Der Kreistag beschloss einstimmig in Abwesenheit des Landrates Folgendes:

Der Kreistag beschloss über den Jahresabschluss 2022 (§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 NKomVG).

Der Kreistag beschloss, den Überschuss in Höhe von 5.036.763,98 EUR der Überschussrücklage zuzuführen.

Der Kreistag beschloss die Entlastung des Landrates (§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 NKomVB).


Kreistagsvorsitzender Schröer trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/24/797 vor.

Landrat Wimberg stand für Fragen, die nicht gestellt wurden, zur Verfügung und verließ sodann bezüglich der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt den Sitzungsraum.

Kreistagsvorsitzender Schröer ließ über die Beschlussempfehlung wie folgt abstimmen: