Sitzung: 29.02.2024 Ausschuss für Kultur und Freizeit
Landrat Wimberg belehrte Herrn Kreistagsabgeordneten Prof.
Dr. Beeken über die ihn obliegenden Pflichten zur Amtsverschwiegenheit (§ 40
NKomVG), zum Mitwirkungsverbot (§ 41 NKomVG) und zum Vertretungsverbot (§ 42
NKomVG) und verpflichtete ihn. Herrn Kreistagsabgeordneten Prof. Dr. Beeken
wurde eine Ausfertigung der aufgenommenen Niederschrift sowie ein Merkblatt
über die o. g. Bestimmungen ausgehändigt.