Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Kreistag beschloss mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung Folgendes:

 

Aufgrund des Antrages des Betreuungsvereins Cloppenburg e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zur Finanzierung von Querschnittsaufgaben für die Jahre 2024 – 2026 wird diesem ein Zuschuss in Höhe von jährlich 60.000,00 EUR bewilligt.

 

 

 

 


Kreistagsabgeordneter Koopmann, stellvertretender Vorsitzender des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-SOZ/23/169 vor.

 

Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, stellte die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses vor.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck teilte Folgendes mit:

 

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

sehr geehrter Herr Landrat,

sehr geehrte Kreistagsmitglieder,

 

der Betreuungsverein Cloppenburg leistet seit 1994 eine wertvolle Arbeit für unser Gemeinwohl und entlastet die Kreisverwaltung von erheblichen Aufgaben im Bereich der rechtlichen Betreuung.

Besonders wichtig ist die sogenannte Querschnittsarbeit, die die vielen ehrenamtlichen Betreuungspersonen unterstützt und begleitet.

Deshalb ist es für die Landkreise auch quasi eine Pflichtaufgabe die örtlichen Betreuungsvereine angemessen finanziell zu unterstützen.

Der Landkreis Cloppenburg hat mit dem Betreuungsverein im Jahr 2012 einen Vertrag geschlossen, der die Zusammenarbeit und auch die Finanzierung weitestgehend regelt.

Seit dem Jahr 2018 fördert der Landkreis die Querschnittsarbeit des Betreuungsvereins mit jährlich 40.000,00 EUR. In den Jahren davor waren es jährlich 30.000,00 EUR.

Nun hat der Betreuungsverein einen Antrag auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses gestellt, was besonders angesichts der seit 2 Jahren stark steigenden Kosten sinnvoll und nachvollziehbar ist.

Der Betreuungsverein beantragt eine Erhöhung auf 60.000,00 EUR, was einer Steigerung von 50 % in 6 Jahren entspricht. Er führt eine jährliche Kostensteigerung von 2 mal 4 %, also 8 % an.

Tatsächlich betrug die Inflation in 2018 bis 2022 2,74 % und die Personalkosten im öffentlichen Dienst sind in diesem Zeitraum um 1,96 % zuzüglich einiger Einmalzahlungen gestiegen.

Ausgehend von 40.000,00 EUR erreicht man bei einer Kostensteigerung von jährlich 4% nach 6 Jahren einen Betrag von 50.612,76 EUR und nicht

60.000,00 EUR. Diese Berechnung ist also falsch!

Im Sozialausschuss konnte der Antrag des Vereins nicht abschließend beraten werden, da dem Antrag keinerlei Unterlagen beigefügt waren. Diese sollten bis zum Kreisausschuss am 28.09.2023 vorgelegt werden. Einige Unterlagen wurden dann am 28.09.2023 den Kreistagsmitgliedern vormittags zur Verfügung gestellt, dann aber wieder gelöscht und durch eine neue Berechnung des Vereins kurz vor der Kreisausschusssitzung ersetzt. Ich empfinde dieses Vorgehen als äußerst merkwürdig, zumal die korrigierte Vorlage auch unvollständig ist.

Es ist nun nicht unsere Aufgabe hier die Schlüssigkeit und Vollständigkeit von Antragsunterlagen zu überprüfen. Ich erwarte aber, dass zumindest die rechnerische Richtigkeit geprüft und eingehalten wird.

Ich kann deshalb diesem Antrag wegen der falschen Berechnung der Kostensteigerung nicht zustimmen.“

 

Erster Kreisrat Frische dankte Herrn Riesenbeck für die Hervorhebung der Bedeutung des Betreuungsvereins. Der Verein erspare dem Landkreis Cloppenburg erhebliche Kosten, indem er Aufgaben in der rechtlichen Betreuung für die Kreisverwaltung übernähme. Seit 1993 gäbe es den Betreuungsverein. Die Übernahme der Betreuungen würde aus den Erlösen der Betreuungen und durch die Förderung des Oberlandesgerichts finanziert werden. Die Erlöse der Landesmittel seien dabei fast nie ausreichend. Ein Defizitausglich sei durch den Landkreis übernommen worden.

Der Zuschuss an den Betreuungsverein soll für die Querschnittsarbeit und den Defizitausgleich im Querschnittsbereich gewährt werden. Misslich dabei wäre, wenn der Zuschuss des Oberlandesgerichtes ausbliebe. Der Finanzplan sei korrigiert worden. Erster Kreisrat Frische bat auch im Sinne des Landkreises Cloppenburg der beantragten Förderung zuzustimmen.