Der Ausschuss für Kultur und Freizeit beschloss einstimmig, dem Kreistag die folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

Die in der Anlage vorgelegte Richtlinie zur institutionellen Förderung von musealen Einrichtungen im Landkreis Cloppenburg wird beschlossen. Durch die vorgenannte Richtlinie wird der Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 25.09.2018 hinsichtlich der institutionellen Förderung von musealen Einrichtungen angepasst.


Der stellvertretende Ausschussvorsitzende informierte darüber, dass der Museumsverband seine Teilnahme an der heutigen Sitzung kurzfristig absagen musste. Die Ausschussmitglieder sprachen sich jedoch dafür aus, dass der Museumsverband sein Beratungsangebot in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur und Freizeit vorstellt.

Daraufhin trug Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KUL/24/317 vor.

Sie erklärte abschließend, dass der Museumsverband zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur und Freizeit eingeladen werde.

Herr Kreistagsabgeordneter Koopmann merkte an, dass der Antrag zur Überarbeitung des Grundsatzbeschlusses im Jahr 2021 seitens der CDU-Fraktion gestellt wurde und sich der Antrag in der neu entworfenen Richtlinie wiederspiegeln würde. Die CDU-Fraktion stimme daher der Anpassung des Grundsatzbeschlusses zu.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Riesenbeck erkundigte sich, ob es vorgesehen sei, dass die Zertifizierung durch das Museumsgütesiegel des Museumsverbandes Niedersachsen und Bremen e.V. eine Voraussetzung für die Förderung durch den Landkreis darstelle.

Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber erklärte, dass die Verwaltung durch den Kreistag dazu beauftragt worden ist, eine qualifizierte Fachberatung für die Museen zu organisieren. Die Zertifizierung stelle in diesem Zusammenhang ein Beratungsangebot des Museumsverbandes dar, welches die Museen in Anspruch nehmen könnten. Für die Gewährung einer Förderung sei jedoch die Erfüllung der Antragsvoraussetzungen der Richtlinie maßgeblich. Die Gewährung einer Förderung werde anschließend im Ausschuss für Kultur und Freizeit beraten.

Auf Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Riesenbeck, wie das weitere Vorgehen beim Sägerei-Museum in Gehlenberg sei, erklärte Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber, dass zunächst die vollständigen Antragsunterlagen gemäß der zu beschließenden Richtlinie einzureichen und zu prüfen seien. Ein entsprechender Antrag des Sägerei-Museums für die Überführung in die institutionelle Förderung sei bereits gestellt worden.

Herr Kreistagsabgeordneter Middendorf erklärte, dass das Sägerei-Museum in Gehlenberg der Ausgangspunkt für die beantragte Anpassung des Grundsatzbeschlusses im Jahr 2021 gewesen sei. Nach der neuen Richtlinie würden Museen gefördert werden, die das Alleinstellungsmerkmal erfüllen und eine regionale und/oder überregionale Strahlkraft besitzen. Durch die neue Richtlinie würde das Sägerei-Museum die Chance erhalten, diese Voraussetzungen zu erfüllen.

Frau Feldhaus, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Cloppenburg, erkundigte sich, ob die projektspezifischen Anforderungen gemäß der Richtlinie, wie z.B. die Barrierefreiheit, lediglich auf Vorschlag des Antragsstellers festgesetzt würden. Sie sprach sich dafür aus, dass Anforderungen wie z.B. die Barrierefreiheit vorgegeben werden müssten.

Kreisrat Meyer erklärte, dass der Antrag insgesamt schlüssig sein müsse. Nicht jedes Museum könne die Barrierefreiheit erfüllen, sodass auch unabhängig davon eine Förderung gewährt werden könne, sofern die Antragsvoraussetzungen insgesamt erfüllt seien.

Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber fügte hinzu, dass die Barrierefreiheit grundsätzlich anzustreben sei, aber nicht immer erfüllt werden könne. Sie erklärte, dass der Museumsverband Niedersachsen-Bremen e.V. die Museen hierzu ebenfalls beraten könne. Sie schlug vor, die Frage zurückzustellen bis der Museumsverband sein Beratungsangebot in der nächsten Ausschusssitzung vorstellt.

Herr Kreistagsabgeordneter Holthaus erkundigte sich, ob die Verwaltung die Antragsunterlagen des Sägerei-Museums Gehlenberg prüfe und einen Vorschlag an den Kreistag über die Gewährung einer institutionellen Förderung gebe.

Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber erklärte, dass die Verwaltung die formellen Antragsvoraussetzungen gemäß der Richtlinie prüfe. Anschließend müsse im Ausschuss für Kultur und Freizeit das Alleinstellungsmerkmal sowie die regionale und/oder überregionale Strahlkraft festgestellt und damit über die Gewährung einer institutionellen Förderung beraten werden, bevor eine Entscheidung im Kreistag erfolge.