Der Ausschuss für Kultur und Freizeit beschloss einstimmig, dem Kreistag die folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Landkreis Cloppenburg gewährt der Volkshochschule für den Landkreis Cloppenburg e. V. einen erhöhten Zuschuss in Höhe von 100.000,00 EUR ab dem Jahr 2024.

 


Kreisrätin Tapken trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KUL/23/281 vor.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Koopmann erklärte, dass die Volkshochschule einen wichtigen Beitrag im Landkreis Cloppenburg leiste.

Die von der Volkshochschule beantragte Erhöhung des Zuschusses des Landkreises sei vertretbar, da sich der Zuschuss seit dem Jahr 2011 nicht verändert habe.

Er wies darauf hin, dass die Erhöhung des Zuschusses unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit durch den Landkreis zu gewähren sei.

 

Frau Dr. Neumann, Direktorin der Volkshochschule für den Landkreis Cloppenburg e.V., betonte, dass die Volkshochschule der größte Sprachanbieter im Landkreis Cloppenburg sei.

In diesem Jahr seien bei vielen Einrichtungen Kostensteigerungen im Personal- und Energiebereich zu verzeichnen. Im Personalbereich sei insbesondere der Personalmangel für die Kostensteigerungen verantwortlich, da die Einrichtungen vernünftige Arbeitsverträge anbieten müssten, um Personal gewinnen zu können. Viele Einrichtungen bieten darüber hinaus einen Inflationsausgleich an, sodass die Volkshochschule ebenfalls einen entsprechenden Inflationsausgleich gewähren müsse, um Anreize zu schaffen.

Im Vergleich sei der Zuschuss des Landkreises ab dem Jahr 2011 von ursprünglich 53.046,53 EUR auf 48.677,51 EUR abgesenkt worden und seitdem stabil geblieben.

Frau Dr. Neumann ergänzte, dass die Volkshochschule zudem unter den Folgen der Corona-Pandemie leide und ihre verzeichneten Teilnehmerzahlen vor der Corona-Pandemie bislang noch nicht wieder erreicht habe.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Meyer vertrat die Auffassung, dass die Erhöhung des Zuschusses nachvollziehbar sei und stimmte dem Beschlussvorschlag zu.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Tönnies bat darum, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass die Zuschusserhöhung vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel gewährt werde.

 

Die Ausschussvorsitzende, Frau Kreistagsabgeordnete Wichmann, erklärte, dass die Gewährung von Zuschüssen grundsätzlich unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel stehe.