Kreisoberamtsrätin Lottmann stellte die wesentlichen Ergebnisse der Kommunalen Bedarfserhebung U 3 vor.

 

Anmerkung: Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling merkte an, dass ein Betreuungswunsch sowohl in einer Krippe als auch bei einer Tagesmutter die erforderliche hohe Flexibilität der Kinderbetreuung widerspiegele. Durch Krippen könnten die notwendigen Betreuungszeiten nicht immer abgedeckt werden, so dass eine ergänzende Betreuung in der Kindertagespflege vielfach notwendig sei.

 

Kreistagsabgeordneter Poppe erkundigte sich, inwieweit der Betreuungsbedarf der Kinder, deren Eltern den Fragebogen nicht zurückgeschickt haben, bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt worden sei. Es wurde erläutert, dass dem Forschungsverbund u. a. Informationen über den derzeitigen Betreuungsumfang im Landkreis Cloppenburg zur Verfügung gestellt worden seien. Erfahrungen aus anderen, bereits durchgeführten Bedarfsermittlungen sowie allgemeine wissenschaftliche Methoden der Meinungsforschung seien in die Auswertung eingeflossen. Somit gebe die Bedarfsermittlung Auskunft über den Bedarf an Kinderbetreuung aller Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Cloppenburg.