Der Kreistag beschloss bei 1 Stimmenthaltung, dem Bund die Übernahme und Ertüchtigung der Schleuse Osterhausen des Elisabethfehnkanals durch den Landkreis Cloppenburg anzubieten.
Ausschuss: Kreisausschuss am 23.05.2013
Ausschuss für Planung und Umwelt am 18.06.2013
Kreisausschuss am 25.06.2013
Landrat Eveslage, Vorsitzender des Kreisausschusses, informierte den Kreistag über den Sach- und Entwicklungsstand der Schleuse Osterhausen wie folgt:
„Im Frühjahr des
Jahres 2012 haben wir durch die Informationen des WSA Meppen und Medienberichte
erfahren, dass die Schleuse Osterhausen im Elisabethfehnkanal in einem sehr
schlechten Zustand ist und möglicherweise geschlossen werden muss, weil der
Bund als Eigentümer dieses Bauwerks für den notwendigen Neubau keine
Finanzmittel einsetzen kann. Eine Schließung hätte zur Folge, dass die
durchgängige Befahrbarkeit des Elisabethfehnkanals nicht mehr gegeben ist. Der
Elisabethfehnkanal wird in Jahren, in denen die Befahrbarkeit nicht durch
Baumaßnahmen (wie z. B. an Brücken) eingeschränkt ist, von rd. 1.000 Sportbooten
genutzt.
Das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat mehrfach
erklärt, dass der Bund nur noch Gelder für Wasserstraßen aufwenden will, die
der gewerblichen Schifffahrt dienen. Wasserstraßen, die diese Vorgabe nicht
mehr erfüllen, die also nur touristisch oder gar nicht genutzt werden, will der
Bund an Dritte, vorwiegend an die Länder abgeben. Das Land Niedersachsen aber
lehnt die Übernahme des Elisabethfehnkanals bislang ab, weil damit eine
Vorwegentscheidung für die Übernahme weiterer Kanäle verbunden sein könnte und
weil die Tourimusförderung des Landes nicht an die Stelle der bisherigen
Gewässerunterhaltungspflichten
treten kann.
Der
Elisabethfehnkanal ist ein ca. 15 km langes Reststück des ehemaligen
Hunte-Ems-Kanals zwischen Oldenburg und der Leda. Mit dem Bau war 1855
gleichzeitig in Oldenburg und in Osterhausen begonnen worden. 1880 erhielt die
„Siedlung am Hunte-Ems-Kanal“ den Namen Elisabethfehn, nach der Frau des
damaligen Großherzogs Nikolaus-Friedrich-Peter. In den 30er Jahren des vorigen
Jahrhunderts wurde der Kanal von Oldenburg bis Kampe weiter ausgebaut und bis
Dörpen an der Ems fortgeführt. Dieser Kanal ist heute als Küstenkanal mit der
Hunte die nördliche Ost-West-Verbindung zwischen der Weser und der Ems.
Heute ist der
Elisabethfehnkanal von Kampe bis Osterhausen der einzige noch schiffbare
Fehnkanal in Deutschland und zudem der längste Fehnkanal in Europa.
Der gesamte Kanal
ist ein Industriedenkmal; seine vier Schleusen und sieben Klappbrücken sind Bauteile
dieses Denkmals. Der fehntypische Charakter des Kanals mit seinen technischen
Einrichtungen prägt in besonderer Weise das Landschaftsbild und erinnert an die
harte Zeit der Moorkultiverung mit Hilfe der sogenannten Fehnkultur.
Neben dieser kulturhistorischen
Bedeutung ist der Kanal wichtiger Bestandteil des Tourismus im Norden des
Landkreises und dem benachbarten Ostfriesland. Er ist wie im 19. Jahrhundert
immer noch ein Teil der kürzesten Wasserstraßenverbindung zwischen Weser und
dem Emsrevier mit dem Dollart und somit ein wichtiger und attraktiver
Bestandteil des deutschen Sportbootwasserstraßennetzes.
Die Erhaltung und
Entwicklung des Kanals ist in den regionalen Tourismuskonzepten festgesetzt:
Fehngebiet, Wassersportrevier Ems-Dollart, Wasserwegeplan Ostfriesland-Emsland
und natürlich Erholungsgebiet Barßel-Saterland.
Der Bund als
Eigentümer des Kanals misst ihm keine Bedeutung für die gewerbliche Wirtschaft
mehr zu und nach seinen m. E. sehr hoch angesetzten Kriterien auch nicht für
den Tourismus. Eine rechtliche Verpflichtung des Bundes zum Ausbau und zur
Unterhaltung des Kanals und der Schleusen und Brücken besteht eindeutig nicht
(OVG Frankfurt/oder 2004).
