Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
Die Verordnung über
einen Taxentarif im Landkreis Cloppenburg wird wie folgt geändert:
Der § 2 Abs. 1 wird
wie folgt neu gefasst:
§ 2
Fahrpreise
(1)
Der
Fahrpreis setzt sich zusammen aus:
- dem Grundbetrag
- dies ist das Entgelt für die
Bereitstellung der Taxe bei Beförderungsbeginn
- der Grundbetrag beträgt 6,40 EUR im
Tarif I (montags bis samstags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) enthält eine
Wartezeit von 189,02 Sekunden oder eine Wegstrecke von 750,00 m und 7,60
EUR im Tarif II (werktags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und
Feiertagen) und enthält eine Wartezeit von 214,23 Sekunden oder eine
Wegstrecke von 850,00 m bzw. für Großraumtaxis im Tarif I 11,40 EUR und
enthält eine Wartezeit von 215,58 Sekunden oder eine Wegstrecke von
772,75 m und im Tarif II 12,70 EUR und enthält eine Wartezeit von 240,94
Sekunden oder eine Wegstrecke von 863,65 m
- er ist zugleich Mindestfahrpreis
- dem Entgelt für die Fahrleistung
Tarif I:
für PKW ab 750,00 m
für je angefangene 35,71 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,80 EUR/km
für PKW ab 10.000 m
für je angefangene 41,67 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,40 EUR/km
für Großraumtaxi ab 772,75 m für je angefangene 32,26 m Fahrleistung
0,10 EUR = 3,10 EUR/km
für Großraumtaxi ab 5.000 m für je angefangene 34,48 m Fahrleistung
0,10 EUR = 2,90 EUR/km
für Großraumtaxi ab 10.000 m für je angefangene 41,67 m Fahrleistung
0,10 EUR = 2,40 EUR/km
Tarif II:
für PKW ab 850,00 m
für je angefangene 35,71 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,80 EUR/km
für PKW ab 10.000 m
für je angefangene 41,67 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,40 EUR/km
für Großraumtaxi ab 863,65 m für je angefangene 32,26 m Fahrleistung
0,10 EUR = 3,10 EUR/km
für Großraumtaxi ab 5.000 m für je angefangene 34,48 m Fahrleistung
0,10 EUR = 2,90 EUR/km
für Großraumtaxi ab 10.000 m für je angefangene 41,67 m Fahrleistung
0,10 EUR = 2,40 EUR/km
- dem Entgelt für Wartezeiten
Für Wartezeiten werden für je 9 Sekunden 0,10 EUR berechnet. Dies
entspricht einem Entgelt von 40,00 EUR/Std. Über den Beginn der Wartezeit ist
der Fahrgast zu verständigen.
Für den Transport von Fahrrädern wird ein Zuschlag von 1,50 EUR pro
Fahrrad erhoben.
Kreistagsabgeordneter
Holthaus, Mitglied des Verkehrsausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage
V-VERK/23/249 vor.