Sitzung: 02.11.2023 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: V-JHA/23/225
Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann trug aus der Vorlage vor
und betonte, dass insbesondere die Bereitschaftspflege, attraktiver werden
solle. Hier sei für Pflegefamilien die in Bereitschaft ein Zimmer dauerhaft
vorhalten sollen zukünftig ein monatliches Bereithaltegeld i.H.v. 150,00 EUR
erhalten. Ferner sollen höhere Pflegegelder für 6 Monate gezahlt werden. Eine
weitere größere Verbesserung neben der erhöhten Anschaffungskostenpauschale,
der erhöhten Leistungen für Erstausstattung und zur Verselbstständigung bei
Auszug aus der Pflegefamilie, sei eine explizit ausgewiesene Sommer- und
Weihnachtspauschale. Diese sollen als gesonderte Zahlungen ohne Antrag für die
Pflegeeltern ermöglicht werden.
Kreistagsabgeordneter Coners befürwortete namens der Fraktion der Grünen die Novellierung der Richtlinie über die Gewährung von Leistungen an Pflegeeltern im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege, insbesondere die Streichung der anteilhaften Vereinnahmung des eigenen Einkommens, z.B. des Ausbildungsgehaltes, der Pflegekinder.
Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann bekräftigte, dass die Verwaltung dies ebenfalls begrüße, jedoch die Änderung keine Idee des Landkreises, sondern eine gesetzliche Vorgabe gewesen sei.
Kreistagsabgeordneter
Dr. Vaske stellte für die Fraktion der CDU fest, dass es sich um eine gute
Vorlage handele deren Inhalt unstrittig sei. Der Akzent auf eine Stärkung der
Bereitschaftspflege sei richtig und wichtig.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschloss
einstimmig die Neufassung der Richtlinie des Landkreises Cloppenburg über die
Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen bei Leistungen nach § 33 SGB
VIII und § 41 i.V. m. § 33 SGB VIII in der vorliegenden Fassung zum 01.01.2024.