Sitzung: 21.11.2024 Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz
Vorlage: V-PLA/24/422
Sodann nimmt der
Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz die Ausführungen zur Kenntnis.
Da der Tagesordnungspunkt zur Vorlage V-PLA/24/422 auf einem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion beruht,
übergibt der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf, das Wort an den
Kreistagsabgeordneten Kolde. Dieser führt aus, dass innerhalb der Fraktion über
den Inhalt des Schreibens des Kreislandvolkes diskutiert wurde und allgemeine
Verwunderung darüber herrsche, dass die Grundwasserentnahme für das Wasserwerk
Thülsfelde seit 2016 ohne Genehmigung erfolge. Dies stoße bitter auf. Daher sei
der Sachstandsbericht angefragt worden.
Kreisverwaltungsrat Thole stellt den Sachstand anhand der Vorlage V-PLA/24/422 „Antrag der SPD Kreistagsfraktion vom 30.10.2024 - Sachstandsbericht zur Wasserförderung des OOWV im Landkreis Cloppenburg“ vor.
Kreistagsabgeordneter Bohmann hinterfragt, ob es üblich sei, dass ein Wasserversorger einen derart kurzfristigen Antrag stelle und ob das Verhalten des OOWV sanktioniert werden könne.
Kreisverwaltungsrat Thole erwidert, dass eine Stilllegung schwierig sei. Es gehe immerhin um die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung.
Kreistagsabgeordneter Bohmann hakt nach, ob die Verhängung von Ordnungsgeldern möglich sei.
Kreisverwaltungsrat Thole erklärt, dass dies zwar im bisherigen Verfahren überlegt, jedoch schnell wieder verworfen worden sei.
Kreisrat Meyer stellt dar, dass der OOWV schon an den Antragsunterlagen gearbeitet habe. Wasserrechtsverfahren seien kompliziert und die Erstellung und Zusammenstellung der Untersuchungen und Gutachten sei schwierig. Im Verfahren mussten umfangreichen Unterlagen erstellt werden. Den Anforderungen an diese Unterlagen liegen sehr komplexe rechtliche Fragestellungen zugrunde. Innerhalb des Verfahrens kam es zu mehreren Abstimmungserfordernissen mit dem Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Der Eindruck, dass der OOWV die Anweisungen ignoriert habe, sei entgegenzutreten.
Kreistagsabgeordneter Meyer erwähnt, dass in den Jahren 2016 – 2017 in Friesoythe intensiv über den Sachverhalt und das Bewilligungsverfahren diskutiert wurde. Der damalige Amtsleiter des Umweltamtes, Herr Meiners, habe zum Thema Duldung und zum Fortgang des Verfahrens seinerzeit im Rat vorgetragen und sei ebenfalls nicht zufrieden gewesen.
Kreisrat Meyer erläutert, dass es keine Duldung in diesem Fall gebe. Es werde lediglich nicht gegen die Entnahme eingeschritten, da es um die öffentliche Trinkwasserversorgung gehe. Das Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz habe den Vorschlag der Zulassung des vorzeitigen Beginns unterbreitet. Damals habe man sich aufgrund der vorherrschenden Erkenntnis- und Aktenlage nicht dazu in der Lage gesehen und um Anweisung durch das MU gebeten. Eine solche Anweisung blieb jedoch aus.
Kreistagsabgeordneter Bohmann erkundigt sich, was passieren würde, wenn man zu dem Schluss käme, dass die Genehmigung versagt werden müsse.
Zudem bittet er um Mitteilung der Sichtweise der Kreisverwaltung hinsichtlich der vier Probebohrungen zur Trinkwassererkundung im Südkreis und ob eine zusätzliche Entnahme aus Sicht der Verwaltung erforderlich sei. Ein entsprechendes Wasserschutzgebiet sei für die Landwirte schwierig.
