Sitzung: 23.05.2024 Jugendhilfeausschuss
Die Dipl.-Sozialpädagoginnen Frau Engelmann und Frau Lang
stellen ihre Arbeit mit Schwerpunkt der Abklärung von Kindeswohlgefährdungen im
§ 8a Team als Teil des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes des
Landkreises Cloppenburg vor.
Kreistagsabgeordnete Fangmann wollte im Anschluss wissen, wie hoch die Meldequote aus Krankenhäusern, Kinder- und/oder Hausärzten sei und ob aus privaten Umfeldern hinreichend hohes Meldeaufkommen zu verzeichnen sei, da dort die Hemmschwelle ggf. höher sei und die „stillen“ Kinder unterzugehen drohten. Hier sei interessant, was man tun könne, um die Meldebereitschaft zu erhöhen.
Darauf eingehend verwies Frau Lang darauf, dass im laufenden Jahr 2 % aller Meldungseingänge von Ärzten eingegangen seien. Erfahrungsgemäß werde bei körperlichen Auffälligkeiten mehr von Kindergärten und Schulen gemeldet. Oft sei bei einer Vorsprache beim Arzt auch mindestens ein Elternteil mit einer Erklärung zu einer Blessur schnell bei der Hand. Ferner sei die Frequenz, in der Kinderärzte die Kinder bspw. im Rahmen von U-Untersuchungen zu Gesicht bekämen auch zu niedrig, um Muster erkennen zu können.
Frau Engelmann ergänzte, dass man versuche insbesondere bei Besuchen und Vorstellungen in Schulen und Kindertagesstätten den Lehrer*innen und Erzieher*innen Ängste zu nehmen und insbesondere die Kitaleitungen nehmen auch an entsprechenden Runden Tischen u.Ä. teil, wo Kindeswohlgefährdungen und deren Erkennen wiederkehrende Themen seien. Mittlerweile gebe es in jeder Einrichtung auch Schutzkonzepte, in denen ganz klar geregelt sei, wie man mit Verdachtsfällen umzugehen habe. Darüber hinaus gebe es auch noch die Erziehungsberatungsstelle als Ansprechpartnerin für Einrichtungen, Vereine etc. Alle Meldungen werden anonym behandelt, so Frau Engelmann.
Frau Lang erklärte, dass das § 8a Team auch verstärkt an Treffen im Netzwerk Frühe Hilfen und bei der Schulsozialarbeit teilnehme um aufzuklären, um sich als Ansprechpartnerinnen bekannt zu machen und Hemmungen zu nehmen. Bei Privatpersonen versuche man zu motivieren und zu erklären, dass es um die Bereitstellung von Hilfen gehe und nicht in erster Linie um das Herausnehmen von Kindern.
Kreistagsabgeordnete Fangmann erkundigte sich, ob aus den vielen Beratungsgesprächen evaluieren lasse, ob die steigende Zahl der Abklärungen von Kindeswohlgefährdungen spezifische, wiederkehrende Gründe habe.
Frau Lang erörterte, dass eine erhöhte Alarmbereitschaft seit den Lockdowns der Pandemie allgemein in der Gesellschaft vorhanden zu sein scheine. Frau Engelmann warf ein, dass seit 2022 jede Meldung von häuslicher Gewalt als Kindeswohlgefährdung vom Jugendamt des Landkreises behandelt werde.
Kreisverwaltungsoberrrat Uchtmann bestätigte, dass dieses Handling der Meldungen von häuslicher Gewalt zusammen mit der Tatsache, dass das Jugendamt mittlerweile von der Polizei jeden Einsatz zur häuslichen Gewalt gemeldet bekäme, eine Veränderung der Standards bedeute.
Auf Nachfrage von Frau Lindner, ob die in der Präsentation dargelegten Zahlen konkrete Gefährdungen oder Angaben zu den Meldungen insgesamt seien erklärte Kreisverwaltungsoberrrat Uchtmann, dass ca. 30% aller Meldungen auch die Feststellung einer latenten oder akuten Kindeswohlgefährdung seien.
Frau Lang ergänzte, dass bei 1/3 der Meldungen keinerlei Gefährdung vorläge, bei einem weiteren 1/3 stelle man einen Unterstützungs- oder Hilfebedarf fest und im letztem 1/3 sehe man Gefährdungen, die Maßnahmen erforderlich machten.
Kreistagsabgeordneter Dr. Vaske warf ein, dass viele Beratungen auch bei der Erziehungsberatungsstelle laufen und wollte mit Blick auf statistische Aspekte wissen, ob es zwischen der Erziehungsberatungsstelle und dem § 8a Team des Jugendamtes eine Rückkopplung gäbe, inwieweit es sich um die gleichen fälle handele. Auch die Frage, ob bekannt sei wie viele Beratungsfälle einzig von der Erziehungsberatungsstelle bearbeitet und damit „abgefedert“ würden, sei interessant.
Frau Engelmann konstatierte, dass Anzahl und Beratungsbezug der Fälle der Erziehungsberatungsstelle aus deren Statistik eindeutig zu erkennen sei. Da dort Beratungen aber i.d.R. anonym stattfänden, sei ein Abgleich mit den Kindeswohlgefährdungsmeldungen im Jugendamt nicht möglich. Auf der anderen Seite erstelle die Erziehungsberatungsstelle auch eigene Schutzkonzepte für Beratungsfälle, was das Jugendamt entlaste.
