Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Auch hierzu wurde von Kreisoberamtsrat Westendorf entsprechend der Vorlagen- Nr. V-PLA/13/059 der Sachverhalt erläutert. Er ergänzte, dass nach Aussage des Leiters der Feuerwehrtechnischen Zentrale bei dem vorhandenen, auszutauschenden Fahrzeug mit einem Verkaufserlös in Höhe von 25.000,00 € gerechnet werden könne. Das neu anzuschaffende Fahrzeug werde bei der Feuerwehrtechnischen Zentrale stationiert sein.

Auf Rückfrage führte er weiterhin aus, dass ein vergleichbares Fahrzeug dieser Art  im Landkreis Osnabrück stationiert sei.  Ein vollständiger Verzicht darauf sei in Cloppenburg nicht denkbar.

 

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn ergänzte, das Fahrzeug sei ein rein taktisches Fahrzeug. Jede Gemeinde verfüge auch über ein, allerdings kleineres Einsatzleitfahrzeug für  die normalen Schadenssituationen vor Ort. Der vom Landkreis anzuschaffende ELW 2 sei zur taktisch-operativen Abarbeitung größerer Schadenslagen (auch für Katastrophen oder katastrophenähnliche Lagen) gedacht und geeignet.

 

Landrat Hans Eveslage wies darauf hin, dass bei Tierseuchen das Fahrzeug wohl kaum eingesetzt würde. Die Tierseuchenbekämpfung erfolge hier im Hause sowie durch das in der Planung befindliche Tierseuchenbekämpfungszentrum .

 

Kreistagsabgeordnete Fugel erklärte, die CDU-Fraktion habe die Angelegenheit besprochen und unterstütze die Anschaffung. Der Einsatzleitwagen sei eines der wichtigsten Fahrzeuge bei der Koordinierung von Einsätzen der Brandbekämpfung. Sie beantrage daher, der Anschaffung zuzustimmen. Der Einsatzleitwagen habe sich in der Vergangenheit bei größeren Einsätzen bereits bewährt.

 

Kreistagsabgeordneter Kolde sprach sich im Namen seiner Fraktion ebenfalls für die Anschaffung des Fahrzeugs aus. Das Feuerwehrwesen sei unverzichtbar und es sei wichtig, hier immer auf dem neuesten Stand ausgerüstet zu sein.

 

 

Anschließend beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig, dem Kreisausschuss zu empfehlen, der Ersatzbeschaffung eines Einsatzleitwagens gemäß der Vorlage V-PLA/13/060 in dem dort genannten Zeitrahmen zuzustimmen.