Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ltd. Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn verwies darauf, dass die Unterbringung von Werkvertragsarbeitern seit einigen Monaten erneut in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt sei.

 

Seit der letzten Sozialausschusssitzung am 22.11.2012 sei die aus den Jahren 2005 bestehende Richtlinie für die Unterkünfte ausländischer Arbeitnehmer (Anforderungen des Landkreises Cloppenburg an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gem. § 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) am 11.12.2012 neu gefasst worden. Die Richtlinie werde dem Protokoll beigefügt (Anlage 3).

 

Die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg sei insbesondere mit der des Landkreises Vechta nahezu identisch, so Ltd. Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn weiter. Sie unterscheide sich nur dadurch, dass die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg – anders als die des Landkreises Vechta – eine Einzelzimmerunterbringung (Ausnahme: Ehepaare) nicht vorsehe. Insofern habe sich die neue Richtlinie des Landkreises Cloppenburg gegenüber der aus dem Jahr 2005 nicht verschärft. Auch nach der neuen Richtlinie dürften Schlafräume mit max. 4 Betten belegt werden. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass pro Person im Schlafzimmer 8 qm Wohn- und Nutzfläche zur Verfügung stehe, was in der Praxis bei der Größenordnung der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten kaum zu einer Belegung mit 4 Betten führen werde.

 

Auf Anfrage bei den Städten und Gemeinden (außer Stadt Cloppenburg, da diese selbst Baugenehmigungsbehörde ist) seien dem Landkreis Cloppenburg 256 Adressen möglicher Arbeitnehmerunterkünfte gemeldet worden. Von der Kreisverwaltung seien die Eigentümer ermittelt und angeschrieben worden. Die neue Richtlinie mit den geänderten Mindeststandards sei mit der Aufforderung übersandt worden, diese zu beachten. Des Weiteren sei der ausdrückliche Hinweis erteilt worden, dass mit einer Überprüfung der Unterkünfte durch die Kreisverwaltung gerechnet werden müsse. Von den 256 Eigentümern hätten sich 125 beim Landkreis gemeldet und Angaben zu den von ihnen bewirtschafteten Unterkünften gemacht.

 

Bei den Vor-Ort-Überprüfungen seien vorrangig solche Adressen kontrolliert worden, deren Eigentümer sich nicht gemeldet hätten. Seit der verstärkten öffentlichen Diskussion über die Situation der Unterbringung von ausländischen Arbeitnehmern habe der Landkreis Cloppenburg über 40 solcher Vor-Ort-Überprüfungen vorgenommen.

 

Ltd. Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn berichtete weiter, dass nach der Feststellung des Sachverhaltes die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Verfahren eingeleitet wurden. In 7 Fällen wurden Nutzungs- oder Teilnutzungsuntersagungsverfahren eingeleitet. Hinzu kämen 2 Fälle, in denen die Eigentümer von sich aus die Nutzung als Arbeitnehmerunterkünfte aufgegeben hätten und weitere 10, in denen freiwillig die Belegung entsprechend der Richtlinie reduziert wurde.

 

In dringenden Fällen, insbesondere in brandschutzrechtlich äußerst bedenklichen Unterkunftssituationen, sei es zu einer sofortigen Untersagung und Räumung gekommen. In mehreren der überprüften Fälle laufe zwischenzeitlich ein Nachgenehmigungsverfahren, überwiegend verbunden mit einer Reduzierung der unterzubringenden Personen. Zusätzlich seien in fast allen Fällen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. In einigen der überprüften Fälle sei kein Einschreiten erforderlich gewesen.

 

Bundes- oder landesweit geltende einheitliche Standards für die Unterbringung von Arbeitnehmern in Unterkünften gebe es nicht.

 

Die BauNVO kenne als gewerbliche Nutzung nur Beherbergungsbetriebe, Heimunterbringungen und Formen der sozialen Betreuung und Pflege. Unterbringungsgebäude für Arbeitnehmer seien nicht ausdrücklich aufgeführt, sie gehörten aber am ehesten zu den Beherbergungsbetrieben. Die Unterscheidung zwischen einer gewerblichen Unterbringung und einer Wohnunterbringung sei in der Praxis nicht immer leicht und müsse jeweils im Einzelfall entschieden werden.

 

Ltd. Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn schloss seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass weitere Überprüfungen von Unterkünften in nächster Zeit vorgesehen seien.

 

Vorsitzender Möller dankte für die Ausführungen und gab den Mitgliedern des Ausschusses Gelegenheit Fragen, zu stellen.

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck begrüßte es, dass von der Kreisverwaltung nun gehandelt würde. Er stelle sich aber die Frage, ob die ausländischen Arbeitskräfte in benachbarte Landkreise ausweichen würden und dann wieder die gleichen Probleme hätten.

 

Ltd. Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn entgegnete, dass sich alle betroffenen Landkreise des Themas angenommen und etwa gleiche Anforderungen hinsichtlich der Unterbringung aufgestellt hätten.


Kreistagsabgeordnete G. Kalvelage bat um Auskunft, wo die Personen bleiben würden, die ausziehen müssten.

 

Ltd. Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn verwies darauf, dass diese Personen sich selbst eine neue Wohnung suchen müssten. Nicht selten käme es auch vor, dass die Ehepartner und Kinder nachziehen würden. In diesen Fällen würden die Familien sich dann um eine „normale“ Wohnung bemühen. Des Weiteren werde das Problem mit den Bürgermeistern erörtert, um gemeinsam Lösungen zu finden. Die Kreisverwaltung könne letztendlich nur das Bauordnungsrecht anwenden.

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen merkte an, dass es Unterschiede zwischen der Richtlinie in Cloppenburg und Vechta gäbe.

 

Ltd. Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn erwiderte, dass dies nur geringe Unterschiede seien, die kaum in Gewicht fallen würden. Der Landkreis Vechta habe seine Richtlinie etwas schneller umgesetzt, sodass eine letzte Abstimmung nicht mehr zustande gekommen sei. Wichtig sei, dass Massenbelegungen verhindert würden und menschenwürdiges Wohnen gesichert sei.

 

Kreistagsabgeordneter Vorwerk äußerte, dass es sicherlich verständlich sei, wenn ausländische Arbeitskräfte zusammenwohnen möchten. Es sei aber sehr zu befürworten, dass Massenbelegungen künftig entgegengetreten würde.

 

Vorsitzender Möller stellte fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorlagen und beendete diesen Tagesordnungspunkt.