Die Beratungszahlen der Beratungsstelle sind dem Protokoll beigefügt.
Kreistagsabgeordneter Dr. Vaske konstatierte, dass sich durch die Beratungen der Erziehungsberatungsstelle die Gesamtzahl der Beratungen zusammen mit den Zahlen des § 8a Teams des Jugendamtes eine noch erheblichere Steigerung ergebe.
Kreistagsabgeordneter Coners ging auf die Unterschiede bei den Bedarfen im Zuge einer Abklärung einer Kindeswohlgefährdung ein und wollte wissen, welche Maßnahmen in Fällen, in denen keine akute Gefährdung festgestellt würden mit Blick auf freiwillige Maßnahmen in Frage kämen. Was würde der Landkreis machen, wenn es an der Bereitschaft zur Hilfeannahme auf Elternseite mangele.
Frau Lang erklärte, dass es in Fällen, in dem ein Hilfe- und Unterstützungsbedarf erkannt werde, den Eltern freigestellt sei tätig zu werden. Als Sozialpädagoginnen setze man alles daran, den Eltern die Vorteile klar zu machen. Sollte dies nicht angenommen werden, appelliere man adressatengerecht für eine gewaltfreie Erziehung, man weise darauf hin, wie man besser schützen könne - bspw. Eine Person, von der eine Gefährdung ausgehen könne, nicht zu Kindern zu lassen – und man weise auf die Erziehungsberatungsstelle oder OLEP (Oldenburger Interventionsprojekt) hin. Man informiere, dass eine Hilfe zur Erziehung jederzeit beantragt werden könne, wie eine sozialpädagogische Familienhilfe als Form der ambulanten Familienhilfe. Für den Fall das Eltern nicht freiwillig einen erkannten Hilfebedarf kooperativ angehen wollen, obwohl eine Dringlichkeit unterhalb der akuten Gefährdung gesehen werde, bleibe noch der Weg beim Familiengericht, um eine Entscheidung herbeizuführen.
Kreistagsabgeordneter Lohmann war neugierig, ob es im Land Niedersachsen dazu Vergleichszahlen gäbe.
Frau Engelmann verwies auf den IBN Vergleichsring (Integrierte Berichterstattung Niedersachsen), in welchem mehrere Landkreise mit gleicher Sozialstruktur miteinander verglichen werden.
Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann ergänzte, dass in diesen Vergleichen die Fallzahlen teilweise weit auseinandergingen. In den Vergleichsringen werde auch viel über Vergleichbarkeiten diskutiert, da die Standards, was man als Kindeswohlgefährdung einordne, auseinander lägen. Der Landkreis Cloppenburg gehöre zu den Landkreisen, die sehr sensibel auch möglichen Kindeswohlgefährdungen nachgingen. Andere Landkreise schätzten, so Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann, viele Meldungen als Risiko ein, und gehen dem nicht mit einer regulären Gefährdungsabklärung nach.
Kreistagsabgeordneter Karnbrock betonte die Wichtigkeit der Aufgabe und die Befähigung von Partnern, Einrichtungen oder etwa die Sozialarbeiterstellen an Schulen, die über Kreismittel mitfinanziert würden, trügen dazu bei, dass es Kindern und Jugendlichen besser gehe. Diese Querverbindungen seien sehr positiv.
Frau Dr. Kannen wollte wissen, ob die sog. „Corona-Maßnahmen“ auch ein Grund für die Anstiege der Abklärungen seien und ob es auch ein Anstieg an Präventionsmaßnahmen als Reaktion auf die steigenden Kindeswohlgefährdungsabklärungen gäbe.
Frau Engelmann konnte die Zunahme nicht direkt auf die Maßnahmen aus der Corona Pandemie zurückführen, versicherte aber, dass zu den Familien, die bekannt, und die während der Pandemie im Hilfebezug waren, weiter persönlicher Kontakt durch das Jugendamt und den eingesetzten, freien Trägern der Jugendhilfe gesucht wurde. Auf andere Familien, deren Bedarf man sonst über Kita oder Schule erkannt hätte, sei man durch Hinweise von Nachbarn o.Ä. gestoßen. Ein direkter Zusammenhang zwischen den damaligen Corona-Maßnahmen und den heutigen Anstiegen ließe sich nicht herzustellen. Präventiv sei laut Frau Engelmann die Schulung von Street-Worker*innen, den Jugendtreffs, den Schulen/Schulsozialarbeitenden, Kitas und Vereinen die beste Maßnahme.
Frau Lindner fragte abschließend, ob der Migrationsanteil von Familien erfasst werde.
Frau Engelmann erklärte, dass man einheitlich Hilfe leiste und auch einheitlich statistisch die bearbeiteten Kindeswohlgefährdungsmeldungen, Abklärungen und Maßnahmen erfasse. Man könne zwar eine „Erfahrungsmeinung“ haben. Diese könne aber bei jeder/m Sozialarbeitenden im ASD des Jugendamtes unterschiedlich sein.