Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Der Sachverhalt wurde von Leitendem Baudirektor Raue entsprechend der Vorlage V-PLA/13/076 vorgetragen.

Er verwies auf die rechtliche Notwendigkeit, Überschwemmungsgebiete auszuweisen und erläuterte anhand der Übersichtspläne den Umfang des zu beschließenden Überschwemmungsgebietes für den Böseler Kanal.

38 Träger öffentlicher Belange seien beteiligt worden, 19 Stellungnahmen seien hierzu eingegangen, die allesamt nur Hinweise enthalten hätten. Auch von privater Seite seien keine Einwendungen oder Bedenken geäußert worden.

Er empfahl den Anwesenden daher die vorliegende Satzung zur Beschlussfassung.

 

Kreistagsabgeordneter Tholen sprach sich im Namen der CDU-Fraktion für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes aus. Die Festsetzung habe keine finanzielle Auswirkung.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschloss sodann einstimmig, entsprechend

dem Antrag des Kreistagsabgeordneten Tholen dem Kreisausschuss zu empfehlen,

der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Böseler Kanal zuzustimmen und dem Kreistag die Beschlussfassung der Verordnung über die Festsetzung des Gebietes zu empfehlen.

 

Die beschlossene Verordnung ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.