Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Der Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages – Beteiligung von Kreistagsabgeordneten an Ausschusssitzungen – wurde vom Kreistag mit 10 Ja-, 30 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.


Kreistagsabgeordneter Kolde trug den Antrag der SPD-Fraktion ausführlich vor und erklärte, dass eine Regelung gefunden werden müsste, dass bei Abwesenheit eines Ausschussmitgliedes bzw. der direkten Vertreter, dieser durch eine Vertreterin oder Vertreter seiner zugehörigen Fraktion oder Gruppe ersetzt werden kann, wobei das neue Mitglied die vollen Mitgliedschaftsrechte wie die ordentlichen Ausschussmitglieder habe. Er hoffe auf eine einvernehmliche Lösung.

 

Kreistagsabgeordneter Schröer erklärte, dass auch die CDU-Fraktion an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sei. Dem heute konkretisierten Antrag der SPD-Fraktion könne er aber nicht folgen.

 

In der Vergangenheit hätte sich der Kreistag immer an die gesetzlichen Regelungen aus dem NKomVG und der Geschäftsordnung gehalten und es habe keine großartigen Probleme gegeben, da bei einer Verhinderung eines Ausschussmitgliedes noch genügend Stellvertreter zur Verfügung stünden. Somit sei es relativ unwahrscheinlich, dass ein Platz im Ausschuss von einer Fraktion nicht wahrgenommen werden könne. Auch könne eine Fraktion oder Gruppe eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen, wenn sie nur durch ein Mitglied im Ausschuss vertreten sei. Außerdem sei es von Bedeutung, dass mit der jetzigen Regelung die Qualität in den Fachausschüssen gesichert sei, was durch die Fachkenntnisse und die intensive Vorbereitung durch die Ausschussmitglieder gewährleistet sei. Unter diesen Gesichtpunkten gebe es keine Zustimmung für den Antrag durch die CDU-Fraktion.

 

Kreistagsabgeordneter Bohnstengel entgegnete Kreistagsabgeordneten Schröer, dass die Qualität durch mehrere mögliche Ausschussmitglieder nicht gemindert werde, da die Anträge in den Fraktionen vor den Ausschusssitzungen durchgesprochen werden würden und auch im Rat der Stadt Friesoythe damit gute Erfahrungen gemacht worden seien. Außerdem gebe es Ausschüsse, in denen Fraktionen nur ein Mitglied entsenden würden, womit es schneller zu Problemen kommen könne. Die Ausführungen der CDU-Fraktion seien nicht nachvollziehbar.

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt verwies hierbei nochmals auf die geltende Geschäftsordnung des Kreistages, wobei Fraktionen oder Gruppen einen zweiten Stellvertreter benennen könnten, wenn sie nur mit einem Mitglied in einem Ausschuss vertreten seien.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen fragte, ob der Antrag nicht durch den Kreisausschuss vorbereitet werden müsse. Landrat Eveslage erklärte, dass eine Änderung der Geschäftsordnung keiner Vorbereitung durch einen Ausschuss bedürfe.