Der Landkreis
Cloppenburg ist seit dem Frühjahr 2012 mit der Problematik der Schleusensanierung
befasst – immer in Abstimmung mit dem WSA Meppen den Gemeinden Barßel,
Saterland und Friesoythe, mit verschiedenen Landesbehörden und mit dem Orts-
und Verschönerungsverein Elisabethfehn (OVE).
Im Mai 2012
habe ich mich mit der Bitte um Prüfung von Fördermöglichkeiten an das MW
Niedersachsen gewandt, im Juni 2012 erfolgte deswegen ein Gespräch mit
Staatssekretär Dr. Liersch. Hier konnte man uns nicht weiterhelfen, weil das
Land kein Bundeseigentum fördern darf.
Ebenfalls erfolglos
waren im Juni 2012 Vorsprachen bei der EDR und beim Leader Fehngebiet wegen
fehlender EU-Fördergelder (Förderperiode bis 2013).
Einzig das LG LN
Oldenburg stellte Fördermittel in Aussicht, allerdings nur für Zwecke des
Denkmalschutzes. Deshalb haben wir uns von Tourismusmitteln umorientiert zur
Denkmalpflege.
Am 18. Sep. 2012
erteilten die Teilnehmer eines „Runden Tisches“ im Rathaus Barßel dem Landkreis
Cloppenburg den Auftrag, die kommunalen Bemühungen zu koordinieren und weitere
Fördermöglichkeiten zu erforschen.
Große Unterstützung
erhielten wir dabei vom Nds. Landesamt für Denkmalpflege in Oldenburg, vom
LGLN, der Oldenburgischen Landschaft und vom WSA Meppen.
Parallel dazu habe
ich im November 2012 – vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages – Herrn
Bundesminister Raumsauer den Vorschlag unterbreitet, dass der Landkreis dem WSA
für die Dauer des Schleusenneubaus eine Ingenieurstelle bezahlen könnte. Darauf
habe ich leider keine Antwort erhalten.
Zur Jahreswende
haben wir dann die Idee konkretisiert, dass der Landkreis Cloppenburg die
Schleuse übernehmen könnte, wenn weder der Bund noch das Land zu der
notwendigen
Investition bereit
sind und sich auch nicht gegenseitig fördern können. Förderanträge u. a. an die
Bingo-Stiftung, die Nieders. Sparkassenstiftung u. a. wurden in persönlichen
Gesprächen auf den Weg gebracht.
MdB Holzenkamp
stellte die Verbindung her zu Kulturstaatsminister Bernd Neumann in Berlin, der
dann bis 300.000 € in Aussicht stellte. Alles unter dem Oberbegriff „Denkmalpflege“
Dabei stellte sich heraus, dass in einigen Fällen fördertechnisch nicht der
Landkreis antragsberechtigt ist, sondern nur ein eingetragener und als
gemeinnützig anerkannter Verein, der möglichst auch noch Erfahrungen mit
Denkmälern vorweisen kann.
Ich bin sehr
dankbar, dass ich dazu den Orts- und Verschönerungsverein Elisabethfehn (OVE)
gewinnen konnte. Mit diesem Verein arbeitet der Landkreis seit Jahren sehr gut
zusammen, besonders intensiv bei der gemeinsamen Trägerschaft für das Moor- und
Fehnmuseum. Die Unterstützung durch den OVE hat uns weitere Türen geöffnet.
Im März 2013 haben
wir auch die Bürgerinitiative „Rettet den Elisabethfehnkanal“ über unsere
Bemühungen informiert.
Als dann nach
Verhandlungen mit dem LG LN Aurich und LG LN Oldenburg feststand, dass wir von
dort rd. 100.000 EUR Fördermittel erhalten können, aber nur, wenn der Landkreis
Eigentümer der Schleuse wird, haben wir diese Idee endgültig übernommen – immer
vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages – und in einem persönlichen
Gespräch am 19. April 2013 im BMVBS, das uns MdB Holzenkamp vermittelt hatte,
Herr Staatssekretär Ferlemann vorgestellt. Wir haben die Zusage auf weitere
positive Prüfung im Ministerium erhalten.
Unser Angebot an den
Bund lautet:
1.) Der Landkreis Cloppenburg wird Eigentümer der
Schleuse Osterhausen, übernimmt die Unterhaltung und organisiert die Bedienung
der Schleuse.
