Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski führte entsprechend
der Vorlage V-VERK/24/276 in die
Thematik ein und erläuterte kurz den Verlauf der Planungsmaßnahme. Anschließend
übergab er das Wort an Frau Dr. Timmer, Leiterin der NLStBV, GB Lingen zur
Vorstellung der Einzelheiten der Planung.
Frau Dr. Timmer stellte zunächst die für die Planungen von Kreisstraßen zuständige Mitarbeiterin, Frau Landwehr, vor.
Im Anschluss trug Frau Dr. Timmer den Sachstand zum Ausbau der K 300 anhand der in der Anlage 1 zu TOP 8 beigefügten Präsentation ausführlich vor.
Herr Kreistagsabgeordneter Bohmann merkte an, dass die Planungen durch die Abarbeitung der umweltrechtlichen Belange verkompliziert werde und in die Länge ziehe. Wenn durch die Planung offensichtliche Umwelteinschränkungen generiert werden, müsse die Untere Naturschutzbehörde diese abprüfen und nach naturschutzrechtlichen Vorschriften darüber entscheiden, legte Herr Kreisrat Meyer dar. Dies geschehe nicht leichtfertig, da ansonsten die Naturschutzverbände, die auch regelmäßig in Verzichtsverfahren beteiligt werden, hierauf aufmerksam werden, dies bemängeln und ggf. auch klagen könnten.
Zu den Fledermausrouten fragte Herr Kreistagsabgeordneter Bohmann, ob die Fledermäuse sterben, wenn die Routen nicht mehr da seien oder sie sich neue Routen suchen würden. Die Fledermäuse würden sich neue Routen suchen, wenn in der Nähe Alternativen zur Verfügung stehen, antwortete Frau Dr. Timmer. Diese biete man durch Neuanpflanzungen an. Sofern jedoch die Route komplett wegfalle, könnten die Fledermäuse zu Tode kommen. Herr Kreisrat Meyer ergänzte, dass die Bewertung der Fledermausrouten nach anerkannten Standards erfolge und die damit verbundenen Maßnahmen einzuhalten seien. Wenn diese Standards nicht eingehalten werden, mache man sich angreifbar und komme nicht rechtssicher durch das Planfeststellungsverfahren.
Herr Kreistagsabgeordneter Thoben erkundigte sich nach der Sachlage, wenn Fledermausrouten z. B. durch einen Orkan zerstört werden. Hierbei handele es sich um ein Naturereignis und nicht um einen geplanten Eingriff in die Natur, stellte Frau Dr. Timmer klar.
Herr Krull merkte zu den barrierefreien Haltestellen an, dass diese nicht komplett barrierefrei seien, da hier häufig die Fahrgastinformationssysteme fehlen. Herr Kreisrat Meyer teilte mit, dass die baulichen Standards für Haltestellen auch an Kreisstraßen im Außenbereich eingehalten werden. Die Haltestellen seien mit den geforderten Leiteinrichtungen versehen. Man versuche, die Belange der Schwerbehinderten bestmöglich zu berücksichtigen. Bei den Fahrgastinformationssystemen handele es sich um eine Aufgabe des Betriebes, welches im ÖPNV umzusetzen sei. Man werde die Anregung dorthin weiterleiten, sagte Herr Kreisrat Meyer zu.