Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag
folgende Beschlussfassung zu empfehlen:
Die Verordnung über
einen Taxentarif im Landkreis Cloppenburg wird wie folgt geändert:
Der § 2 Abs. 1 wird
wie folgt neu gefasst:
§ 2
Fahrpreise
(1)
Der
Fahrpreis setzt sich zusammen aus:
- dem Grundbetrag
·
dies ist
das Entgelt für die Bereitstellung der Taxe bei Beförderungsbeginn
·
der
Grundbetrag beträgt 6,40 EUR im Tarif I (montags bis samstags von 06.00 Uhr bis
22.00 Uhr) enthält eine Wartezeit von 189,02 Sekunden oder eine Wegstrecke von
750,00 m und 7,60 EUR im Tarif II (werktags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie
an Sonn- und Feiertagen) und enthält eine Wartezeit von 214,23 Sekunden oder
eine Wegstrecke von 850,00 m bzw. für Großraumtaxis im Tarif I 11,40 EUR und
enthält eine Wartezeit von 215,58 Sekunden oder eine Wegstrecke von 772,75 m
und im Tarif II 12,70 EUR und enthält eine Wartezeit von 240,94 Sekunden oder
eine Wegstrecke von 863,65 m
·
er ist
zugleich Mindestfahrpreis
- dem Entgelt für die Fahrleistung
Tarif I:
für PKW ab 750,00 m
für je angefangene 35,71 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,80 EUR/km
für PKW ab 10.000 m
für je angefangene 41,67 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,40 EUR/km
für Großraumtaxi ab 772,75 m für je angefangene 32,26 m Fahrleistung
0,10 EUR = 3,10 EUR/km
für Großraumtaxi ab 5.000 m für je angefangene 34,48 m Fahrleistung
0,10 EUR = 2,90 EUR/km
für Großraumtaxi ab 10.000 m für je angefangene 41,67 m Fahrleistung
0,10 EUR = 2,40 EUR/km
Tarif II:
für PKW ab 850,00 m
für je angefangene 35,71 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,80 EUR/km
für PKW ab 10.000 m
für je angefangene 41,67 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,40 EUR/km
für Großraumtaxi ab 863,65 m für je angefangene 32,26 m Fahrleistung
0,10 EUR = 3,10 EUR/km
für Großraumtaxi ab 5.000 m für je angefangene 34,48 m Fahrleistung
0,10 EUR = 2,90 EUR/km
für Großraumtaxi ab 10.000 m für je angefangene 41,67 m Fahrleistung
0,10 EUR = 2,40 EUR/km
- dem Entgelt für Wartezeiten
Für Wartezeiten werden für je 9 Sekunden 0,10 EUR berechnet. Dies
entspricht einem Entgelt von 40,00 EUR/Std. Über den Beginn der Wartezeit ist
der Fahrgast zu verständigen.
Für den Transport von Fahrrädern wird ein Zuschlag von 1,50 EUR pro
Fahrrad erhoben.
Frau Kreisverwaltungsrätin Uchtmann trug den Sachverhalt
entsprechend der Vorlage V-VERK/23/249
vor.
Herr Kreistagsabgeordneter Dunkel erkundigte sich danach, ob der Taxentarif auch für Mietwagen gelte. Zudem bat er um Auskunft zur im Grundbetrag aufgeführten Wartezeit und zur enthaltenden kostenfreien Wegstrecke. Mietwagen seien nicht an die Tarife gebunden, erläuterte Frau Kreisverwaltungsrätin Uchtmann. Hierbei handele es sich um ein separates Gewerbe. Die aufgeführten krummen Zahlen seien auf die Eichung der Wegstreckenzähler durch das Eichamt zurückzuführen. Bei der Festlegung der Taxentarife sei eine eichrechtliche Prüfung durchzuführen. Frau Kreisverwaltungsrätin Uchtmann führte weiter aus, dass im Grundtarif entweder eine Wartezeit oder eine Wegstrecke enthalten sei.
Da keine weiteren Fragen vorlagen, bat der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Holthaus um Abstimmung.