Der Kreistag
beschloss einstimmig in Abwesenheit des Landrates Folgendes:
Der Kreistag
beschloss über den Jahresabschluss 2022 (§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129
NKomVG).
Der Kreistag
beschloss, den Überschuss in Höhe von 5.036.763,98 EUR der Überschussrücklage
zuzuführen.
Der Kreistag
beschloss die Entlastung des Landrates (§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129
NKomVB).
Kreistagsvorsitzender
Schröer trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/24/797 vor.
Landrat Wimberg
stand für Fragen, die nicht gestellt wurden, zur Verfügung und verließ sodann
bezüglich der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt den
Sitzungsraum.
Kreistagsvorsitzender Schröer ließ über die Beschlussempfehlung wie folgt abstimmen: