Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zu Beginn wies Leitender Baudirektor Raue darauf hin, dass bereits in der Sitzung am 11.12.2012 zum Netzentwicklungsplan Strom berichtet worden sei. Aus dem Kreis der Abgeordneten sei der Wunsch geäußert worden, dass ein Fachmann der EWE zu weitergehenden Informationen eingeladen werden solle. Da die EWE selbst keine Höchstspannungsleitungen betreibe, habe sie an die Firma TenneT verwiesen, die als eine der vier in Deutschland tätigen Netzbetreiber für den norddeutschen Bereich zuständig sei.  

 

Er begrüßte Herrn Meyerjürgens von der TenneT, der dort für die Offshore-Netzanbindung zuständig ist, sowie Herrn Strecker, der im gleichen Unternehmen den Onshore- Bereich betreut.

 

Leitender Baudirektor Raue wies darauf hin, dass die TenneT auch der Antragsteller  für die 3 vorgesehenen erdverkabelten Höchstspannungs- Gleichstrom- Übertragungssyteme  für den Transport von Offshore-Strom von der Küste durch den Landkreis bis nach Cloppenburg sein werde.

 

Herr Meyerjürgens informierte darüber, dass  die TenneT eine niederländische Firma sei, die das Netz der EON übernommen habe und somit auch das Netzgebiet in der deutschen Nordsee.

Im Bereich der Stromversorgungsplanung sei mit der Entscheidung gegen die Kernenergie ein Systemwechsel vollzogen worden. Mit dem jetzt maßgeblichen Bundesfachplan Offshore sei eine strukturierte Planung für die Netzbetreiber möglich und eine hohe Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen worden.

Der seit dem 28.12.2012 geltende Offshore- Netzentwicklungsplan 2013 enthalte Maßnahmen für einen schrittweisen, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Ausbau des Offshore- Netzes.

Zielvorstellung sei es, bis 2023  insgesamt 14,1 Gigawatt (GW) Windenergie mit Offshore- Anlagen zu erzeugen, davon allein 12,8 GW in der Nordsee. Die Gesamtplanung beliefe sich auf  40 GW, wobei 1 GW der Kapazität eines Kernkraftwerkes entspreche. Derzeit seien Kapazitäten von 6,2 GW errichtet bzw. als Auftrag vergeben. Ausgeschrieben seien weitere Kapazitäten von 1,8 GW. Naturgemäß sei ein Großteil der geplanten Offshore-Projekte auf die Nordsee in Niedersachsen ausgerichtet. Der hier erzeugte Strom müsse nach Süddeutschland weitergeleitet werden, wo die größten Strommengen benötigt würden. Nach dort würde derzeit ca. ein Drittel des benötigten Stroms aus dem Norden importiert.

Herr Meyerjürgens wies darauf hin, dass die Realisierung von Hochspannungs-Gleichstrom- Übertragungs- Verbindungen (HGÜ-Verbindungen) von der Planung bis zur Inbetriebnahme jeweils 60 Monate dauern würden. Mit der Umsetzung der ersten Verbindungen werde 2014 begonnen, die Inbetriebnahme sei für 2020 geplant. Bis 2023 werde dann 1 Netzanschluss mit dem Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg  errichtet sein. Insgesamt seien drei Netzverknüpfungspunkte für Cloppenburg in den nächsten 20 Jahren geplant.

Er informierte die Anwesenden darüber, dass bei der Landkabelverlegung in 1,5 m Tiefe 2 Kabel als Hin- und Rückführung mit einem Durchmesser von jeweils 11cm nebeneinander verlegt würden. Für die Verlegung benötige man einen Arbeitsbereich von 20m, der reine Schutzbereich betrage nach der Verfüllung nur noch 5m. Sofern 3 Kabel für drei Netzverknüpfungspunkte nebeneinander verlegt würden, würde die Schneise 15 m betragen. Diese Trasse für Gleichstromleitungen sei landwirtschaftlich nutzbar, dürfe aber nicht mit tiefwurzelnden Bäumen bepflanzt werden.

Der im Offshore- Windpark erzeugte Gleichstrom werde in sogenannten Konverterstationen in Wechselstrom umgewandelt. Jede Konverterstationshalle habe eine Größe von 50 x 100 m. Maximal 3 Hallen könnten an einem Standort errichtet werden. Jede Halle sei für 1 HGÜ ausgelegt. Pro Halle mit Nebenanlagen sei ein Flächenbedarf von 5 ha erforderlich. Daraus resultiere der Flächenbedarf von 15 ha bei Cloppenburg, da dort im Endausbau 3 Netzverknüpfungsstationen vorgesehen seien. In den nächsten 10 Jahren sei zunächst die Errichtung einer Station im Bereich Cloppenburg vorgesehen.