Kreisrat Meyer erklärt, dass beabsichtigt sei, in Kürze den vorzeitigen Beginn für die Grundwasserentnahme in Thülsfelde zuzulassen. Damit sei ein rechtmäßiger Zustand hergestellt. Außerdem sei auch im Zeitraum des ungenehmigten Zustands die Beweissicherung weiter fortgeführt worden.
Zur Sichtweise der Verwaltung auf die Trinkwassererkundung im Südkreis führt Kreisrat Meyer an, dass bereits seit Jahren das Trinkwasservorranggebiet im LROP festgesetzt sei. Der OOWV hat dargelegt, dass aufgrund des Bevölkerungswachstums und der Gewerbeentwicklung in der Region, die bisherigen Wasserrechte nicht ausreichen. Daher werde nun, nicht nur im Landkreis Cloppenburg, sondern z.B. auch im Landkreis Oldenburg, erkundet. Das Verfahren inklusive der Erstellung der Antragsunterlagen und der entsprechenden Untersuchungen dauert laut OOWV noch ca. 10 Jahre.
Kreistagsabgeordneter Bohmann erfragt, ob das hier geförderte Trinkwasser mit Gewinnerzielungsabsicht in andere Regionen, beispielsweise nach Bayern, verkauft werde.
Kreisrat Meyer entgegnet, dass schon auch Gebiete außerhalb des Verbandsgebietes versorgt werden; z.B. erfolgt eine Wasserabgabe nach Delmenhorst. Allerdings werde auch Wasser von außen zugeführt, z.B. durch die Harzer Wasserwerke.
Kreistagsabgeordneter Coners ruft die Ergebnisse des Arbeitskreises Wasser in Erinnerung. Hier sei dargelegt worden, dass die Wesermarsch durch Lieferungen aus anderen Verbandsteilen versorgt werde, da das dortige Wasser zu salzig sei um es als Trinkwasser zu verwenden. Weiterhin stellt er die Frage, ob wir den Antrag Thülsfelde genehmigt hätten, wenn er rechtzeitig eingegangen wäre.
Kreisrat Meyer weist auf die umfangreiche rechtliche Prüfung des Antrags hin. Es stünden zudem derzeit keine unüberwindbaren Versagensgründe entgegen.
Kreistagsabgeordneter Coners benennt eine Untersuchung des LBEG zur Untersuchung der Wasserbedarfsprognose. Hiernach würde der Trinkwasserbedarf nicht signifikant steigen, der Bereich Gewerbe und Landwirtschaft hingegen schon.
Kreisrat Meyer stellt fest, dass die Feldberegnung in der Regel über eigene Brunnen und Entnahmerechte der Landwirte erfolge.
Kreistagsabgeordneter Coners stellt die Begründung für die Wasserbedarfsprognose des OOWV infrage.
Kreisrat Meyer entgegnet, dass im Landkreis Cloppenburg un im gesamten südlichen Verbandsgebiet ein Bevölkerungswachstum und eine Gewerbeentwicklung zu verzeichnen sei, die steigende Wasserverbräuche nach sich ziehe.
Kreistagsabgeordneter Roter erkundigt sich, ob der OOWV die beantragte Fördermenge im Vergleich zu der ausgelaufenen Bewilligung erhöht habe.
Kreisverwaltungsrat Thole stellt fest, dass dies nicht der Fall sei. Die ausgelaufene Bewilligung belief sich ebenfalls auf 14,3 Mio. m³ / a.
Kreistagsabgeordneter Roter erfragt, wer die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens letztendlich prüfe.
Kreisverwaltungsrat Thole entgegnet, dass die Prüfung des Bewilligungsverfahrens durch uns erfolge, die letzten Nachweise für die Genehmigung der maximalen Menge jedoch noch fehlen.
Kreisrat Meyer wirft ein, dass die Prüfung unter Beteiligung des Gewässerkundlichen Landesdienstes (NLWKN und LBEG) erfolge.
