Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

Die „Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Cloppenburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr ab dem 1. Januar 2024“ ist zu beschließen und bis zum 31.12.2023 bekannt zu machen.

 

 


Kreistagsvorsitzender Schröer trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/23/764 vor und gab den Hinweis, dass heute tagesaktuell 3 Anlagen zur Vorlage ausgetauscht und den Abgeordneten über das Kreistagsinformationssystem vorab zur Verfügung gestellt worden seien.