Der Ausschuss für Kultur und Freizeit beschloss bei 1 Enthaltung einstimmig, dem Kreisausschuss zu empfehlen, dem BV Essen für den Bau eines Gebäudes mit vier Umkleidekabinen nach den Sportförderrichtlinien des Landkreises Cloppenburg einen Zuschuss in Höhe von bis zu 69.800,00 Euro und dem SC Sternbusch für den Neubau einer Tribüne mit Umkleideräumen nach den Sportförderrichtlinien des Landkreises Cloppenburg einen Zuschuss in Höhe von bis zu 41.200 Euro zu gewähren. 

 


Protokollführer Bahlmann trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KUL/13/032 vor und wies darauf hin, dass sich bei einer Änderung der Sportförderrichtlinien die zu gewährenden Zuschüsse gegenüber den in der Anlage 1 zur Vorlage genannten Beträgen um jeweils 5 Prozent erhöhen könnten, da bezüglich der besagten Anträge noch keine Bescheidung der Verwaltung erfolgt sei. Der Zuschuss an den BV Essen würde anstatt 52.350,00 Euro dann bis zu 69.800,00 Euro und der Zuschuss an den SC Sternbusch anstatt 30.900,00 Euro bis zu 41.200 Euro (sofern die Stadt Cloppenburg eine Förderung in mindestens gleicher Höhe gewähren würde) betragen.

 

Kreistagsabgeordneter Poppe (FDP) erklärte, dass nach seinem Dafürhalten für die Anwendung geänderter Sportförderrichtlinien das Antragsdatum entscheidend sein müsse.

 

Kreistagsabgeordneter Lanfer (CDU-Fraktion) pflichtete den Ausführungen seines Vorredners bei.

Protokollführer Bahlmann erklärte dazu, dass für die Verwaltung die zum Zeitpunkt der Bescheidung geltenden Richtlinien anzuwenden seien.

 

Kreistagsabgeordneter Middendorf (CDU-Fraktion) führte aus, dass das Antragsdatum nicht maßgeblich sein könne. Es sei einzig auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung abzustellen.

 

Der Beauftragte des Kreissportbundes für den Sportstättenbau, Herr Bögershausen, wies darauf hin, dass seitens des Landessportbundes das Antragsdatum nicht maßgeblich sei. Über dort eingereichte Anträge würde im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel nach Haushaltsjahren entsprechend der dann geltenden Förderbestimmungen entschieden.

Kreistagsabgeordneter Lanfer regte an, bei Ziffer 11. der Sportförderrichtlinien (Inkrafttreten) den Zusatz aufzunehmen, dass die geänderten Richtlinien für alle Anträge Anwendung finden, über die ab dem 01.01.2013 entschieden würde.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass wichtig sei, eine klare Linie hinsichtlich der Anwendung geänderter Sportförderichtlinien zu ziehen.

 

Kreistagsabgeordneter Lanfer und Kreistagsabgeordneter Poppe äußerten Befürchtungen, dass sich Vereine, über deren in 2012 gestellte Anträge noch im Jahr 2012 entschieden worden sei, sich auch auf eine geänderte und sich günstiger darstellende Richtlinien berufen könnten. Auch die Anträge des BV Essen und des SC Sternbusch seien im Jahr 2012 gestellt worden.

 

Protokollführer Bahlmann erklärte dazu, dass bis auf die Anträge des BV Essen und des SC Sternbusch über sämtliche Anträge anderer Vereine bereits entsprechend der Richtlinien in der bisherigen Fassung entschieden worden sei.

 

Herr Bögershausen wies darauf hin, dass nach den Sportförderrichtlinien (Ziffer 5.2) eine Nachbewilligung von Fördermitteln ausgeschlossen sei.

Der Vorsitzende ließ sodann über die vorliegenden Anträge abstimmen.