Kreistagsabgeordneter Holthaus führt aus, dass er vor einigen Jahren eine Informationsveranstaltung in der Akademie Stapelfeld besucht habe. Dort sei erklärt worden, dass die Förderung des OOWV aus tieferen Schichten erfolge und diese unabhängig voneinander seien.
Kreisrat Meyer erläutert, dass der OOWV aus sehr tiefen Schichten fördere. Die Aussage auf der Informationsveranstaltung bezöge sich wohl auf die Reinhaltung des Wassers in Bezug auf Nitrat, Tierarzneimittel- oder Pflanzenschutzmittelrückstände. Diese seien in den Tiefen, aus denen der OOWV fördere nicht nachweisbar. Auswirkungen auf die Vegetation durch Absenkung des Grundwasserstandes seien durchaus möglich. Es hänge davon ab, ob die Pflanze vor der Förderung auch noch Grundwasseranschluss hatte. Falls nein, hätte die Entnahme keine Auswirkungen. Sollte es zu Beeinträchtigungen kommen, gehe es letztendlich um den Ausgleich der Ertragsschäden.
Kreistagsabgeordneter Coners hinterfragt, ob die Auswirkungen durch Grundwasserneubildungsrate und Grundwasserabsenkung signifikant seien und wie die Ertragsschäden in Form der Beweissicherung dargestellt werden.
Kreistagsabgeordneter Bohmann erkundigt sich zudem, ob es einen rechtlichen Schutz für die betroffenen Landwirte oder lediglich einen finanziellen Ausgleich gäbe. Die Landwirte hätten Sorge, dass die Flächen nicht mehr zu bewirtschaften wären.
Kreisrat Meyer erwidert, dass die Interessen der Landwirtschaft und die öffentlichen Interessen an der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung gegen und untereinander abgewogen werden müssen. Die Form der Beweissicherung und der Ausgleich werden im möglichen Bewilligungsbescheid festgelegt. Grundsätzlich seien die Flächen durch die Grundwasserentnahme aber immer noch zu bewirtschaften.
Kreistagsabgeordneter Meyer stellt die Frage, welche Auswirkungen die Förderung auf den Grundwasserstand habe.
Kreistagsabgeordneter Osterkamp wirft ein, ob die tiefere Entnahme des OOWV Auswirkungen auf potenzielle oberflächennahe Entnahmen der Landwirte hätten.
Kreisrat Meyer erläutert, dass zusätzliche Entnahmen in einem Wasserschutzgebiet problematisch seien.
Kreistagsabgeordnete Niemeyer erkundigte sich, ob die genehmigten Entnahmen zur Feldberegnung Bestandsschutz genießen.
Kreisrat Meyer führt aus, dass Entnahmerechte zur Feldberegnung immer befristet erteilt wurden. Veränderungen seien im Fall eines neuen Genehmigungsverfahrens mit einzubeziehen.
Kreistagsabgeordneter Coners bittet um Mitteilung, ob es ein Monitoring gebe, an welchen Standorten wie viel Wasser entnommen wird.
Kreisrat Meyer legt dar, dass die Entnahmemengen erfasst werden. Dies gelte lediglich nicht für private Entnahmen zur Gartenbewässerung.
Kreistagsabgeordneter Holthaus erklärt, dass ersichtlich sei, dass der OOWV nicht mit dem nötigen Nachdruck an der Erstellung der Antragsunterlagen arbeite. Hiermit sei der Kreistag unzufrieden. Die Sichtweise des Kreislandvolkverbandes könne nachvollzogen werden.
Kreistagsabgeordneter Kolde bedanke sich für die Aufnahme des Antrags der SPD Kreistagsfraktion auf die heutige Tagesordnung und für die geführte Diskussion. Er stellt klar, dass dem OOWV verdeutlicht werden müsse, dass das politische Gremium darüber diskutiert habe.
Kreisrat Meyer schlägt die Erstellung eines Schreibens an den OOWV mit der Mitteilung des Stimmungsbildes des Kreistags vor.
Hierzu wurde allgemeine Zustimmung signalisiert.