Der
Sozialausschuss beschloss einstimmig, bei einer Enthaltung, dem Kreistag zu
empfehlen, in den Haushaltsjahren 2014 bis 2016 für die Schuldnerberatung im
Landkreis Cloppenburg pauschale Zuschüsse als jährlichen Festbetrag in
folgender Höhe zu bewilligen:
- dem
Diakonischen Werk Oldenburg Münsterland: 33.500 €
- der
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.: 33.500 €
- dem
Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V.: 33.500 €
- dem Deutschen
Roten Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.: 15.000
€
Die Gewährung des
Kreiszuschusses an das DRK erfolgt unter der Voraussetzung, dass das DRK die von den anderen Schuldnerberatungsstellen
erstellten Qualitätsstandards als verbindlich anerkennt.
Die Vertreter des
Diakonischen Werkes, der Arbeiterwohlfahrt, des Landes-Caritasverbandes sowie
des Deutschen Roten Kreuzes nahmen wegen Befangenheit nicht an diesem
Tagesordnungspunkt teil.
Kreisoberamtsrätin
Schröder trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage-Nr.: V-SOZ/13/038
vor.
Kreistagsabgeordneter
Trenkamp dankte den Wohlfahrtsverbänden einleitend für die von ihnen geleistete
Arbeit. Er erläuterte, dass der Antrag ausführlich in der CDU-Fraktion diskutiert
worden sei.
Kreistagsabgeordneter
Trenkamp schlug vor, den drei bisherigen Schuldnerberatungsstellen in den
nächsten 3 Jahren jeweils einen pauschalen Zuschuss in der beantragten Höhe zu
bewilligen. Des Weiteren sei es angesichts der Anzahl der Beratungsfälle des
DRK gerechtfertigt, auch diese als Schuldnerberatungsstelle in die
Bezuschussung durch den Landkreis einzubeziehen. Da das DRK aber noch erheblich
weniger Beratungsfälle aufweise, schlage er einen Zuschuss von 15.000 € vor.
Außerdem sei es erforderlich, dass das DRK die Qualitätsstandards als
verbindlich anerkenne.
Kreistagsabgeordnete
Nüdling sprach den Schuldnerberatungsstellen ebenfalls ihre Anerkennung für die
geleistete Arbeit aus. Nach ihren Informationen gebe es bei den
Beratungsstellen keine langen Wartelisten. Die Ratsuchenden würden somit
schnell Hilfestellung erhalten. Das DRK sei ein wichtiger Wohlfahrtsverband. Es
müsse aber hinterfragt werden, ob eine vierte Beratungsstelle notwendig sei, so
Kreistagsabgeordnete Nüdling weiter. Sie stelle sich die Frage, ob der Bedarf
tatsächlich bestehe. Zudem gab sie zu bedenken, dass die bisherigen
Beratungsstellen bereits den gesamten Landkreis abdecken würden.
Kreistagsabgeordneter
Trenkamp erläutert, dass viele Ratsuchende des DRK zum Personenkreis der
Aussiedler zählten. Aus der allgemeinen, sozialen Beratung habe sich im Laufe
der Jahre der Bedarf an Schuldnerberatung ergeben. Zudem sei das DRK bestrebt,
eine ganzheitliche Beratung - unter Einbeziehung der Schuldnerberatung -
anzubieten. Bislang sei die Schuldnerberatung durch das DRK kostenlos, d.h.
ohne Zuschuss vom Landkreis geleistet worden. Dies könne aber nicht mehr länger
erfolgen.
Kreisoberamtsrätin
Schröder meinte, dass die Beratungszahlen der DRK einen gewissen Bedarf
belegten. Es könne überlegt werden, diese Fälle an die anderen Beratungsstellen
zu verweisen. Das würde bedeuten, dass die ganzheitliche Beratung beim DRK
nicht gewährleistet wäre. Dazu stelle sich dann die Frage, ob die drei
bisherigen Beratungsstellen auf Dauer mit dem jetzt beantragten Zuschuss
auskämen.
