Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig den Jahresabschluss des Landkreises Cloppenburg für das Jahr 2012 und erteilte dem Landrat die Entlastung.


Kreisausschuss am 14.10.2104

 

Landrat Eveslage verließ den Raum.

 

Erster Kreisrat Frische trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KA/14/223 vor.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen bat um Bewertung einer ihr vorliegenden Feststellung, dass ein Beschluss über die Entlastung des Landrats für den Jahresabschluss 2012 wegen fehlender Konsolidierung der Beteiligungen nicht möglich sei.

 

Erster Kreisrat Frische stellte aufgrund dieser Anfrage folgendes klar:

„Hinsichtlich des konsolidierten Gesamtabschlusses ab dem Jahresabschluss 2012 konnte wegen noch fehlender Jahresabschlüsse der Zweckverbände nicht abschließend geprüft werden, inwiefern diese Einrichtungen mit Beteiligung des Landkreises zu konsolidieren sind oder dies nach § 128 Abs. 4 Satz 3 NKomVG entfallen kann, da ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für den Landkreis  nur von untergeordneter Bedeutung sind. Nach überschlägiger Prüfung der vorliegenden vorläufigen  Jahresabschlüsse ist dieses zumindest für 2012 der Fall.

 

Generell ist anzumerken, dass der Landkreis immer eine ehrliche und transparente Haushaltwirtschaft betrieben hat und keinerlei Ausgliederungen aus dem Haushalt, z.B. durch die Gründung von Eigenbetrieben, wie dieses z.B. für die investitionsintensive Abfallwirtschaft möglich gewesen wäre, vorgenommen hat. Von daher hat die Konsolidierung für den Landkreis keine große Bedeutung.

 

Im übrigen beabsichtigt das Ministerium für Inneres und Sport eine Änderung haushaltsrechlicher Vorschriften. So soll u.a. die Entlastungserteilung nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG für den HVB auf den Jahresabschluss der Kommune beschränkt werden. Während zum konsolidierten Gesamtabschluss – wenn er denn erforderlich ist - lediglich ein Kenntnisnahmebeschluss des Rates (hier des Kreistags) erfolgt.

 

In Vorgriff auf diese Regelung würde hier eine Entlastungserteilung für den Landrat für den Landkreishaushalt 2012 beschlossen, zumal für 2012 nach der Sachlage gar kein konsolidierter Gesamtabschluss zu erfolgen braucht.“