Der Schulausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag die
folgende Beschlussfassung zu empfehlen:
Aufgrund des
Antrages der Schulstiftung St. Benedikt, Vechta, auf Zahlung eines höheren
Sachkostenzuschusses für das Gymnasium ULF in Cloppenburg ab dem Schuljahr
2023/24, wird einem Sachkostenzuschuss in Höhe von 550,00 EUR je Schüler und
Jahr zugestimmt.
Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-SCHUL/23/231 vor.
Herr Kreistagsabgeordneter Bohmann merkte an, dass sowohl die Liebfrauenschule Cloppenburg als auch die Marienschule Cloppenburg in Trägerschaft der Schulstiftung St. Benedikt seien. Er fragte vor diesem Hintergrund, weshalb der Beschlussvorschlag eine unbefristete Bezuschussung vorsehe, während unter dem nächsten Tagesordnungspunkt für die Marienschule eine auf zwei Jahre befristete Bezuschussung vorgesehen sei.
Kreisrätin Tapken erklärte, dass es sich hier um einen anderen Sachverhalt handele. Wenn es die Liebfrauenschule nicht gebe, müsse der Landkreis als Regelschulträger ein weiteres Gymnasium vorhalten. Daher zahle der Landkreis der Schulstiftung St. Benedikt für die Liebfrauenschule Cloppenburg einen entsprechenden Sachkostenzuschuss.
Im Falle der Marienschule Cloppenburg zahle der Landkreis
der Stadt Cloppenburg aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung nach § 118
NSchG einen entsprechenden Sachkostenzuschuss. Da in diesem Fall die Stadt
Cloppenburg zuständig ist und diese der Schulstiftung St. Benedikt laut Antrag
zunächst für die nächsten zwei Schuljahre einen erhöhten Sachkostenzuschuss
zahle, sehe der Beschlussvorschlag des Landkreises ebenfalls eine entsprechend
befristete Bezuschussung vor.