2.) Der Landkreis sorgt durch Einwerbung von
Fördergeldern und kommunale
Mittel für eine Beteiligung an den Neubaukosten der Schleuse in Höhe von bis zu
700.000 EUR, mindestens aber 500.000 EUR.
3.) Der Bund übernimmt die restlichen Baukosten
in Höhe von 1.3 Mio. bis 1,5 Mio. € und baut die Schleuse nach den Vorgaben der
Denkmalpflege möglichst bald neu.
4.) In Zusammenarbeit mit dem OVE, den Gemeinden
und anderen Interessierten wird die Bedienung aller Schleusen und Klappbrücken
organisiert.
Der Landkreis hätte
dann am Kanal – neben drei der sieben Klappbrücken auch eine – ganz neue –
Schleuse in seiner Unterhaltung.
Am 29. Mai 2013
erfolgte das Abstimmungsgespräch mit der Wasserstraßenverwaltung, dem OVE und
den beteiligten Gemeinden. Auch die Landtagsabgeordneten aus dem Landkreis und
Herr Janssen sowie MdB Frau Groneberg, sind informiert worden.
Am 05. Juli hat im
Bundesministerium in Bonn auf Einladung von Abteilungsleiter Klingen das
Folgegespräch zu dem Angebot an Staatssekretär Ferlemann stattgefunden. An
diesem Gespräch nahm auch die Bürgerinitiative teil.
Das Gespräch war
insofern erfolgreich, als unser „einmaliges“ Angebot nun vom Bund ernsthaft
weiterverfolgt wird. Im September/Oktober soll ein weiteres Gespräch in
Elisabethfehn erfolgen. Ich habe darauf verwiesen, dass wir nicht mehr viel
Zeit haben, da einige der uns gegebenen Förderzusagen wegen der EU-Mittel an
einen Maßnahmenbeginn in 2013 gebunden sind. Deshalb habe ich unser Angebot am
19.04.2013 (Ferlemann) erweitert, in dem ich erklärt habe, ich könne mir –
wiederum vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages – einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn
und eine Vorfinanzierung durch den Landkreis vorstellen.
Das
Gesprächsergebnis vom 05.07.2013 hat Herr Abteilungsleiter Klingen wie folgt
zusammengefasst:
1.)
Das WSA Meppen
wird den Bauwerkszustand der Schleuse Osterhausen engmaschig überwachen und
sinnvolle und vertretbare Reparaturmaßnahmen durchführen, damit die Schleuse
nicht kurzfristig geschlossen werden muss.
2.)
Für die
Schleuse wird eine Wirtschaftlichkeitsprüfung unter Einbeziehung des Angebotes
des Landkreises vorgenommen, unter Beachtung der Vorgaben des
Bundesfinanzministeriums und des
Bundesrechnungshofes.
3.)
Das BMVBS sagt
eine Prüfung und Gespräche mit dem Finanzministerium zu, ob für den
Eigentumsübergang der Schleuse auf den Landkreis eine Ausnahme erwirkt werden
kann und die notwendigen Mittel bereitgestellt werden können.
4.)
Das BMVBS wird Gespräche mit dem Land Niedersachsen
zur Übernahme des Kanals aufnehmen; dies wird jedoch nicht kurzfristig möglich
sein.
5.)
Einem
Parallelverfahren wird zugestimmt d.h. das Thema Schleuse wird vom Kanal
entkoppelt. Obwohl das BMVBS grundsätzlich Insellösungen nicht zustimmen will,
wird hier wegen der Dringlichkeit einer anderen Vorgehensweise zugestimmt.
6.)
Ein Gutachter
(nicht das WSA) soll die Wirtschaftlichkeitsberechnung bis Ende des Jahres als
sog. Quick-Scan vornehmen und vorziehen.
7.)
Um die
Fördermittelakquise fortsetzen zu können erklärt sich das BMVBS zur Abgabe
einer Absichtserklärung zum Eigentumsübergang der Schleuse bereit. Der
Landkreis Cloppenburg wird einen Entwurf vorbereiten
8.)
Das BMVBS
vertraut auf die Aussagen der Gesprächsteilnehmer und die Zusagen des
Landkreises
9.)
Im September
(nach den Sommerferien) soll es ein Folgetreffen im Landkreis Cloppenburg
geben. Die Büros der WSV werden Kontakt mit dem Landkreis Cloppenburg zwecks
Terminvereinbarung aufnehmen.
