Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
Dem
Rechnungsprüfungsamt wird die Aufgabe der internen Meldestelle nach dem
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) übertragen.
Kreistagsvorsitzender Schröer trug den Sachverhalt gemäß Vorlage
V-KA/23/763 vor.