Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber stellte den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-VERK/24/263 vor.

 

Zur Maßnahme M 12 erkundigte sich Herr Kreistagsabgeordneter Bohmann danach, warum ein Gutachten für die Einführung eines ÖPNV-Taxis beauftragt wurde, da diese bereits im Landkreis Vechta eingeführt wurden. Der Landkreis Vechta habe vor Beginn seiner Pilotprojekte ein eigenes Rechtsgutachten, bezogen auf die Verhältnisse im Landkreis Vechta, erstellen lassen, berichtete Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber. Auf dieses Gutachten könne man aufsatteln. Eine Kostenbeteiligung sei nicht vorgesehen. Es sei hierbei zu prüfen, welche Erkenntnisse übernommen werden können, da im Landkreis Vechta andere Gegebenheiten vorliegen als im Landkreis Cloppenburg.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Bohmann zur Maßnahme M 4, Buslinien 380 und 910, erläuterte Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber, dass es sich um bestehende Linien handele, welche turnusgemäß ausgeschrieben und möglicherweise auch verbessert (z. B. engere Taktung) werden sollen. Die Vorabbekanntmachung stehe nun an. Bisher gab es keine finanzielle Beteiligung durch den Landkreis Cloppenburg. Sofern sich der Landkreis Cloppenburg künftig nicht an den Kosten für diese Linien beteilige, sei damit zu rechnen, dass diese im Bereich des Landkreises Cloppenburg eingestellt werden, ergänzte Frau Kreisrätin Tapken.

 

Zur Frage von Herr Kreistagsabgeordneten Bohmann, wann es einen neuen rechtskräftigen Nahverkehrsplan gebe, teilte Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber mit, dass aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Änderungen wie die Verstetigung von moobil+ und die Einführung der Linie OM1 für die Fortschreibung des Nahverkehrsplan im Mai 2024 ein neues Beteiligungsverfahren durchgeführt werde, in dem auch die Kreistagsabgeordneten Stellung nehmen können. Es sei geplant, den Nahverkehrsplan dann nach den Sommerferien 2024 den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Dunkel erkundigte sich nach dem Unterschied zwischen moobil+Taxi und ÖPNV-Taxi. Die Details und Begrifflichkeiten werden im Rechtsgutachten geklärt, erläuterte Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber. Zunächst sei jetzt als 1. Schritt der Prüfungsauftrag erteilt worden.