Sitzung: 26.11.2024 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: V-JHA/24/249
Der Kreistagsabgeordnete Dr. Sebastian Vaske zieht sich zu
dem Tagesordnungspunkt aufgrund des Mitwirkungsverbotes gem. § 41 NKomVG vom
Tisch zurück.
Die Ausschussvorsitzende, Kreistagsabgeordnete Vey-Höwener,
trägt den Sachverhalt gemäß der Vorlage und die beiden Entschließungsvarianten
der Finanzierung einer vollen Personalstelle (a) oder einer halben
Personalstelle (b) vor.
Kreistagsabgeordneter Klaus Karnbrock erklärte unter
Bezugnahme auf den vorangegangenen, aber durch den Wegfall der Landesförderung
obsoleten, Beschluss des Kreistages vom 01.10.2024, dass ohne die landesseitige
Finanzierungsbasis die 50%ige Kofinanzierung nunmehr eine solitäre Finanzierung
durch den Landkreis sei – auch mit Blick auf die Frage, was bei der
Haushaltslage der Landkreis als zusätzliche, freiwillige Leistungen noch
umsetzen könne. Dass man in dem Kreistagsbeschluss vom 01.10.2024 die Bedingung
inkludierte, dass das Land auch fördern müsse, sei selten in der Kreispolitik,
aber mit der Möglichkeit, dass sowohl der Träger, als auch die Kreisverwaltung
sich weiter um zusätzliche Mittel bemühen könne, würde man sich für die
Finanzierung einer halben Stelle als CDU-Fraktion aussprechen.
Frau Dr. Kannen versicherte sich, dass es sich nach wie vor
um eine neu einzurichtende Stelle handele.
Kreistagsabgeordneter Ulf Dunkel gestand zu, dass man mit der
Variante b) ggf. auch auf das Land Druck ausüben könne, jedoch sei wegen der
Formulierung des Beschlussvorschlages a), dass „bis zu“ 85.960,00 EUR bei einer
Vollzeitstelle zu fördern seien, dies die bessere Variante. Es bliebe dem
Landkreis danach unbenommen weitere Fördergelder einzuwerben und damit den
Zuschussbedarf zu den Personalkosten zu senken. Es wirke ungeschickt auf dem
Rücken von Kindern hier Geld zu sparen.
Frau Dr. Kannen favorisierte ebenfalls die Variante a), da
man die Notwendigkeit der Stelle in den Kreisgremien bereits erkannt habe und
dahinter inhaltlich nicht zurück gehen könne. Das Risiko der Akquise weitere
Mittel dürfe nicht bei der Stiftung liegen.
Kreistagsabgeordneter Bernhard Hackstedt gab zu bedenken,
dass Gegenstand der Beschlussfassung bislang die Schaffung einer neuen,
zusätzlichen Stelle für die Präventionsarbeit war. Die Förderbedingung war,
dass das Land Niedersachsen 50% der Stelle finanziere, was schlicht nicht
eingetreten sei. Würde man heute nichts Abweichendes beschließen, würde der
ursprüngliche Beschluss gar nicht greifen, weil es an dessen Förderbedingung
mangele. Man meine als CDU-Fraktion, dass man es so sehen müsse, dass man
immerhin eine halbe Kraft mit Kreismitteln einstellen könne.
Kreistagsabgeordnete Ruth Fangmann brachte die Idee ein, den
Förderzeitraum zu halbieren, wodurch die Gesamtförderung auch nach Variante b)
für eine volle Stelle ausreiche.
Dezernent Meyer erklärte, dass der Träger dann bei Schaffung
einer ganzen Stelle auch gebunden wäre und müsse die Stelle am Ende
weiterfinanzieren oder diese Kraft wieder kündigen. Aus Sicht der Verwaltung
sei es sinnvoller, erst mit einer halben Stelle zu starten und dann ggf. diese
Stelle mit Förderung aufwachsen zu lassen.
Kreistagsabgeordneter Klaus Karnbrock warf ein, dass es auch
für die Planungssicherheit des Trägers sinniger sei für 3 Jahre mit einer
halben Stelle zu planen und ggf. aufzustocken. Für ein Jahr sei es auch
schwierig Fachkräfte zu finden.
