Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, entsprechend den vorliegenden Einzelanträgen für die geplanten Krippenbauten folgende Höchstbeträge zu bewilligen:

 

1. Gemeinde Lastrup, Krippe St. Agnes Kindergarten                            85.489,81 €

 

2. Stadt Löningen, Krippe St. Marien Kindergarten                          248.613,88 €

 

3. Stadt Friesoythe, Krippe St. Johannes Kindergarten, Markhausen            119.040,00 €

 

4. Gemeinde Barßel, Krippe St. Marien Kindergarten, Harkebrügge    76.476,64 €

 

5. Gemeinde Molbergen                                                                                46.101,72 €

 


Kreisoberamtsrätin Lottmann verwies auf die Vorlage V-JHA/13/044.

 

Ergänzend erklärte sie, dass es im Jahre 2008 grundsätzliches Ziel des Landkreises Cloppenburg gewesen sei, das dem Landkreis Cloppenburg im Rahmen der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) zustehende Kontingent an Landes- und Bundesmitteln von rund 5,7 Mio. € auszunutzen. Das Kontingent sei nach den Geburtenzahlen der Jahre 2004 bis 2006 auf die Städte und Gemeinden heruntergebrochen worden. Da seinerzeit nicht absehbar gewesen sei, inwieweit diese Mittel durch Neubau- (maximale Landesförderung in Höhe von 217.500 € für eine Krippengruppe) oder Umbaumaßnahmen (maximale Landesförderung in Höhe von 97.500 € für eine Krippengruppe) ausgenutzt würden, sei entschieden worden, den Städten und Gemeinden die maximale Landesförderung zukommen zu lassen, auch wenn das jeweilige gemeindliche Kontingent überschritten worden sei. Sofern nach Ausschöpfung der Landesmittel weitere Krippenplätze benötigt werden würden, würde der Landkreis Cloppenburg entsprechend der Richtlinie die fehlenden Landesmittel ausgleichen, damit Städte bzw. Gemeinden, die erst später einen Förderantrag einreichten, nicht benachteiligt würden. Dieser Zuschuss sei in der Vorlage als Nachteilsausgleich bezeichnet worden.

 

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Poppe führte sie weiter aus, dass der Spalte 1 der  Anlage „Krippenausbau – Fördergelder Bund/Land“ das auf die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde heruntergebrochene Kontingent entnommen werden könne. Spalte 2 weise die bewilligten Bundes- und Landesmittel aus. Der Spalte 3 als Differenz aus den Spalten 1 und 2 könne der noch maximal mögliche Nachteilsausgleich entnommen werden. 

 

Kreistagsabgeordnete Klaus erkundigte sich, von wem die Initiative für die Schaffung von Krippenplätzen ausgehen müsse. Kreistagsabgeordnete Lüdders fragte ergänzend, wer über die Einrichtung von Ganztagsplätzen in Kinderkrippen entscheide und ob auf Krippenplätze in Nachbargemeinden verwiesen werden könne. Erster Kreisrat Frische antwortete, dass die Bedarfsplanung den Städten und Gemeinden übertragen worden sei. Somit hätten diese über die Einrichtung und die Öffnungszeiten einer Krippe zu entscheiden. Obgleich neben dem Land der Landkreis den überwiegenden Teil der Kosten bezuschusse, hätten die Städte und Gemeinden das verbleibende Defizit zu tragen. Der Besuch einer Krippe in der Nachbargemeinde sei somit zwischen den jeweiligen Städten und Gemeinden abzustimmen.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling erkundigte sich nach dem Ausbaustand der Kindertagespflege. Kreisoberamtsrätin Lottmann teilte mit, dass aktuell 272 Tagespflegepersonen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege erteilt worden sei. Im Jahr 2012 seien 325 Kinder unter drei Jahren durch Tagespflegepersonen betreut worden.

 

Sodann beantragte Kreistagsabgeordneter Cloppenburg, über die Anträge zu entscheiden.