Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Antrag von Herrn Friedhoff, die Schuldendienstbeihilfe in Form eines zinslosen Darlehens zu gewähren, wurde mit 3 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Der Kreistag beschloss bei 8 Gegenstimmen und 5 Stimmenthaltungen, dem St. Elisabeth-Stift Barßel eine Schuldendienstbeihilfe in Höhe von 200.000,00 € verteilt auf die Jahre 2010 bis 2012 zu bewilligen. Voraussetzung ist, dass für diesen Zweck die Kath. Kirchengemeinde Barßel eine Beihilfe in Höhe von 100.000,00 € und die Gemeinde Barßel eine Beihilfe in Höhe von 200.000,00 € bewilligen. Des Weiteren ist Voraussetzung, dass das St. Elisabeth-Stift Barßel nach Ablauf der 3 Jahre einen Bericht über die finanzielle Situation vorlegt.

 

 


Ausschüsse:    Sozialausschuss am 26.01.2010

                        Kreisausschuss am 02.02.2010

 

Kreistagsabgeordneter Geesen nahm an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Kreistagsabgeordneter Niehaus, Vorsitzender des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt vor.

 

Kreistagsabgeordneter Freye wies darauf hin, dass das St. Elisabeth-Stift eine Stiftung nach privatem Recht und wie eine normale Firma anzusehen sei. Entweder müssten die Gesellschafter, hier die Kirche, für die Schulden aufkommen oder es müsse der Gang zum Insolvenzgericht angetreten werden. Wenn die Stiftungsaufsicht, das Offizialat, erst jetzt eingreife, müsse man sagen, dass sie nicht früh genug aufgepasst habe. Das Offizialat wolle sich nicht beteiligen, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Es gebe auch andere Stiftungen, die in einer Schieflage seien. Mit welchem Recht wolle man diesen Stiftungen eine finanzielle Hilfe verweigern. Außerdem sei die Frage zu stellen, warum dieser Punkt im Sozialausschuss behandelt worden sei. Soziale Maßnahmen könne er hier nicht erkennen.

 

Kreistagsabgeordnete Lüdders befürchtete, dass mit dieser Bezuschussung Tür und Tor nach finanzieller Hilfe von anderen Stiftungen geöffnet werde I. E. sei es an der Zeit, grundsätzlich zu klären, in welchen Fällen der Landkreis in einen Schuldendienst eintreten wolle.

 

Kreistagsabgeordneter Friedhoff erklärte, im Gegensatz zu der Meinung der SPD könne s.E. beim St.-Elisabeth-Stift nicht von einem normalen wirtschaftlichen Unternehmen gesprochen werden, weil dort krankenhausähnliche Aufgaben wahrgenommen würden. Er stimme den Vorrednern allerdings zu, dass in diesem Bereich kein Präzedenzfall geschaffen werden dürfe. Eine finanzielle Hilfe könne immer nur eine Einzelfallentscheidung sein. Es bestehe Einigkeit darüber, dass die Stiftung zukünftig wirtschaftlich erfolgreich weiter betrieben werden müsse. Wenn dem so sei, könne der Landkreis der Stiftung das Geld auch als zinsloses Darlehen zur Verfügung stellen. Der Landkreis habe schließlich nichts zu verschenken. Theoretische bestehe dann zumindest die Chance, das Geld zurück zu bekommen.

Er stelle den Antrag, die vorgesehenen Mittel dem St.-Elisabeth-Stift als zinsloses Darlehen zur Verfügung zu stellen.

 

Kreistagsabgeordneter Schröer wies darauf hin, dass über diesen Punkt bereits seit einem Jahr diskutiert werde. Ausgangspunkt für die Diskussion über eine mögliche Bezuschussung sei die  Bereitschaft der Gemeinde Barßel gewesen, entsprechende Zuschüsse zu geben. Bei solchen finanziellen Beteiligungen sei immer eine Einzelbetrachtung und Einzelentscheidung notwendig. Richtlinien könnten dafür nicht erlassen werden. Aufgrund der Geschichte des Hauses bitte er um Zustimmung.

 

Kreistagsabgeordneter Bley erklärte, durch diese finanzielle Hilfe könne der Landkreis seine Ausgleichsfunktion wahrnehmen. Die vorhandenen Schulden des St.-Elisabeth-Stiftes würden noch aus der Krankenhauszeit stammen. Mit der Schuldendienstbeihilfe würde das Stift in das richtige Fahrwasser kommen und Arbeitsplätze würden erhalten bleiben. Der Landkreis leiste eine Hilfe für eine strukturschwache Region.