Natürlich haben
gleich in den nächsten Tagen einen schriftlichen Vorschlag zur
Eigentumsübertragung der Schleuse an den Landkreis Cloppenburg unterbreitet.
Auf den Rücklauf warten wir schon ungeduldig, damit unsere Fördergeldgeber
sicher sein können, dass wir ihre Gelder auch tatsächlich zeitnah einsetzen
werden.“
Abschließend dankte Landrat Eveslage den beteiligten Kommunen, dem WSA und dem OVE sowie allen Behörden und Sponsoren für die großartige Unterstützung.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt dankte Landrat Eveslage für seine Ausführungen.
Kreistagsabgeordneter Middendorf teilte mit, dass er das vorgestellte Konzept für absolut tragfähig halte und dankte Landrat Eveslage für sein Engagement in dieser Sache.
Kreistagsabgeordnete Nüdling teilte mit:
„Der Elisabethfehnkanal und die Schleuse Osterhausen sorgen seit dem letzten Jahr für Schlagzeilen.
Der Bund ist nicht bereit, die in seinem Eigentum befindliche marode Schleuse Osterhausen zu sanieren – und somit die durchgängige Befahrbarkeit des Kanals – vom Kostenkanal bis zur Leda – zu sichern.
Der Elisabethfehnkanal ist der einzige noch schiffbare Fehnkanal Deutschlands.
Neben seiner kulturhistorischen Bedeutung ist der Kanal mit seinen 7 Klappbrücken und 4 Schleusen wichtig für den Tourismus im Erholungsgebiet Barßel – Saterland, das Fehngebiet und die Betriebe am Kanal.
Wir begrüßen den Verwaltungsvorschlag auf Übernahme der Schleuse durch den Kreis.
Wir müssen handeln! „Stirbt die Schleuse, stirbt der Kanal.“
Eine Schließung hätte zur Folge, dass die durchgängige Befahrbarkeit des Elisabethfehnkanals nicht mehr gegeben ist. Wird müssen Vorhandenes bewahren und pflegen!
Meine Damen und Herren. Die SPD-Fraktion wird dieser Beschlussvorlage zustimmen und ich bitte auch Sie um Ihre Unterstützung, damit dieses wichtige Industriedenkmal erhalten bleibt.“
Kreistagsabgeordneter Dobelmann teilte mit, dass er dieser Angelegenheit skeptisch gegenüberstehe. Er dankte aber allen Beteiligten für deren Bemühungen zum Erhalt der Schleuse. Für ihn hätten die Sportboote keine wirtschaftliche Bedeutung. Diese nutzten den Kanal kostenlos und beteiligten sich auch nicht an der Schleusensanierung. Insgesamt halt er die Kosten als freiwillige Leistung des Landkreises Cloppenburg für zu hoch.
Landrat Eveslage hielt den Einwand des Kreistagsabgeordneten Dobelmann bezüglich der Sportbootfahrer für berechtigt. Er hoffe, dass sich die Demonstranten für den Erhalt der Schleusenanlage auch noch finanziell an dem Projekt beteiligen würden.
Kreistagsabgeordneter Hans Meyer erklärte, er halte die finanzielle Belastung des Landkreises Cloppenburg für nicht all zu hoch. Allerdings springe man hier für Aufgaben des Bundes ein. Für ihn sei hierbei eine Schmerzgrenze erreicht. Auf keinen Fall dürften weitere Bauwerke oder sogar der ganze Kanal übernommen werden.
Kreistagsabgeordneter Poppe vertrat die Auffassung, dass der veranschlagte Kostenrahmen zur Übernahme der Schleuse nicht überschritten werden dürfe. Er sähe die Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten beim Betrieb der Schleuse für schwer umsetzbar. Er gab zu Bedenken, ob sich genügend Personen für den ehrenamtlichen Betrieb finden ließen.
Landrat Eveslage betonte in diesem Zusammenhang, dass die Bevölkerung ermutigt werden müsse, sich ehrenamtlich zu beteiligen.
Kreistagsabgeordneter Schröer teilte mit, dass die CDU-Fraktion den Vorschlag und die Aktivitäten zum Erhalt der Schleuse für die Region unterstütze.
Kreistagsabgeordneter Loots erklärte, dass die UBF um Unterstützung dieses Projektes bittet. Bezüglich der kostenlosen Nutzung des Kanals durch Sportbootfahrer wies er darauf hin, dass auch Radfahrer die Radwege kostenlos nutzen würden.