Der Ausschuss für Kultur und Freizeit beschloss einstimmig, dem Kreisausschuss zu empfehlen, dem Heimatbund für das Oldenburger Münsterland für die Jahre 2015 - 2017 Personalkostenzuschüsse für eine(n) wissenschaftliche(n) Mitarbeiter/in in der Geschäftsstelle in Höhe von jährlich 15.000,00 Euro und für eine(n) Leiter/in der Heimatbibliothek Vechta in Höhe von jährlich 12.000,00 Euro zu gewähren, sofern der Landkreis Vechta Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt.

 


Kreisoberamtsrat Deeken trug des Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KUL/14/046 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Kroner (SPD-Fraktion) fragte nach, ob bei einer „Entfristung“ der Zuschussgewährung eine solche auch rückgängig gemacht werden könne. Dazu erklärte Erster Kreisrat Frische, dass die Zuschussgewährung immer unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins ausreichender Haushaltsmittel erfolge. Für den Fall, dass zum Beispiel ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen sei, stünden sämtliche freiwillige Leistungen auf dem Prüfstand und könnten gegebenenfalls gekürzt oder ganz eingestellt werden.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt (CDU-Fraktion) erklärte, dass der Heimatbund für das Oldenburger Münsterland ein wichtiger Kulturträger für die Landkreise Cloppenburg und Vechta  sei. Seine Fraktion habe intensiv über den Antrag des Heimatbundes beraten, mit dem Ergebnis, dass - wie auch bei anderen Institutionen - die Zuschussgewährung auch künftig für einen Dreijahreszeitraum erfolgen solle. Kreistagsabgeordneter Hackstedt stellte sodann den Antrag, dem Heimatbund für das Oldenburger Münsterland für die Jahre 2015 - 2017 Personalkostenzuschüsse für eine(n) wissenschaftliche(n) Mitarbeiter/in in der Geschäftsstelle in Höhe von jährlich 15.000,00 Euro und für eine(n) Leiter/in der Heimatbibliothek Vechta in Höhe von jährlich 12.000,00 Euro zu gewähren, sofern der Landkreis Vechta Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt.