Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Hierzu erläuterte Baudirektor Viets den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen – Nr. V-PLA/09/001.

 

Im Anschluss daran trug Herr Belting von der Staatlichen Vogelschutzwarte, Naturschutzstation Dümmer, die Ergebnisse des von dort in Auftrag gegebenen Monitoring zur Brutbestandserfassung 2009 im EU- Vogelschutzgebiet V 66 „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“ vor. Der Vortrag ist als Anlage beigefügt.

Herr Belting bestätigte die Richtigkeit einer Kombination von Flächenankauf und Gelegeschutz zur Optimierung von Wiesenvogellebensräumen.

Er wies darauf hin, dass in 2009 eine Basiserfassung der Brutvogelbestände in dem Vogelschutzgebiet durchgeführt worden sei, welche Grundlage eines in regelmäßigem Turnus erforderlichen Berichtes an die EU sei.

Insgesamt seien von den 71 Vogelschutzgebieten in Niedersachsen 30 Gebiete zum Schutz von Wiesenvögeln eingerichtet worden. In diesen Gebieten befänden sich 70 % des niedersächsischen Wiesenvogelbestandes. Die Raddeniederungen seien mit eines der wichtigsten Wiesenvogelgebiete in Niedersachsen und überregional bedeutsam. Für den Großen Brachvogel finde sich hier das größte Brutvorkommen in Deutschland.

Für die bedeutenden Arten Kiebitz, Großer Brachvogel und Uferschnepfe seien 2009 drastische Bestandseinbrüche und geringe Aufzuchterfolge dokumentiert worden. Dies stehe nicht im Einklang mit der gesetzlichen Verpflichtung gegenüber der EU, für diese Vogelarten einen günstigen Erhaltungszustand zu sichern.

Wirksame Instrumente zum Schutz der Wiesenvögel seien der Gelege- und Kükenschutz, worüber in dem Gebiet in 2009 mehr als ein Drittel aller Gelege geschützt worden seien, sowie der Vertragsnaturschutz und der Flächenerwerb und die Flächenoptimierung. Aufgrund der dramatischen Bestandssituation in dem Gebiet beabsichtige die Staatliche Vogelschutzwarte, bei der EU einen Antrag nach dem LIFE- Programm zu stellen, um im Gebiet weitere Flächen zu erwerben und zu optimieren. Der Antrag werde derzeit mit dem Land Niedersachsen abgestimmt. Die Flächen sollten nach dem Kauf an Landwirte zur wiesenvogelverträglichen Bewirtschaftung verpachtet werden. Der Erfolg dieser Maßnahme sei besonders an der Südradde durch die hohen Bestände auf den kreiseigenen Flächen zu belegen.

Auf Rückfrage des Abgeordneten Dobelmann ergänzte er, dass durch die Schutzgebiete keine genetischen Inseln entstünden. Die Beringung belege, dass die Vögel sich später in anderen Vogelschutzgebieten wieder finden würden. Das Land Niedersachsen gehe davon aus, dass die zur Zeit ausgewiesenen Vogelschutzgebiete der Größe nach ausreichen würden, um die Bestände dauerhaft zu erhalten. Dies sei von der EU auch vor kurzem noch bestätigt worden.

 

Auf Rückfrage des Abgeordneten Freye erklärte Baudirektor Viets, dass ein ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet, wie es eines im Bereich der Süd- und Mittelradde im Landkreis Emsland gebe, zwar den Vorteil habe, dass es klare Grenzen und klare Verbotstatbestände gebe. Es bringe aber auch den Nachteil mit sich, dass diese Verbote kontrolliert und sanktioniert werden müssten. Im Landkreis Cloppenburg habe man bisher darauf gesetzt, eine freiwillige Zusammenarbeit mit den Landwirten anzustreben. Eine kostenmäßige Entschädigung der Landwirte zahle das Land bei Einrichtung eines Landschaftsschutzgebietes nicht.

 

Kreistagsabgeordneter Niehaus sprach sich für eine Fortsetzung des Wiesenvogelschutzes aus. Es sei wichtig, dass hier auch weiterhin die betroffene Landwirtschaft mit eingebunden werde. Er beantragte für die CDU- Fraktion, dem Kreisausschuss zu empfehlen, das Programm in 2010 fortzusetzen mit der beantragten Eigenbeteiligung. Dies gelte allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Ausgabe auch im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2010 zugestimmt werde.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschloss einstimmig bei einer Enthaltung, dem Kreisausschuss zu empfehlen, der Eigenbeteiligung des Landkreises am Gelege- und Kükenschutzprogramm für das Vogelschutzgebiet V 66 in 2010 in Höhe von 7.000 € (20%) zuzustimmen und das Programm in 2010 fortzuführen. Dies gelte allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Ausgabe auch im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2010 und der Genehmigung des Haushaltes zugestimmt werde.