Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

Die Zuweisung gem. § 118 NSchG an die Städte und Gemeinden wird als Pauschale gewährt. Zugrunde gelegt werden die von den Städten und Gemeinden ermittelten Kosten des Haushaltsjahres 2022. Der Zuweisungssatz wird auf 65 % festgelegt. Der Zuweisungsbetrag je Schüler/in für 2023/2024 wird auf 1.000 € gerundet. Für die Folgejahre erfolgt eine Anpassung der Pauschale entsprechend des Verbraucherpreisindexes.

 


Kreistagsvorsitzender Schröer trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/23/765 vor.