Sitzung: 09.10.2014 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Kreisamtsrat Potthast erläuterte einleitend, dass der Landkreis Träger
der Leistungen für die Unterkunft in der Sozialhilfe und beim Jobcenter sei.
Dies betreffe rd. 4.000 Bedarfsgemeinschaften mit ca. 9.000 Personen beim
Jobcenter und ca. 1.400 Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe bei den
Sozialämtern. Beim Jobcenter würden in diesem Jahr über 15,5 Mio. Euro für
Unterkunftskosten entstehen.
Seit der Umstellung
auf SGB II und SGB XII ab 2005 sei die Rechtsprechung zum Begriff
„Angemessenheit der Miete“ ausgeufert, so Kreisamtsrat Potthast weiter. Um eine
rechtlich sichere Grundlage zu haben, habe der Landkreis Cloppenburg schon zum
01.07.2009 eine erste Mietenanalyse erstellt. In 2011 seien die Richtwerte dann
um die seinerzeitige Preissteigerungsrate angehoben worden.
Das Sozialgericht
Oldenburg habe die erste Auswertung im Nov. 2012 als tragfähiges Konzept im
Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes bestätigt. Da sich Mieten
ändern, habe jetzt eine neue Datenerhebung und Auswertung erstellt werden
müssen. Dies sei in Zusammenarbeit mit dem Institut „Analyse & Konzepte“
erfolgt.
Mit dem Hinweis,
dass die neuen Richtwerte bereits ab dem 01.07.2014 gelten, schloss
Kreisamtsrat Potthast seine Einleitung.
Der
Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Möller, erteilte Herrn Koopmann das Wort.
Herr Koopmann
erläuterte anhand einer Powerpointpräsentation die Ermittlung der neuen
Mietrichtwerte (sh. Anlage). Auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten
Stärk erklärte Herr Koopmann, dass die Richtwerte die Bruttokaltmiete umfassen
würden, also die Grundmiete und die kalten Nebenkosten, nicht aber die Kosten
für Heizung und Strom.
Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Möller, dankte Herrn Koopmann für die detaillierten Ausführungen und stellte fest, dass weitere Wortmeldungen nicht vorlagen.