Landrat Eveslage trug folgendes vor:
„Der hier vorliegende Bericht ist der dritte, den der Landrat des Landkreises Cloppenburg gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten über gleichstellungspolitische Maßnahmen im Landkreis Cloppenburg vorlegt. Er gibt einen Überblick darüber, welche Maßnahmen der Landkreis Cloppenburg in den Jahren 2010 - 2012 ergriffen hat, um zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags beizutragen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Mit diesem Bericht wird der gesetzlich vorgeschriebenen Berichtspflicht, die im § 9 Absatz 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes festgeschrieben ist, entsprochen. Der Bericht basiert auf nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen:
Artikel 3, Absatz 2, Satz 3 der Niedersächsischen Verfassung
Die Achtung der
Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen
und Männern ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und der
Landkreise.
§ 9 Absatz 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (bis 10/2011 Gemeindeordnung/Landkreisordnung)
Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der
Hauptverwaltungsbeamte berichtet der Vertretung gemeinsam mit der
Gleichstellungsbeauftragten über die Maßnahmen, die die Kommune zur Umsetzung des
Verfassungsauftrags aus Artikel 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung, die
Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen, durchgeführt hat,
und über deren Auswirkungen. Der Bericht ist der Vertretung jeweils nach drei
Jahren, beginnend mit dem Jahr 2004, zur Beratung vorzulegen."
Die Gleichstellungsbeauftragte Frau Dr. Neumann trug ihren Bericht vor.
Der Bericht wurde ins Kreistagsinformationssystem eingestellt.