Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann trug entsprechend der Vorlage vor.

 

Der Kindergartenbedarfsplan und die Krippenstatistik wurde auf Grundlage des neuen Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz (NKitaG) erstellt und erstmalig landesweit einheitlich via eines Online-Portals zum Stichtag 01.10.2023 erstellt. Der vorliegenden Abfrage könne man nicht mehr entnehmen, wie viele Kinder über dem 6ten Lebensjahr hinaus aufgrund von einer Zurückstellung noch in den Kindegärten seien. Diese sog. „Flex-Kinder“ verzerrten laut Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann, die Statistik geringfügig.

 

Ferner konstatierte Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann einen Geburtenrückgang, was auch zu einer ausreichenden Anzahl an Betreuungsplätzen beitrage.

 

Kreistagsabgeordneter Coners wollte wissen, warum es in vielen Gemeinden keine Integrationsplätze in den Krippen gäbe.

 

Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann erläuterte, dass in der Regel punktuell und temporär begrenzt im Krippenbereich Kinder mit Integrationsbedarf seien und daher die Einrichtung von I-Plätzen sich flexibel und bedarfsorientiert gestalte und im Bedarfsfall Krippen ausgestattet würden.

 

Kreistagsabgeordneter Tönnies erkundigte sich in Anlehnung an die letztjährige Thematik der Entgeltzahlung für Kindertagespflegepersonen, ob aufgrund der Art und Höhe der Bezahlung Kindertagespflegepersonen die Arbeit eingestellt hätten.

 

Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann erklärte, dass ein Rückgang an Kindertagespflege maßgeblich durch vermehrtes ausscheiden von Kindertagespflegepersonen in die Rente bei gleichzeitig geringerer Anzahl nachkommender Kindertagespflegepersonen gekennzeichnet sei. Eine Aufgabe der tätigkeit in der Kindertagespflege wegen Art und Höhe der Entgeltzahlung sei nicht bekannt.