Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/13/043 vor.

 

Sie wies insbesondere darauf hin, dass sich bezogen auf den kreisweiten tatsächlichen Besuch der Kindergärten für die Stadt Cloppenburg noch statistisch ein Bedarf von 73 Vormittagsplätzen errechne. Dieser Fehlbedarf sei nach einem Grundsatzbeschluss des Kreistages Grundlage für die Bezuschussung von neu zu schaffenden Kindergartenplätzen durch den Landkreis Cloppenburg. Die Feststellung, ob auch tatsächlich ein Bedarf an Vormittagsplätzen bestehe, obliege der Planungshoheit der Städte und Gemeinden. Aufgrund der vorhandenen Nachmittagsplätze (lt. Statistik 89 freie Plätze) seien in der Stadt Cloppenburg allerdings insgesamt ausreichend Kindergartenplätze vorhanden.

 

Kreistagsabgeordnete Klaus merkte an, dass in der Stadt Cloppenburg 120 Anträge auf Aufnahme in einen Kindergarten zurückgewiesen worden seien. Kreisoberamtsrätin Lottmann erläuterte, dass die Anzahl der zurückgewiesenen Anträge im Rahmen der Abfrage von dem jeweiligen Kindergarten angegeben worden sei. Aus welchen Gründen Anträge zurückgewiesen worden seien, sei der Kreisverwaltung nicht bekannt. Es sei durchaus üblich, dass z. B. Eltern, um einen Kindergartenplatz zu erhalten, ihre Kinder in mehreren Kindergärten anmelden würden. Aus der von dem jeweiligen Kindergarten genannten Anzahl der zurückgewiesenen Anträge ließe sich daher keinesfalls schließen, dass diese Kinder keinen Kindergartenplatz bekommen hätten. Die Platzvergabe werde durch die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde koordiniert.

 

Kreistagsabgeordnete Lüdders fragte, ob der Kindergartenbedarfsplanung auch der Bedarf an Ganztagsplätzen zu entnehmen sei. Kreisoberamtsrätin Lottmann verneinte dies und verwies auf die diesbezügliche Planungsverantwortung der Städte und Gemeinden. Die Anzahl der Ganztagsplätze sei gegenüber dem letzten Jahr allerdings um 71 Plätze gestiegen. Insoweit könne aufgrund der Entwicklung der Zahlen ein gestiegener Bedarf an Ganztagsplätzen festgestellt werden. Kreistagsabgeordnete Lüdders regte an, eine Abfrage über den Bedarf an Ganztagsplätzen in die Statistik aufzunehmen.

 

Frau Espelage ergänzte, dass der Wunsch nach einem Ganztagsplatz in aller Regel zunächst an die Kindergartenleitungen herangetragen werde. Nach ihrer Erfahrung seien die Einrichtungen bestrebt, gemeinsam mit den Trägen der Einrichtung und der Stadt oder Gemeinde die Betreuungszeiten bedarfsgerecht auszubauen. Allerdings müsse für die Einrichtung einer Ganztagsgruppe auch eine entsprechende Anzahl von Kindern vorhanden sein. In ihrem Kindergarten seien aufgrund der Elternwünsche z. B. die Betreuungszeiten bis 14.00 Uhr ausgeweitet worden.  

 

Kreistagsabgeordnete Lüdders wies ferner auf die kreisweit sehr ungleiche Verteilung der Integrationsgruppen hin. So falle insbesondere die verhältnismäßig geringe Zahl an Integrationsplätzen in der Stadt Cloppenburg auf.