Der Kreistag beschloss
mehrheitlich bei 5 Stimmenthaltungen den vorliegenden Entwurf des kreiseigenen
KMU-Programms.
Ausschuss für Planung und Umwelt am 08.07.2014
Kreisausschuss am 15.07.2014
Kreistagsabgeordneter Middendorf, Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Umwelt, trug den Sachverhalt vor.
Kreistagsabgeordneter
Kolde stellte die grundsätzliche Frage nach der Notwendigkeit eines
entsprechenden Förderprogramms. Der bisherige Förderzeitraum endete 2013,
weitere Mittel fließen nicht mehr in den Landkreis Cloppenburg, da dieser nicht
(mehr) als strukturschwach gelte.
Bei Auflegung des
nun geplanten KMU-Programms sei die konkrete und aktive Mitsprache der Kommunen
unerlässlich, da sie sich zu 50% an den Kosten beteiligen würden.
Dies müsse sich in
der Regelung von Ausnahmen aber auch in der Präsenz der Gemeinden im Verfahren
z. B. durch Wappen/Logo auf dem Bewilligungsbescheid, persönliche Aushändigung
u. ä. widerspiegeln.
Landrat Eveslage
merkte an, dass diese Möglichkeiten bestehen und geregelt sind.
Kreistagsabgeordneter
Kolde ergänzte, es sei elementar wichtig, nur Firmen zu fördern, die einen
festgelegten Mindestlohn zahlen würden. Der diesbezügliche (gescheiterte)
Antrag aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, die
Mindestlohnforderung in die Richtlinie aufzunehmen, werde daher aufrecht
erhalten.
Kreistagsabgeordneter
Schröer entgegnete, dass diese Ergänzung der Richtlinie hinreichend im
Ausschuss diskutiert worden sei. Die Aufnahme einer ohnehin bestehenden
gesetzlichen Regelung sei entbehrlich, die Änderung der Richtlinie würde nur
dazu führen, dass alle Städte und Gemeinden erneut darüber beraten müssten.
Der Landkreis sollte
unbedingt an das erfolgreiche KMU-Programm anknüpfen, so bestünde durch die
50%ige Beteiligung nicht nur für finanziell gut aufgestellte Gemeinden die
Möglichkeit, Fördermittel zu gewähren.
Die Abwicklung der
Maßnahmen sollte weiterhin durch die Stabsstelle Wirtschaftsförderung erfolgen,
die Nutzung von Logo/Wappen und die sonstigen Darstellungsmöglichkeiten der
Städte und Gemeinden blieben hiervon unberührt.
Alles in allem
handele es sich um ein gutes Anschlussprogramm.
Auch
Kreistagsabgeordneter Dobelmann bewertete das Programm grundsätzlich positiv.
Im Ausschuss sei zwar dargestellt worden, dass der Mindestlohn zwingend von den
geförderten Unternehmen zu zahlen sei, schriftlich fixiert sei dies jedoch
nicht.
Landrat Eveslage
betonte daher erneut, dass die Zahlung des gesetzlich verankerten Mindestlohns,
wie alle anderen gesetzlichen Regelungen auch, zwingende Voraussetzung für den
Erhalt von Fördermitteln sei. Ansonsten sei eine Ablehnung des Antrages oder im
Nachgang eine Rückforderung gewährter Fördermittel zwingend.
Kreistagsvorsitzender
Hackstedt ließ sodann über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen, das
vorliegende Programm um die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes
zu ergänzen.
Der Kreistag lehnt diesen Antrag mehrheitlich bei 11
Ja-Stimmen und 1 Enthaltung ab.
Kreistagsvorsitzender
Hackstedt rief dann zur Abstimmung über das KMU-Programm gemäß Vorlage auf.