Kreistagsabgeordnete Nüdling äußerte, dass sie grundsätzlich für die
Bewilligung eines pauschalen Zuschusses für die Dauer von drei Jahren sei, um
den Beratungsstellen Planungssicherheit zu geben. Hinsichtlich des DRK setze
sie die Anerkennung der Qualitätsstandards voraus.
Kreistagsabgeordnete
Klaus schloss sich den Ausführungen der Kreistagsabgeordnete Nüdling an.
Hinsichtlich der Diskussion, ob Bedarf für eine vierte Beratungsstelle bestehe,
verwies sie darauf, dass es auch nach den ihr vorliegenden Informationen keine
größeren Wartezeiten geben würde. Wenn dem DRK ein Zuschuss bewilligt werde,
sei die Einhaltung der Qualitätsstandards Voraussetzung.
Kreistagsabgeordneter
Poppe bat um Auskunft, ob es Verträge mit den Schuldnerberatungsstellen gebe
und wie die Fälle gezählt würden. Er gab zu bedenken, dass auch weitere
Wohlfahrtsverbände entsprechende Anträge stellen könnten.
Kreisoberamtsrätin
Schröder erwiderte, dass es keine Verträge mit den Schuldnerberatungsstellen
für die generell geleistete Beratung geben würde, da die Zuschüsse per Bescheid
bewilligt würden. Für den Bereich Arbeitslosengeld II gebe es jedoch
Kooperationsverträge hinsichtlich Ziele und Abwicklung der Beratung. Die
Fallzahlen in der Vorlage seien aufgrund der Statistikvorgaben des Landes
ermittelt worden. Sie räumte ein, dass durchaus weitere Anträge von anderen
Akteuren gestellt werden könnten.
Kreistagsabgeordnete
Dr. Kannen schlug ebenfalls die Bewilligung eines pauschalen Zuschusses für die
Dauer von drei Jahren vor, für die drei bisherigen Beratungsstellen in der
beantragten Höhe, für das DRK in Höhe von 15.000 €. Außerdem schlug sie vor,
die Qualitätsstandards festzuschreiben.
Auf den Einwand des
Kreistagsabgeordneten Poppe, dass man bezüglich des Bedarfes an zusätzlicher
Schuldnerberatung „im Nebel herum stochere“, entgegnete Erster Kreisrat
Frische, dass die Zuschussbewilligung eine politische Entscheidung sei. Fakt
sei, dass mit dem DRK nun vier Schuldnerberatungsstellen tätig seien. Die
Politik könne auch entscheiden, die Zuschussbewilligung auf die bisherigen drei
Wohlfahrtsverbände zu beschränken. Dies könne dort zu höheren Kosten führen.
Die Ausrichtung der Zuschussbewilligung an den Beratungszahlen sowie die
Begrenzung des Zuschusses für das DRK seien durchaus sachgerecht. Zudem seien
dies Überlegungen aus der Vorlage der Verwaltung, so Erster Kreisrat Frische
weiter.
Kreistagsabgeordneter
Kreßmann stellte unter Hinweis auf die Beratungsfälle des DRK fest, dass der
Beratungsbedarf vorhanden sei. Dies gelte auch, wenn es allgemein keine
Wartezeiten gebe. Falls tatsächlich weitere Anträge auf Bezuschussung einer
weiteren Schuldnerberatungsstelle eingehen würden, müsse man dann neu
entscheiden. Er schlug vor, dem Beschlussantrag des Kreistagsabgeordneten
Trenkamp zu folgen.
Kreistagsabgeordnete
Klaus kündigte an, dass sie sich der Stimme enthalten wolle. Sie bezweifle nach
wie vor den Bedarf, weil es keine Wartezeiten gebe. Das Argument der
ganzheitlichen Beratung sei nicht überzeugend. Wie in anderen Bereichen sei es
den Betroffenen auch bezüglich der Schuldnerberatung zumutbar, eine zweite
Stelle aufzusuchen. Für sie bleibe es unklar, ob der Bedarf für eine Ausweitung
der Schuldnerberatung vorhanden sei.
Vorsitzender Möller
stellte den Beschlussvorschlag des Kreistagsabgeordneten Trenkamp zur
Abstimmung.