlei Aufnahmekapazitäten mehr hergeben, so sei über die Variante einer teilweisen Unterbringung in neu zu schaffenden Gemeinschaftsunterkünften verstärkt nachzudenken. Modellhaft könnten die Planungen in der Stadt Vechta sein. Dort würden anstelle von Containern, kostengünstigere Gebäude im Holzrahmenbau errichtet.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder betonte, dass derzeit keine ausreichende Kostenerstattung von Bund und Land erfolge.

 

Der Zuschussbedarf bei den Asylausgaben sei von rd. 100.000 € in 2012, auf rd. 600.000 € in 2013 und ca. 1,7 Mio. € in 2014 sprunghaft angestiegen.

Wenn das Land die Kostenerstattung im Asylbereich nicht noch erheblich aufstocke, würden die ungedeckten Kosten in 2015 bei rd. 2,7 Mio. € liegen.

 

Um den besonderen Bedarf an Erstorientierung von Asylbewerbern Rechnung zu tragen, beabsichtige der Landkreis den Städten und Gemeinden zunächst für 2 Jahre für jeden ab 2015 zugewiesenen Asylbewerber einmalig einen Betrag von 100 € zur Verfügung zu stellen (für Basiskurse, Hinweise zur sozialen, kulturellen und strukturellen Erstorientierung, Hilfestellung durch Ehrenamtliche oder Integrationsstellen, Gruppen- Individualangebote usw.).

Dieser Betrag solle nicht an die Betroffenen Asylbewerber ausgezahlt werden, sondern solle von der Kommune für den genannten Personenkreis frei bewirtschaftet werden.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck unterstützte bei der Unterbringung der Asylbewerber die grundsätzliche dezentrale Ausrichtung sowie die soziale Betreuung.

 

Auf Anmerkungen der Kreistagsabgeordneten Hollah und Dr. Kannen erläuterte Kreisoberamtsrätin Schröder, dass die professionelle, regelmäßige soziale Betreuung insbesondere die neu zugewiesenen Asylbewerber umfasse. Eine Einbindung der Integrationslotsen könne bei Bedarf ergänzend in Einzelfällen erfolgen oder ggfs. später, wenn eine regelmäßige Betreuung abgeschlossen sei. Angesichts des Umfanges des Zuzuges von Asylbewerbern und der sich daraus ergebenden Problemstellungen, sei aber eine professionelle sozialarbeiterische Hilfestellung durch das Caritas-Sozialwerk erforderlich.


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