Sitzung: 04.06.2024 Ausschuss für Kultur und Freizeit
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: V-KUL/24/317
Der Ausschuss
für Kultur und Freizeit beschloss einstimmig, dem Kreistag die folgende
Beschlussfassung zu empfehlen:
Die in der
Anlage vorgelegte Richtlinie zur institutionellen Förderung von musealen
Einrichtungen im Landkreis Cloppenburg wird beschlossen. Durch die vorgenannte
Richtlinie wird der Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 25.09.2018
hinsichtlich der institutionellen Förderung von musealen Einrichtungen
angepasst.
Der stellvertretende
Ausschussvorsitzende informierte darüber, dass der Museumsverband seine
Teilnahme an der heutigen Sitzung kurzfristig absagen musste. Die
Ausschussmitglieder sprachen sich jedoch dafür aus, dass der Museumsverband
sein Beratungsangebot in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur und
Freizeit vorstellt.
Daraufhin trug Frau
Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber den Sachverhalt entsprechend der Vorlage
V-KUL/24/317 vor.
Sie erklärte
abschließend, dass der Museumsverband zur nächsten Sitzung des Ausschusses für
Kultur und Freizeit eingeladen werde.
Herr
Kreistagsabgeordneter Koopmann merkte an, dass der Antrag zur Überarbeitung des
Grundsatzbeschlusses im Jahr 2021 seitens der CDU-Fraktion gestellt wurde und
sich der Antrag in der neu entworfenen Richtlinie wiederspiegeln würde. Die
CDU-Fraktion stimme daher der Anpassung des Grundsatzbeschlusses zu.
Herr
Kreistagsabgeordneter Riesenbeck erkundigte sich, ob es vorgesehen sei, dass
die Zertifizierung durch das Museumsgütesiegel des Museumsverbandes
Niedersachsen und Bremen e.V. eine Voraussetzung für die Förderung durch den
Landkreis darstelle.
Frau
Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber erklärte, dass die Verwaltung durch den
Kreistag dazu beauftragt worden ist, eine qualifizierte Fachberatung für die
Museen zu organisieren. Die Zertifizierung stelle in diesem Zusammenhang ein
Beratungsangebot des Museumsverbandes dar, welches die Museen in Anspruch
nehmen könnten. Für die Gewährung einer Förderung sei jedoch die Erfüllung der
Antragsvoraussetzungen der Richtlinie maßgeblich. Die Gewährung einer Förderung
werde anschließend im Ausschuss für Kultur und Freizeit beraten.
Auf Nachfrage von
Herrn Kreistagsabgeordneten Riesenbeck, wie das weitere Vorgehen beim
Sägerei-Museum in Gehlenberg sei, erklärte Frau Kreisverwaltungsoberrätin
Nienaber, dass zunächst die vollständigen Antragsunterlagen gemäß der zu
beschließenden Richtlinie einzureichen und zu prüfen seien. Ein entsprechender Antrag des Sägerei-Museums für die
Überführung in die institutionelle Förderung sei bereits gestellt worden.
Herr
Kreistagsabgeordneter Middendorf erklärte, dass das Sägerei-Museum in
Gehlenberg der Ausgangspunkt für die beantragte Anpassung des
Grundsatzbeschlusses im Jahr 2021 gewesen sei. Nach der neuen Richtlinie würden
Museen gefördert werden, die das Alleinstellungsmerkmal erfüllen und eine
regionale und/oder überregionale Strahlkraft besitzen. Durch die neue
Richtlinie würde das Sägerei-Museum die Chance erhalten, diese Voraussetzungen
zu erfüllen.
Frau Feldhaus,
Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Cloppenburg, erkundigte sich, ob die
projektspezifischen Anforderungen gemäß der Richtlinie, wie z.B. die
Barrierefreiheit, lediglich auf Vorschlag des Antragsstellers festgesetzt
würden. Sie sprach sich dafür aus, dass Anforderungen wie z.B. die
Barrierefreiheit vorgegeben werden müssten.
Kreisrat Meyer
erklärte, dass der Antrag insgesamt schlüssig sein müsse. Nicht jedes Museum
könne die Barrierefreiheit erfüllen, sodass auch unabhängig davon eine
Förderung gewährt werden könne, sofern die Antragsvoraussetzungen insgesamt
erfüllt seien.
Frau
Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber fügte hinzu, dass die Barrierefreiheit
grundsätzlich anzustreben sei, aber nicht immer erfüllt werden könne. Sie erklärte,
dass der Museumsverband Niedersachsen-Bremen e.V. die Museen hierzu ebenfalls
beraten könne. Sie schlug vor, die Frage zurückzustellen bis der Museumsverband
sein Beratungsangebot in der nächsten Ausschusssitzung vorstellt.
Herr
Kreistagsabgeordneter Holthaus erkundigte sich, ob die Verwaltung die
Antragsunterlagen des Sägerei-Museums Gehlenberg prüfe und einen Vorschlag an
den Kreistag über die Gewährung einer institutionellen Förderung gebe.
Frau
Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber erklärte, dass die Verwaltung die formellen
Antragsvoraussetzungen gemäß der Richtlinie prüfe. Anschließend müsse im
Ausschuss für Kultur und Freizeit das Alleinstellungsmerkmal sowie die
regionale und/oder überregionale Strahlkraft festgestellt und damit über die
Gewährung einer institutionellen Förderung beraten werden, bevor eine
Entscheidung im Kreistag erfolge.