Der Kreistagsabgeordnete Dr. Sebastian Vaske zieht sich zu dem Tagesordnungspunkt aufgrund des Mitwirkungsverbotes gem. § 41 NKomVG vom Tisch zurück.

Die Ausschussvorsitzende, Kreistagsabgeordnete Vey-Höwener, trägt den Sachverhalt gemäß der Vorlage und die beiden Entschließungsvarianten der Finanzierung einer vollen Personalstelle (a) oder einer halben Personalstelle (b) vor.

Kreistagsabgeordneter Klaus Karnbrock erklärte unter Bezugnahme auf den vorangegangenen, aber durch den Wegfall der Landesförderung obsoleten, Beschluss des Kreistages vom 01.10.2024, dass ohne die landesseitige Finanzierungsbasis die 50%ige Kofinanzierung nunmehr eine solitäre Finanzierung durch den Landkreis sei – auch mit Blick auf die Frage, was bei der Haushaltslage der Landkreis als zusätzliche, freiwillige Leistungen noch umsetzen könne. Dass man in dem Kreistagsbeschluss vom 01.10.2024 die Bedingung inkludierte, dass das Land auch fördern müsse, sei selten in der Kreispolitik, aber mit der Möglichkeit, dass sowohl der Träger, als auch die Kreisverwaltung sich weiter um zusätzliche Mittel bemühen könne, würde man sich für die Finanzierung einer halben Stelle als CDU-Fraktion aussprechen.

Frau Dr. Kannen versicherte sich, dass es sich nach wie vor um eine neu einzurichtende Stelle handele.

Kreistagsabgeordneter Ulf Dunkel gestand zu, dass man mit der Variante b) ggf. auch auf das Land Druck ausüben könne, jedoch sei wegen der Formulierung des Beschlussvorschlages a), dass „bis zu“ 85.960,00 EUR bei einer Vollzeitstelle zu fördern seien, dies die bessere Variante. Es bliebe dem Landkreis danach unbenommen weitere Fördergelder einzuwerben und damit den Zuschussbedarf zu den Personalkosten zu senken. Es wirke ungeschickt auf dem Rücken von Kindern hier Geld zu sparen.

Frau Dr. Kannen favorisierte ebenfalls die Variante a), da man die Notwendigkeit der Stelle in den Kreisgremien bereits erkannt habe und dahinter inhaltlich nicht zurück gehen könne. Das Risiko der Akquise weitere Mittel dürfe nicht bei der Stiftung liegen.

Kreistagsabgeordneter Bernhard Hackstedt gab zu bedenken, dass Gegenstand der Beschlussfassung bislang die Schaffung einer neuen, zusätzlichen Stelle für die Präventionsarbeit war. Die Förderbedingung war, dass das Land Niedersachsen 50% der Stelle finanziere, was schlicht nicht eingetreten sei. Würde man heute nichts Abweichendes beschließen, würde der ursprüngliche Beschluss gar nicht greifen, weil es an dessen Förderbedingung mangele. Man meine als CDU-Fraktion, dass man es so sehen müsse, dass man immerhin eine halbe Kraft mit Kreismitteln einstellen könne.

Kreistagsabgeordnete Ruth Fangmann brachte die Idee ein, den Förderzeitraum zu halbieren, wodurch die Gesamtförderung auch nach Variante b) für eine volle Stelle ausreiche.

Dezernent Meyer erklärte, dass der Träger dann bei Schaffung einer ganzen Stelle auch gebunden wäre und müsse die Stelle am Ende weiterfinanzieren oder diese Kraft wieder kündigen. Aus Sicht der Verwaltung sei es sinnvoller, erst mit einer halben Stelle zu starten und dann ggf. diese Stelle mit Förderung aufwachsen zu lassen.

Kreistagsabgeordneter Klaus Karnbrock warf ein, dass es auch für die Planungssicherheit des Trägers sinniger sei für 3 Jahre mit einer halben Stelle zu planen und ggf. aufzustocken. Für ein Jahr sei es auch schwierig Fachkräfte zu finden.

Die Gleichstellungsbeauftragte erinnerte an die Gestaltung der Stelle, die ursprünglich paritätisch zu je 50% eines Vollzeitäquivalent ausgestaltet werden sollte. Dies ginge auf einer halben Stelle nicht. Für den Aufbau einer solchen Stelle brauche es auch ausreichend „Wums“.

Kreistagsabgeordneter Ulf Dunkel war nach wie vor der Meinung, dass eine 100% Finanzierung auch verhindern würde, dass am Ende nicht die gewünschten Ergebnisse aus der avisierten Präventionsarbeit generiert werden könne. Wer zu billig einkaufe, kaufe im Zweifel zweimal, so Kreistagsabgeordneter Dunkel. Haushaltssanierung dürfe hier keine dogmatische Maxime sein.

Kreistagsabgeordnete Ruth Fangmann erkundigte sich, ob es nach Einschätzung der Verwaltung überhaupt noch perspektivisch Fördermöglichkeiten seitens des Landes geben werde, die man anzapfen könne?

Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann erklärte hierzu, der Landeshaushalt sei so eng, dass man davon ausgehen könne, dass keine zusätzlichen Maßnahmen des Landes zu erwarten seien, zumal das Land Niedersachsen tendenziell das gesamte Fördersystem umstellen möchte, wodurch eher Förderungen zurückgeschraubt und die allgemeine Finanzzuweisung angepasst werden dürfte. Ggf. seien privatwirtschaftliche Fördermittel, wie Lotto-Toto oder Aktion Mensch eine Alternative zur staatlichen Fördermittelakquise.

Frau Dr. Kannen entgegnete, dass Geld von privatwirtschaftlicher Quelle zu Förderzwecken in der Regel für Sachkosten gewährt werde. Hier auf Fördergeld für Personalkosten zu hoffen sei Wunschdenken.

Kreistagsabgeordneter Ulf Dunkel richtete an die Fraktion der CDU die Frage, ob man das ursprüngliche Antragsbegehren auch abgelehnt hätte, wenn es nie eine Möglichkeit der Co-Finanzierung vom Land gegeben hätte.

Kreistagsabgeordneter Bernhard Hackstedt merkte an, dass es mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ohne Aussicht auf eine anteilige Landesförderung nie einen Antrag gegeben hätte.

Kreistagsabgeordnete Hollah stellte fest, dass alle sich bewusst seien, wie wichtig Gewaltprävention sei, ebenso wie Hilfen im Bereich der Migration, der Bildung und vieler anderer Bereiche, in denen es um die schwächeren Mitglieder unserer Gesellschaft gehe. Man habe dafür nur begrenzte Mittel. Im Bereich der Gewaltprävention gäbe es bereits mehrere Projekte, daher müsse auch überlegt werden, ob auf anderen, relevanten Ebenen Gewaltprävention auch mehr in den Fokus gerückt werde. Bei der Schulsozialarbeit werde bspw. viel die Berufsorientierung in den Blick genommen. Sofern Gewalt an Schulen ein großes Thema sei, müsse auch die Schulsozialarbeit sich darauf justieren.

Die Ausschussvorsitzende, Kreistagsabgeordnete Vey-Höwener, resümierte, dass die Diskussion um die Varianten viele Argumente für bzw. gegen eine der beiden Entscheidungsalternativen zeige und stellte beide Alternativen einzeln zur Abstimmung.

Die Variante a), wonach der Landkreis Cloppenburg der Stiftung St. Vincenzhaus eine Vollzeitstelle finanziert wurde mit 8 zu 6 Stimmen abgelehnt.

Dem Kreistag wurde mit 13 Stimmen mehrheitlich bei einer Enthaltung folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg gewährt der Stiftung St. Vincenzhaus die Finanzierung der Personalkosten für 50 % einer Vollzeitstelle zur Prävention von und direkter, sozialpädagogischer Beratung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei der Familienberatungsstelle in Höhe von jährlich bis zu 42.980,00 EUR.