Den Sachstandsbericht zum vierstreifigen Ausbau der E 233 stellte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski anhand der in der Anlage 1 zu TOP 9 beigefügten Präsentation vor. Zu den einzelnen Planungsabschnitten teilte er folgendes mit:

 

PA 4

Im Planungsabschnitt 4 stehe die Aufstellung des Feststellungsentwurfs kurz vor dem Abschluss. Der Straßenentwurf sei einschließlich der Entwässerungsplanung fertig gestellt. Derzeit werden noch die textlichen Unterlagen und die Umweltplanung finalisiert. Die Rückmeldung des BMDV zur Unterlage zur Abstimmung von zusätzlichen Brückenbauwerken zur Querungshilfe für die Tierwelt, insbesondere für die Fledermäuse, und geänderten Brückenbauwerken, z.B. aufgrund einer angepassten, größeren Radwegbreite, stehe noch aus. Die Kostenfortschreibung sei fertiggestellt und durch die NLStBV an das BMDV übergeben worden. Hier warte man ebenfalls auf eine Rückmeldung.

Der Feststellungsentwurf befinde sich bereits zu großen Teilen bei der NLStBV zur Prüfung, um ihn nach dieser Phase an die Planfeststellungsbehörde zur dortigen Prüfung und Beantragung der Planfeststellung zu übergeben. Ziel sei es, die Einleitung der Planfeststellung noch in 2024 zu erreichen.

 

PA 5

Im Planungsabschnitt 5 arbeiten die Planungsbüros an der Aufstellung des Feststellungsentwurfes. Der Vorentwurf werde auf Basis der vorliegenden Prüfanmerkungen weiterentwickelt. Insbesondere werde die Unterlage zur Schalltechnik aufgestellt und die Entwässerungs- sowie die Umweltplanung bearbeitet.

Der Terminplan zur Erarbeitung des Feststellungsentwurfs dieses Planungsabschnitts werde aktualisiert, sobald die nächsten Planungsschritte durch die planenden Ingenieurbüros durchgeführt worden seien. In der nächsten Verkehrsausschusssitzung werden neue Informationen hierzu gegeben.

 

PA 6

Die Planungsbüros arbeiten nach wie vor am Feststellungsentwurf. Insbesondere sei noch die Umweltplanung fortzuschreiben. Der Straßenentwurf und die Entwässerungsplanung haben einen fortgeschrittenen Stand. Vom BMDV stehe die Zustimmung zur Unterlage zu den an die Regelwerke angepassten Ingenieurbauwerken einschließlich des Ingenieurbauwerks als Fledermausquerungshilfe noch aus.

Von den Ingenieurbüros sei vorgesehen, den Feststellungsentwurf möglichst zeitnah fertigzustellen, um ihn der Planfeststellungsbehörde zur ersten Prüfung zu übergeben.

Die Termine zur Präsentation der Planung gegenüber der Öffentlichkeit haben stattgefunden: Am 13. November wurde die Planung den betroffenen Landwirten und Flächeneigentümern vorgestellt. Es folgte am 21. November ein Bürgerinfomarkt, an dem sich die Bürger an verschiedenen Ständen über die Planung informiert haben. Dabei wurde die Planung u.a. anhand einer 3D-Visualisierung dargestellt, um sie möglichst begreifbar zu machen. An beiden Terminen bestand großes Interesse. Sowohl der Termin mit den Landwirten und den Flächeneigentümern als auch der Bürgerinfomarkt waren sehr gut besucht.

 

PA 8

Im Planungsabschnitt 8 werden nach wie vor die Stellungnahmen zu den Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren erarbeitet. Dazu finden Abstimmungen mit der Planfeststellungsbehörde statt. Daraus resultierend werden bereits die Planunterlagen fortgeschrieben. Nach der Abarbeitung der Einwendungen sei ein Erörterungstermin möglich. Den Termin dafür werde die Planfeststellungsbehörde festlegen.

 

Zum Planungsabschnitt 8 erkundigte sich Herr Kreistagsabgeordneter Bohmann danach, wie groß der Anteil der bereits abgearbeiteten Einwendungen sei, um einschätzen zu können, wie bald man an die Planfeststellungsbehörde herantreten könne. Es seien etwa 5/6 der Einwendungen abgearbeitet, teilte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski mit. Einige Themen seien noch aufzubereiten.

 

Anschließend gab Frau Dr. Timmer, Geschäftsführerin der NLStBV, GB Lingen, anhand der in der Anlage 2 zu TOP 9 beigefügten Präsentation einen Sachstand zur Lärmsanierung an der Ortsumgehung Cloppenburg (B 213/B 72).

 

Herr Kreistagsabgeordneter Dunkel erkundigte sich danach, um was es sich bei der Entlastungsspange handele. Ferner bat um Auskunft darüber, ab wo die Bemessung der Lärmschutzwände beginne. Maßgeblich für die Bemessung der Lärmschutzwände sei die Fahrbahnhöhe. Auch bei Kombinationen aus Wall und Lärmschutzwand sei die Fahrbahnhöhe maßgeblich, teilte Herr Opitz mit.

 

Ergänzung:

Bei der Entlastungsspange handelt es sich um die von der Stadt Cloppenburg geplante Südtangente.

 

Lärmschutzwände seien notwendig, aber nicht besonders schön für das Landschaftsbild, gab Herr Kreistagsabgeordneter Lohmann zu bedenken. Er erkundigte sich, ob man sich Gedanken über die Gestaltung von Lärmschutzwänden gemacht habe, so wie es im europäischen Umfeld, z. B. in den Niederlanden, umgesetzt werde. Dort gebe es ein interessantes Projekt mit einer Lärmschutzwandbegrünung. Dies sei eine Frage der Kosten, antwortete Frau Dr. Timmer. Es gebe seines Wissens europäische Fördermittel, teilte Herr Kreistagsabgeordneter Lohmann mit.

 

Der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, fasste zusammen, dass beim vierstreifigen Ausbau der E 233 für den Planungsabschnitt 7, der Ortsumgehung Cloppenburg, konkrete Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen seien. Dies sei positiv zu bewerten zumal in der Vergangenheit hierüber negativ in der Presse berichtet worden sei. Dies sei somit falsch.

 

Er habe sich darüber gefreut, dass das Planfeststellungsverfahren für den Planungsabschnitt 1 im Landkreis Emsland abgeschlossen sei, teilte Herr Kreistagsabgeordneter Bohmann mit. Es seien jedoch bereits Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss angekündigt worden. Er erkundigte sich danach, ob man überhaupt eine Ausführungsplanung brauche und ob parallel zu einem Klageverfahren das Vergabeverfahren durchgeführt werden könne. Zudem bat er um Auskunft, ob dies auch so für den Planungsabschnitt 8 im Landkreis Cloppenburg gelte.

Die Planunterlagen seien gut, erklärte Frau Dr. Timmer, würden jedoch keine Ausführungsplanung ersetzen. Mit der Ausführungsplanung müsse nunmehr begonnen werden. Die Fertigstellung der Unterlagen werde ca. 2 Jahre in Anspruch nehmen. Sie gehe davon aus, dass dies auch so für den PA 8 gelten werde.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Dunkel fragte an, ob eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss bauaufschiebende Wirkung habe. Der Planfeststellungsbeschluss unterliege dem Sofortvollzug, was im Fernstraßengesetz so festgelegt sei. Eine Klage habe keine aufschiebende Wirkung.