Die Gleichstellungsbeauftragte erinnerte an die Gestaltung
der Stelle, die ursprünglich paritätisch zu je 50% eines Vollzeitäquivalent
ausgestaltet werden sollte. Dies ginge auf einer halben Stelle nicht. Für den
Aufbau einer solchen Stelle brauche es auch ausreichend „Wums“.
Kreistagsabgeordneter Ulf Dunkel war nach wie vor der
Meinung, dass eine 100% Finanzierung auch verhindern würde, dass am Ende nicht
die gewünschten Ergebnisse aus der avisierten Präventionsarbeit generiert werden
könne. Wer zu billig einkaufe, kaufe im Zweifel zweimal, so
Kreistagsabgeordneter Dunkel. Haushaltssanierung dürfe hier keine dogmatische
Maxime sein.
Kreistagsabgeordnete Ruth Fangmann erkundigte sich, ob es
nach Einschätzung der Verwaltung überhaupt noch perspektivisch
Fördermöglichkeiten seitens des Landes geben werde, die man anzapfen könne?
Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann erklärte hierzu, der
Landeshaushalt sei so eng, dass man davon ausgehen könne, dass keine
zusätzlichen Maßnahmen des Landes zu erwarten seien, zumal das Land
Niedersachsen tendenziell das gesamte Fördersystem umstellen möchte, wodurch
eher Förderungen zurückgeschraubt und die allgemeine Finanzzuweisung angepasst
werden dürfte. Ggf. seien privatwirtschaftliche Fördermittel, wie Lotto-Toto
oder Aktion Mensch eine Alternative zur staatlichen Fördermittelakquise.
Frau Dr. Kannen entgegnete, dass Geld von
privatwirtschaftlicher Quelle zu Förderzwecken in der Regel für Sachkosten
gewährt werde. Hier auf Fördergeld für Personalkosten zu hoffen sei
Wunschdenken.
Kreistagsabgeordneter Ulf Dunkel richtete an die Fraktion der
CDU die Frage, ob man das ursprüngliche Antragsbegehren auch abgelehnt hätte,
wenn es nie eine Möglichkeit der Co-Finanzierung vom Land gegeben hätte.
Kreistagsabgeordneter Bernhard Hackstedt merkte an, dass es
mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ohne Aussicht auf eine anteilige
Landesförderung nie einen Antrag gegeben hätte.
Kreistagsabgeordnete Hollah stellte fest, dass alle sich
bewusst seien, wie wichtig Gewaltprävention sei, ebenso wie Hilfen im Bereich
der Migration, der Bildung und vieler anderer Bereiche, in denen es um die
schwächeren Mitglieder unserer Gesellschaft gehe. Man habe dafür nur begrenzte
Mittel. Im Bereich der Gewaltprävention gäbe es bereits mehrere Projekte, daher
müsse auch überlegt werden, ob auf anderen, relevanten Ebenen Gewaltprävention
auch mehr in den Fokus gerückt werde. Bei der Schulsozialarbeit werde bspw.
viel die Berufsorientierung in den Blick genommen. Sofern Gewalt an Schulen ein
großes Thema sei, müsse auch die Schulsozialarbeit sich darauf justieren.
Die Ausschussvorsitzende, Kreistagsabgeordnete Vey-Höwener,
resümierte, dass die Diskussion um die Varianten viele Argumente für bzw. gegen
eine der beiden Entscheidungsalternativen zeige und stellte beide Alternativen
einzeln zur Abstimmung.
Die Variante a), wonach der Landkreis Cloppenburg der
Stiftung St. Vincenzhaus eine Vollzeitstelle finanziert wurde mit 8 zu 6
Stimmen abgelehnt.
Dem Kreistag wurde mit 13 Stimmen
mehrheitlich bei einer Enthaltung folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis
Cloppenburg gewährt der Stiftung St. Vincenzhaus die Finanzierung der
Personalkosten für 50 % einer Vollzeitstelle zur Prävention von und direkter,
sozialpädagogischer Beratung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei der
Familienberatungsstelle in Höhe von jährlich bis zu 42.980,00 EUR.