Den Sachstand zum vierstreifigen Ausbau der E 233 stellte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski anhand der in der Anlage 1 zu TOP 9 beigefügten Präsentation vor. Zu den einzelnen Planungsabschnitten machte er folgende Ausführungen:

PA 4

Die NLStBV, GB Lingen lasse derzeit den Feststellungsentwurf juristisch prüfen. Gleichzeitig sei der Feststellungsentwurf durch den GB Lingen der Planfeststellungsbehörde zur Prüfung vorgelegt worden. Nach Abschluss der Prüfungen sei mit einer Überarbeitung des Feststellungsentwurfes zu rechnen, bevor das Planfeststellungsverfahren vom GB Lingen beantragt werde. Die Kostenfortschreibung werde derzeit noch durch das BMDV geprüft.

PA 5

Im PA 5 gebe es keinen neuen Sachstand. Derzeit lasse der Bund im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans prognostizieren, wie die Verkehrsentwicklungen bis 2040 zu erwarten seien. Hierzu stelle er eine sogenannte Verflechtungsprognose auf. Darauf basierend könnte die Verkehrsuntersuchung für die E233 auf den Prognosehorizont 2040 fortzuschreiben sein. Eine diesbezügliche Entscheidung der NLStBV, GB Lingen stehe aus. Eventuell sei daher abzuwarten, bis die aktualisierte Verkehrsprognose vorliege. Nach derzeitiger Abschätzung könne dies Ende 2025 der Fall sein.

PA 6

Die Planungsbüros haben den Feststellungsentwurf zu großen Teilen fertig gestellt. Geringfügig zu bearbeiten wären nach wie vor Unterlagen zur Umwelt, zur Entwässerung und zu Immissionen. Die Prüfung einzelner Planungsteile konnte jedoch bereits begonnen werden. Konkret zähle dazu der Landschaftspflegerische Begleitplan.

Nach der Prüfung werde der Feststellungsentwurf überarbeitet werden müssen. Berücksichtigt werden die Prüfergebnisse und zudem solle insbesondere eine Fortschreibung auf Basis einer weitergehenden Verkehrsprognose erfolgen. Diese liege noch nicht vor. Danach werde die Unterlage der Planfeststellungsbehörde zur Prüfung vorgelegt.

PA 8

Auch im PA 8 sei kein neuer Sachstand gegeben. Auch hier sei abzuwarten, ob die Verkehrsprognose fortzuschreiben sei. Eine Entscheidung stehe von der Planfeststellungsbehörde und der NLStBV, GB Lingen aus. Abhängig davon werde der weitere Planungsfortgang ausgestaltet.

Herr Kreistagsabgeordneter Bohmann erkundigte sich zum einen nach dem Sachstand zum PA 1 im Landkreis Emsland. Zum anderen bat er um Angabe eines Zeithorizonts für den Fall, dass aufgrund der ausstehenden Verkehrsprognose die Unterlagen für die Planungsabschnitte im Landkreis Cloppenburg überarbeitet werden müssen.

Zur ersten Frage erläuterte Frau Dr. Timmer, dass sich die wesentlichen Punkte der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss im PA 1 auf zwei Themen konzentriere. Ein Thema sei, dass die Verkehrsprognose für diesen Abschnitt einen Horizont bis 2030 aufweise und der Bau der Straße seitens des Klägers bis dahin nicht erwartet werde. Beim zweiten Thema gehe es um einen See, der sich in einem Naturschutzgebiet befinde. Seitens des Klägers, dem NABU, werde dieser Bereich jedoch als FFH-Gebiet eingestuft und solle dementsprechend behandelt werden. Im Planfeststellungsverfahren seien jedoch die tatsächlichen Gegebenheiten relevant. Durch die Klage sei nichts gestoppt worden. Die Ausführungsplanung werde weiter vorangetrieben, was einige Zeit in Anspruch nehme, klärte Frau Dr. Timmer auf. Man habe lediglich den gesetzlich vorgesehenen Sofortvollzug zurückgenommen.

Zur zweiten Frage erläuterte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski, dass er davon ausgehe, dass in einigen Abschnitten der Prognosehorizont 2040 angesetzt werden müsse. Dies bedeute voraussichtlich eine deutliche Überarbeitung der Unterlagen. Es seien dann u. a. neue Schallzahlen zu berechnen, was eine Neudimensionierung der Lärmschutzanlagen nach sich ziehen könne. Bei größeren Breiten müsse mehr Fläche in Anspruch genommen werden usw. Da eines zum andere komme, sei eher mit mehr als einem Jahr Verzögerung zu rechnen, schätzte Herr Leitender Baudirektor Ribinski die Lage ein.