Sitzung: 19.11.2013 Ausschuss für Kultur und Freizeit
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: V-KUL/13/040
Der Ausschuss für
Kultur und Freizeit beschloss einstimmig, dem Kreisausschuss zu empfehlen, den
jährlichen Zuschuss des Landkreises Cloppenburg an das Moor- und Fehnmuseum
Elisabethfehn - analog zur bestehenden Regelung für das Museumsdorf Cloppenburg
- ab dem Jahr 2013 jährlich um 80 Prozent der linearen Tarifsteigerungsrate des
Vorjahres für Beschäftigte des Landes Niedersachsen zu erhöhen.
Kreisoberamtsrat Deeken trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KUL/13/040 vor.
Auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen (GRÜNE)
erklärte Landrat Eveslage, dass vor einigen Jahren für das Museumsdorf
Cloppenburg zwischen den Stiftungsträgern eine Fördervereinbarung mit einer
Grundsumme, die sich jährlich um 80 Prozent der linearen Tarifsteigerungsrate
des Vorjahres für Beschäftigte des Landes Niedersachsen erhöhe, geschlossen
worden sei, um dem Museumsdorf für jedes Haushaltsjahr ein festes und teilweise
variabel einsetzbares Budget zur Verfügung zu stellen. Die restlichen 20
Prozent müsse das Museumsdorf gegenwärtig eigenständig aus den zur Verfügung
stehenden Mitteln bestreiten.
Weiter führte Landrat Eveslage aus, dass sich das Moor- und Fehnmuseum
Elisabethfehn zuletzt völlig neu aufgestellt habe. Die Außen- und Innenanlagen
seien grundlegend erneuert worden. Nunmehr liege die Entscheidung des Landes
Niedersachsen vor, wonach das Moor- und Fehnmuseum „registriert“ sei. Damit sei
das Museum künftig als förderfähig anerkannt. Er könne einen Besuch des Museums
wie auch einen Besuch der Kapelle in Bokelesch nur empfehlen.
Der Vorsitzende regte an, im Jahr 2014 eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Kultur und Freizeit im Moor- und Fehnmuseum Elisabethfehn stattfinden zu lassen. Dieser Vorschlag fand die Zustimmung der Mitglieder.
Kreistagsabgeordneter Hackstedt (CDU-Fraktion) erklärte,
dass der Zuschuss des Landkreises Cloppenburg an das Moor- und Fehnmuseum im
Jahr 2012 auf jährlich 60.000,00 Euro festgesetzt worden sei und beantragte,
die jährliche Erhöhung des Zuschussbetrages nicht erst ab dem Jahr 2014 sondern
auch noch für das Jahr 2013 umzusetzen.
Sodann ließ der Vorsitzende über den Antrag des Kreistagsabgeordneten Hackstedt
abstimmen.