Auf Rückfrage ergänzte er, die Anlagen seien weitgehend ferngesteuert. Es werde sich aber permanent Wartungspersonal vor Ort aufhalten.

Der Bau weiterer Netzverknüpfungspunkte sei in Conneforde nicht  mehr realisierbar, da dort die Kapazitäten ausgeschöpft seien. Der Standort Cloppenburg sei der nördlichste Punkt  ab Conneforde einer Anbindung an das Dreh- bzw. Wechselstrom-Hochspannungsnetz und damit der Suchraum für den Netzverknüpfungspunkt.

 

Herr Strecker von der TenneT erläuterte im folgenden den Netzentwicklungsplan Strom 2013.

Der Netzentwicklungsplan sei ein sich jährlich wiederholender, stark gegliederter Prozess, in dem in einem öffentlichen Szenario der Bedarf für ein Stromübertragungsnetz an Land entwickelt und jährlich fortgeschrieben werde. Der Plan benenne keine Trassen, sondern nur Anfangs- und Endpunkte, zwischen denen der Strom transportiert werden müsse. Grundlage seien Prognosen, wie viel Strom produziert und verbraucht werde. Auch der im Ausland produzierte Strom werde dabei berücksichtigt. So würden Engpässe im Netzausbau ermittelt und zusätzlicher Bedarf festgestellt. Der so jährlich fortgeschriebene Netzentwicklungsplan werde von der Bundesnetzagentur geprüft, wieder zur Konsultation gestellt und letztendlich nach Überarbeitung auf Grundlage des Bundesbedarfsplangesetzes genehmigt.

Das hierbei beplante Stromübertragungsnetz sei nicht zu vergleichen mit dem Verteilnetz,

z. B. von der EWE. Es betreffe nur die großräumige Übertragung des Stroms, nicht die Festlegung von Standorten.

Unter der Vorgabe, dass ab 2023 kein deutsches Kernkraftwerk mehr in das vorhandene Stromnetz einspeisen werde, werde geprüft, wie das vorhandene Netz optimiert, verstärkt und ausgebaut  werden könne, um möglichst den Neubau von Netzen zu verhindern. Der Investitionsbedarf liege in den nächsten 10 Jahren bei 21 Mrd. €.

Im Leitszenario B 2023 sei deutlich erkennbar, dass Verbrauchsschwerpunkte (Süddeutschland) und Erzeugungsschwerpunkte (Norddeutschland) nicht identisch seien. Dabei spiele nicht nur der Offshore-Strom eine Rolle. Auch der  Onshore (d.h. an Land) erzeugte Strom aus der Küstenregion sei ein großes Potential, welches nach Süden abzuleiten sei.

Zum Verfahren führte er aus, dass der Netzentwicklungsplan in die Bundesfachplanung eingehe, mit der die Korridore für die Leitungstrassen in einer Planungsbreite  von ca. 1 km ermittelt würden. Die Bundesfachplanung ersetze das Raumordnungsverfahren. Es folge danach zum Schluss das Planfeststellungsverfahren, welches von der Bundesnetzagentur durchgeführt werde. Damit werde dann der genaue Trassenverlauf für die benötigten Leitungen festgelegt. Dies sei eine rechtsverbindliche  Festlegung mit verbindlichen Beteiligungen. Da die TenneT sich hier bewusst nicht auf das rechtsförmliche Verfahren beschränken möchte, werde man als Antragsteller den Austausch suchen mit den Bundesländern, den betroffenen Kommunen bis hin zu den einzelnen Betroffenen.

In Bezug auf den Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg sei das Verfahren so weit fortgeschritten, dass der Bedarf hierfür im Netzentwicklungsplan und im Bundesbedarfsplangesetz festgestellt sei. Die Anträge der TenneT auf Bundesfachplanung und Planfeststellung seien noch nicht gestellt worden. Zeitlich gehe die TenneT davon aus, dass 2018 eine Inbetriebnahme erfolgen könne.

Unter der Prämisse, dass eine Optimierung und Verstärkung einem Neubau vorgehe und Cloppenburg bereits ein Umspannwerk habe, sei der Ausbau an dieser Stelle vorrangig. Das Vorhandensein des Werkes sei aber nicht allein entscheidend dafür.

 

Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf, dankte den Vortragenden.

 

Die beiden Präsentationen sind der Niederschrift beigefügt. 

 

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.