Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sodann nahm der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Kreisrat Meyer stellt die Vorlage V-PLA/23/381 vor. Die Ausweisung der Vorranggebiete für Windenergienutzung werde ein wesentlicher Bestandteil des RROP.  Bereits im letzten Sommer wurde daher eine Potentialanalyse erstellt. Aufgrund einer Änderung der Gesetzeslage sei dieser Themenkomplex nochmals zu überarbeiten gewesen. Die steuernde Wirkung liegt nun nicht mehr bei den Gemeinden, sondern wird voraussichtlich auf die Landkreise als Träger der Regionalplanung übertragen. Somit sind die vorgegebenen Flächenziele auf Raumordnungsebene abzuarbeiten. Die vorhandene Datenlage werde nun zügig in die Potentialanalyse eingepflegt. Der Kriterienkatalog aus der Potentialanalyse wurde modifiziert, um das Flächenziel von 2,94% zu erreichen. Heute werde ein Arbeitsstand vorgestellt. Der Beginn des förmlichen Verfahrens sei für 2024 vorgesehen. Die Verteilung der Flächen, sei auf Basis der verschiedenen Strukturen im Kreisgebiet und der zu berücksichtigenden Belange sehr unterschiedlich. Um das gesamtgesellschaftliche Ziel der erneuerbaren Energiewende zu erreichen, habe man versucht einen ausgewogenen Kompromiss zu gestalten.

 

Herr Sicard stellt den Arbeitsstand anhand der beiliegenden PowerPoint Präsentation vor.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Koopmann, erklärt Herr Sicard, dass die 526 ha Ersatzflächen nicht in der zeichnerischen Übersicht enthalten seien.

 

Kreistagsabgeordneter Bohmann erkundigt sich wie lang die Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinde noch gegeben seien und wann das Flächenziel als erreicht gelte. Kreisrat Meyer erläutert, dass das Flächenziel als erreicht gelte, wenn die Flächen im RROP ausgewiesen seien. Eine Bauleitplanung der Städte und Gemeinden sei dafür nicht erforderlich. Bis 02/2024 könnten die Städte und Gemeinden noch Flächennutzungspläne mit Ausschlusswirkung neu in Kraft setzen. Eine Positivplanung zur Ausweisung von Windenergiestandorten sei auch danach weiter möglich.

 

Kreistagsabgeordnete Niemeyer fragt, ob weiterhin Bürgerwindparks möglich seien. Herr Sicard antwortet, dass das RROP an dieser Stelle keine Vorgaben vorsehe. Es werden die lediglich die Potentialflächen ausgewiesen.

 

Kreistagsabgeordneter Bohmann erkundigt sich wie lang die kommunalen Planungen mit Ausschlusswirkung noch Bestand hätten. Kreisrat Meyer erklärt, dass mit in Kraft treten des RROP jedoch spätestens 2027 die Planungen mit Ausschlusswirkung ihre Gültigkeit verlieren würden.

Auf Nachfragen vom Kreistagsabgeordneten Coners erläutert Herr Sicard, dass die Potentialflächen zunächst anhand des vorgestellten Kriterienkataloges ermittelt wurden. Im nächsten Schritt wurden diese Flächen einer Einzelfallprüfung mit weiteren flächenverringernden Faktoren unterzogen. Kreisrat Meyer ergänzt, dass diese Ergebnisse den Kommunen vorgestellt wurden. Die Flächen decken sich zu großen Teilen mit den kommunalen Planungen. Dennoch gab es weitere Hinweise zu den Flächen, aber keinen grundlegenden Widerspruch. Kreistagsabgeordneter Coners fragt, ob die ungenutzten Bahntrassen auch Berücksichtigung gefunden haben. Herr Sicard erwiderte, dass alle gewidmeten Bahntrassen in dem Plan berücksichtigt wurden.

 

Kreistagsabgeordnete Niemeyer bittet um unverbindliche Benennung wie viele Anlagen auf den Potentialflächen entstehen könnten. Herr Sicard vermutet, dass man sich in einer Größenordnung von 200-250 Anlagen insgesamt bewegen könnte. Konkrete Zahlen diesbezüglich liegen nicht vor. Auch das Repowering von Anlagen kann die Zahl noch beeinflussen.