Über den Sachstand zur Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233 berichtete Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski anhand der in der Anlage 1 zu TOP 10 beigefügten Präsentation und informierte wie folgt zu den einzelnen Planungsabschnitten:

 

PA 4

Im Planungsabschnitt 4 sei die Bearbeitung des Feststellungsentwurfs weiter vorangeschritten. Neben der Aufbereitung der Umwelt- und Entwässerungsplanung werden die textlichen Unterlagen entsprechend der weiter entwickelten Planunterlagen fortgeschrieben. Weiterhin sei eine Unterlage zur Abstimmung von zusätzlichen Brückenbauwerken zur Querung für die Tierwelt, insbesondere für Fledermäuse, und geänderten Brückenbauwerken, z. B. aufgrund einer angepassten, größeren Radwegbreite, dem BDMV zur Zustimmung zugeleitet worden. Diese Unterlage erwarte man in Kürze zurück. Weiterhin werde derzeit die vor dem Antrag auf Planfeststellung vorgesehene Kostenfortschreibung aufgestellt. Es sei vorgesehen, den Feststellungsentwurf im Herbst dieses Jahres fertig zu stellen und der NLStBV zur Beantragung der Planfeststellung zu übergeben.

 

PA 5

Im Planungsabschnitt 5 werde an der Aufstellung des Feststellungsentwurfes gearbeitet. Der Vorentwurf werde auf Basis der vorliegenden Prüfanmerkungen weiterentwickelt. Insbesondere sei nach wie vor die Schalltechnik sowie die Entwässerung zu bearbeiten. Ein aktueller Terminplan zur Erarbeitung des Feststellungsentwurfs liege noch nicht vor. Dies werde erfolgen, sobald die nächsten Planungsschritte durch die Ingenieurbüros abgeschlossen seien.

 

PA 6

Die Planungsbüros seien weiterhin mit der Erstellung des Feststellungsentwurfs beschäftigt. Nach wie vor werde die Umweltplanung fortgeschrieben. Die Unterlage zu den an die Regelwerke angepassten Ingenieurbauwerke einschließlich der Fledermausquerungshilfe liege dem BMDV zur Zustimmung vor. Hier hoffe man auf eine kurzfristige Rückmeldung.

Von den Ingenieurbüros sei vorgesehen, den Feststellungsentwurf im Herbst 2023 fertigzustellen, damit dieser dann der Planfeststellungsbehörde zur ersten Prüfung übergeben werden könne.

Zudem sei analog des PA 4 eine Visualisierung im 3D-Format geplant, die der Öffentlichkeit auf einem Bürger-Info-Termin vorgestellt werden solle. Eine Woche vor diesem Öffentlichkeitstermin solle ein Termin mit den Landwirten stattfinden. Derzeit befinde man sich in der Planung dieser Termine. Sie seien für November vorgesehen.

 

PA 8

Im Planungsabschnitt 8 finde weiterhin die Bearbeitung der Stellungnahmen zu den Einwendungen im Planfeststellungsverfahren statt. Dazu finden Abstimmungen mit der Planfeststellungsbehörde statt. Daraus resultierend erfolge bereits die Fortschreibung der Planunterlagen. Nach Abarbeitung der Einwendungen sei ein Erörterungstermin möglich, den die Planfeststellungsbehörde festlege.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Bohmann merkte an, dass der PA 8 der Abschnitt sei, der am weitesten fortgeschritten sei. Man befinde sich hier in der Abwägung. Er erkundigte sich, ob es zu einer nochmaligen Auslegung kommen könne und ob eine Tendenz hinsichtlich eines Baubeginns bestehe.

 

Derzeit seien die Unterlagen in der Prüfung durch die Planfeststellungsbehörde, erläuterte Herr Leitenden Kreisbaudirektor Ribinski. Dieser obliege es, einen Erörterungstermin anzusetzen oder eine erneute Auslegung, so wie im PA 1 geschehen, zu veranlassen. Die Möglichkeit bestehe. Wann mit einem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen sei, liege ebenfalls bei der Planfeststellungsbehörde. Erst danach könne ein Baubeginn erfolgen. Dies werde sich aber noch hinziehen.