Den Sachstandsbericht für die Verbreiterung von Kreisstraßen, die Sanierung von Ortsdurchfahrten sowie die Brückenerneuerungen stellte Herr Holtewert von der NLStBV, GB Lingen entsprechend der Vorlage V-VERK/24/260 sowie der in der Anlage 1 zu TOP 7 beigefügten Präsentation vor. Er betonte, dass die Brücken prioritär behandelt werden.

 

Hinsichtlich der Brücken im Zuge von Kreisstraßen erkundigte sich Frau Kreistagsabgeordnete Hollah danach, ob nach dem vergangenen Hochwasser Verschlechterungen an den überfluteten Brücken zu verzeichnen seien und ob dadurch die Planungen beeinflusst werden. Herr Holtewert teilte hierzu mit, dass die überspülten Brückenbauwerke derzeit überprüft werden. Die Überprüfung habe jedoch keinen direkten Einfluss auf die laufende Planung.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Bohmann fragte nach, ob die Verbreiterung der K 147 und die Verbreiterung des Radweges an der K 150 noch in 2024 abgeschlossen werden sollen. Ziel sei es, so teilte Herr Holtewert mit, beide Baumaßnahmen in 2024 umzusetzen.

 

Zu den zurückgestellten Straßenverbreiterungsmaßnahmen bat Herr Kreistagsabgeordneter Lohmann um Mitteilung, ob und wann eine Wiederaufnahme vorgesehen sei. Grundsätzlich sei eine Beplanung der Maßnahmen vorgesehen, derzeit sei dies nicht möglich, teilte Herr Holtewert mit. Sobald Kapazitäten frei werden, sei eine aktive Beplanung dieser Maßnahmen vorgesehen.

 

Zum Radwegeausbauprogramm informierte Herr Klänelschen vom Planungsamt. Er ging zunächst auf die bereits im Verkehrsausschuss vorgestellte Verbreiterung des Radweges an der K 173 von Elsten bis Sevelten und von Sevelten bis Cloppenburg ein. Hier habe es in einigen Bereichen Veränderungen der Planung gegeben. Im Bereich der Wohnsiedlung in Elsten seien für die Radwegverbreiterung etliche Bäume zu entnehmen. Um hier das Landschaftsbild wiederherzustellen, sei nun vorgesehen, hinter dem Radweg bzw. hinter dem Graben neue Bäume anzupflanzen. Die Neuanpflanzung solle im weiteren Verlauf der K 173 möglichst bis zur K 302 (Wißmühlener Straße) erfolgen. Hierfür sei jedoch das Einvernehmen der jeweiligen Grundstückseigentümer herzustellen. Für die Flächen im Eigentum der Gemeinde Cappeln sei bereits eine positive Abstimmung erfolgt. Mit den zwei Grundstückseigentümern der Ackerflächen müsse noch ein Abschluss erfolgen. Sofern keine Einigung erzielt werden könne, wolle man dort wo möglich einzelne Bäume pflanzen. Die für eine Baumpflanzung vorgesehenen Bereiche seien der Anlage 2 zu TOP 7 zu entnehmen.

 

Herr Klänelschen informierte darüber, dass ab Haus Nr. 37 bis zur Eschstraße in Sevelten nicht der erforderliche Grunderwerb getätigt werden konnte, um den Radweg hinter die Baumreihen zu verlegen. Hier sei der Trennstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg reduziert worden, um den Radweg straßennah zu führen. Hierfür seien nunmehr sechs Bäume zu entfernen.

 

Auch im Abschnitt zwischen Sevelten und Cloppenburg konnte der erforderlich Grunderwerb nicht vollumfänglich getätigt werden, erläuterte Herr Klänelschen. Der neue Radweg könne daher nur von der Straße „Im Felde“ bis nach Cloppenburg wie geplant umgesetzt werden. In diesem Bereich müssten auch einige Bäume entfernt werden. Von Sevelten bis zur Straße „Im Felde“ werde der Radweg im Bestand saniert.

 

Anschließend stellte Herr Klänelschen die Planungen für die Verbreiterung der Radwege an der K 145 und K 168 anhand der in der Anlagen 3 und 4 zu TOP 7 beigefügten Pläne vor. Er betonte, dass auch bei diesen Planungen der Erhalt von Bäumen, Lückenbepflanzungen etc. geprüft werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Kreistagsabgeordnete Hollah, in welchen Bereichen dieser Planungen die Radwege neu verlegt und nicht im Bestand verbreitert werden, teilte Herr Klänelschen mit, dass dies nur für die letzten ca. 100 m des Radweges an der K 145 vorgesehen sei. Der Bestandsradweg werde im Rahmen der Bauarbeiten entsiegelt. Ansonsten werden die Radwege im Bestand verbreitert.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Holthaus erkundigte sich danach, welche Bäume wieder neu angepflanzt werden sollen. Die Planung erfolge in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, erläuterte Herr Klänelschen. In der Regel würden standortgerechte Laubgehölze vorgesehen. Man achte dabei auch darauf, dass möglichst Tiefwurzler gepflanzt werden, um Schäden an den Radwegen durch Wurzelaufbrüche zu minimieren.