Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Schulausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag die folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

Die BBS Marienhain gGmbH Vechta erhält ab dem Schuljahr 2024/2025 einen erhöhten Sachkostenzuschuss zu den laufenden Schulkosten der Berufsbildenden Schulen Marienhain in Höhe von 550,00 EUR pro Schüler/in aus dem Landkreis Cloppenburg (ausgenommen Altenpflegeschüler) und pro Jahr.


Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-SCHUL/24/238 vor.

Herr Kreistagsabgeordneter Bohmann betonte, dass es wichtig sei, die BBS Marienhain zu unterstützen. Er erkundigte sich, in welcher Höhe der Landkreis Vechta einen Zuschuss für seine Schüler/innen an der BBS Marienhain gewähre.

Herr Kreistagsabgeordneter Bohmann sprach sich dafür aus, dass der Landkreis Cloppenburg die BBS Marienhain gGmbH in gleicher Höhe wie der Landkreis Vechta bezuschusse.

Herr Kathmann, Vorstand der Schulstiftung St. Benedikt, bedankte sich zunächst für die bisherige Unterstützung des Landkreises. Er erklärte, dass der Landkreis Vechta bislang einen pauschalen Zuschuss zahle. Die BBS Marienhain gGmbH habe jedoch auch beim Landkreis Vechta einen entsprechenden Erhöhungsantrag gestellt.

Auf Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Bohmann, ob der pauschale Zuschuss des Landkreises Vechta auf einen Pro-Kopf-Betrag runtergerechnet werden könne und in welcher Höhe der Landkreis Vechta bezuschusse entgegnete Herr Kathmann, dass der pauschale Zuschuss bislang noch nicht auf einen Pro-Kopf-Betrag runtergerechnet worden sei. Er sicherte zu, die Höhe des pauschalen Zuschusses des Landkreises Vechta im Nachgang zum Protokoll mitzuteilen.

*Protokollergänzung:

Der Landkreis Vechta gewährt der BBS Marienhain gGmbH aktuell folgende Zuschüsse für die Schüler/innen aus dem Landkreis Vechta (Schuljahr 2023/24):  Pauschaler Basiszuschuss: 75.000,00 EUR, Projektzuschuss: 9.600,00 EUR, Bauzuschuss: 0 EUR.

Herr Kreistagsabgeordneter Dr. Beeken bat darum, dass die Zuschüsse des Landkreises Vechta künftig bereits im Antrag mitaufgeführt werden.